Hallo,
in einer Erbsache mit insgesamt 9 Leuten wurde ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt.
Mein Bruder wurde nun bereits von 2 Erben angerufen da die Einspruchsfrist abgelaufen ist und wohl alle die Sache schnell abhandeln wollen(wir auch da Todesfall bereits Ende April war).
Wie die Bank mitteilte würde das Erbe allerdings erst ausgezahlt werden wenn sich alle Erben ausgewiesen haben und eine Überprüfung(Identifikationsprüfung???) der Erbin in den USA durchgeführt sei.Diese Überprüfung könnte möglicherweise Monate dauern.
Die Erbin in den USA hat aber auch einen deutschen Pass, was laut Bank aber nicht relevant wäre.
Ich vermute die Bank verzögert sich ein größerer Betrag auf der Erbsache(nur dieses Konto)befindet.
Kann mir jemand sagen was genau dort überprüft wird und wie sich diese Überüfung nennt?
Dauert so etwas wirklich Monate und haben die anderen Erben wirklich keinen Auszahlungsanspruch trotz Erbschein?
Kann die Erbin eventuell benötigte Unterlagen aus den USA mitbringen da sie voraussichtlich im August zu Besuch kommt um die Überprüfung schneller zu machen?
Muß die Bank vor der Auflösung des Kontos die Zinsen gutschreiben?Die Bank meinte nämlich da das Konto "stillgelegt sei" würden auch keine Zinsen gutgeschrieben werden.
-- Editiert am 24.07.2010 07:51
Erbe lebt in USA - Bank macht Überprüfung
24. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juli 2010 | 02:03
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 44x hilfreich)
Erbe lebt in USA - Bank macht Überprüfung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Juli 2010 | 11:43
Von
Status: Praktikant (899 Beiträge, 402x hilfreich)
Ich kann Dir nur schreiben wie es bei uns war. Unsere amerikanischen Verwandten haben in Florida ,vor einem amerikanischen Anwalt, Geburtsurkunde und den Pass beglaubigen lassen. Dieses Dokument, in englisch und deutsch, wurde hier vorgelegt. Damit konnte das Erbe ausgezahlt werden . Es hat keine 4 Wochen gedauert.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 24. Juli 2010 | 12:27
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 44x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort
Die Geburtsurkunde liegt vor da sie in Deutschland geboren wurde, also muß Sie im Grunde nur noch einen beglaubigten Pass vorlegen,richtig?
Ich frage mich trotzdem was die Bank dort überprüft denn wie ich geschrieben habe hat sie einen amerikanischen UND deutschen Pass.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.804
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten