Mein Vater ist 1999 gestoben es gab kein Testament . Notariell wurde ein Erbschein erstellt indem meine drei geschwister und ich zu gleichen Erbanteilen drinstehen . Eine Schwester hat das Haus übernommen bei den anderen weiss ich nichts da ich im Ausland wohne (Österreich)Meines wissens nach gab es ein Grundstück in Südfrankreich, diverse Sparbücher
usw.Wie kann ich erfahren wieviel es war und wie bekomme ich meinen Anteil ?Meine Geschwister reagieren nicht auf Briefe und beim Telefon wird aufgelegt. Was Habe ich für möglichkeiten, wenn sie sagen es gibt nichts .
Danke
Erbe - kann ich erfahren wieviel es war und wie bekomme ich meinen Anteil ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo,
dein Vater ist 1999 gestorben. Das liegt nun schon rund 9 Jahre zurück. Darf ich mal fragen, warum du erst nach fast einem Jahrzehnt auf die Idee kommst, nach deinem Erbanteil zu fragen?
Klar, dass deine Geschwister nicht unbedingt freudig erregt auf deine Anfragen antworten. Warst du denn beim Begräbnis dabei gewesen? Normalerweise unterhält man sich doch bei dieser Gelegenheit dann auch mal über die Erbangelegenheiten.
Hast du denn überhaupt etwas erhalten? Wer hat denn den Erbschein beantragt und was steht da drin? Umgekehrt ist zu fragen, wie das mit der Kostenseite aussieht? Hast du dich an den Kosten für das Begräbnis beteiligt? Zahlst du für die Pflege der Grabstätte. Hast du bei der Auflösung des Haushalts mitgeholfen?
Ob das also alles gerecht zugegangen ist, das kann man so einfach nicht sagen ...
Grüße
Das kann nur durch einen fachlich versierten Anwalt geklärt werden. Die moralinsaueren Ausführungen hierzu von gerölleimer sind da wenig hilfreich.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Umso hilfreicher dürften die Ratschläge von dr. lecker sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten