Schönen guten Abend!
Ich habe da mal ne Frage und zwar sind meine Eltern getrennt und ich wohne jetzt alleine seid 3 Jahren!
Mein Vater hat seid 5 Jahren ne neue Ehefrau,die aus Russland kam und die er gleich nach nur nem halben Jahr geheiratet hat!!!
Ich und mein Bruder wurden auf gut Deutsch aus dem Haus geeckelt und wir haben auch nichts mehr mit ihm zu tun!
Jetzt möchte ich gern wissen was mir zusteht an Erbe!
Wir haben ein Haus im Wert von ca 200.000 Euro und ich habe 3 leibliche Geschwister und leider auch ein Stiefbruder !
Ich und mein Bruder wollten jetzt wissen,was uns an Erbe zusteht und ob wir uns das jetzt schon auszahlen lassen könnten und ob wir was mit den Schulden zu tun bekommen könnten,da das Haus noch abbezahlt werden muß ca. 10Jahre.....
-- Editiert am 17.11.2010 19:35
Erbe - können wir uns jetzt schon auszahlen lassen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
#Jetzt möchte ich gern wissen was mir zusteht an Erbe!#
Welches Erbe? Erbe wird man ggf. wenn jemand verstorben ist und nicht vorher.
#Wir haben ein Haus im Wert von ca 200.000 Euro und ich habe 3 leibliche Geschwister und leider auch ein Stiefbruder !#
Weshalb "wir"? Bist du bereits (Mit)Eigentümer des Hauses?
#Ich und mein Bruder wollten jetzt wissen,was uns an Erbe zusteht und ob wir uns das jetzt schon auszahlen lassen könnten...#
Ihr habt zu Lebzeiten der Eltern keinerlei Ansprüche.
#..und ob wir was mit den Schulden zu tun bekommen könnten,da das Haus noch abbezahlt werden muß ca. 10Jahre....#
Das kommt darauf an, wie hoch die Schulden im Fall des Todes sind und ob ihr überhaupt Erben seid.
-----------------
" "
Es ist halt so das ich und mein Bruder ausm Testament gestrichen werden und uns dann nichts mehr zusteht und unsere Stiefmutter und Stiefbruder alles bekommen und jetzt würde ich gern wissen ob uns was zusteht und wir uns das jetzt schon auszahlen lassen können....ob wir nen Recht darauf haben da es alles ziemlich verstritten ist bei uns in der Familie und meine Großeltern auch nichts mehr mit ihm zu tun haben!
Ich habe gehört ich kann es mir schon jetzt auszahlen lassen oder nen Anspruch drauf haben,weiß nur jetzt nicht wie das genau läuft!
Es geht ja hier um nen bestimmten Wert und diese Frau ist einfach ins unser Leben getretten,hat nichts mit gebracht aus Russland und hat jetzt dann nen Anspruch auf das Haus,das gebaut wurde als meine eltern noch zusammen waren....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Erben kommt nach sterben. Vorher geht gar nichts. Also, es lohnt sich nicht, sich darüber Gedanken zu machen, solange der Vater noch lebt. Und wenn er mal nicht mehr da ist, dann werdet ihr feststellen, ob ihr enterbt seid oder nicht. Wenn ja, dann bleibt Euch noch der Pflichtteil, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Vielleicht noch mal eine Anmerkung. Wen immer Euer Vater geheiratet hat, das geht Euch eigentlich nichts an. Er ist jetzt so lange mit der Frau zusammen. Da sollte es für den Rest der Familie möglich sein, die Entscheidung des Vaters zu aktzeptieren. Ihr müsst seine neue Frau nicht lieben, ganz gewiss nicht. Aber, sie ist nun mal da, und die Entscheidung des Vaters ist zu respektieren.
wirdwerden
-----------------
""
Erben kommt nach sterben. Vorher geht gar nichts. Also, es lohnt sich nicht, sich darüber Gedanken zu machen, solange der Vater noch lebt. Und wenn er mal nicht mehr da ist, dann werdet ihr feststellen, ob ihr enterbt seid oder nicht. Wenn ja, dann bleibt Euch noch der Pflichtteil, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Vielleicht noch mal eine Anmerkung. Wen immer Euer Vater geheiratet hat, das geht Euch eigentlich nichts an. Er ist jetzt so lange mit der Frau zusammen. Da sollte es für den Rest der Familie möglich sein, die Entscheidung des Vaters zu aktzeptieren. Ihr müsst seine neue Frau nicht lieben, ganz gewiss nicht. Aber, sie ist nun mal da, und die Entscheidung des Vaters ist zu respektieren.
wirdwerden
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten