Hallo,
mein Vater ist Anfang Januar verstorben und ich muss mir in den restlichen 4 Wochen überlegen ob ich das Erbe
antrete oder nicht. Als Erben kommen wohl die Ehefrau und 4 Kinder in Frage. Momentan lebt niemand dort. Nur zwei Brüder sind ab und zu am Wochenende dort.
Es geht um zwei Wohnhäuser auf einem Grundstück. Soweit mein Bruder mir erzählt hat erbt meine Mutter wohl 1/2 und die 4 Geschwister je ein Achtel.
Meine zwei Brüder möchten die Häuser gern übernehmen und renovieren um später darin zu wohnen. Meine Schwester will das Erbe ausschlagen weil sie eine Wohnung hat.
Jetzt hat mir mein Bruder nahegelegt das Erbe auszuschlagen. Er hat danach aber noch mal angerufen und gemeint dass es selbst genug Gebäude für 3 Familien wären.
Eigentlich habe ich momentan kein Interesse daran dort einzuziehen. Ich hatte nur mal so überlegt ob es schlau wäre ein Haus mit Grundstück zu haben falls die Eurokrise nicht wie von der CDU versprochen zu Ende ist und eventuell Deutschland erreicht. Es gibt EU-Länder in denen geht es den Leuten scheinbar richtig schlecht und ein Stück Land mit Haus könnte in einer Krise ein Vorteil sein. Das waren aber nur Gedanken ob das Sinn macht. Momentan habe ich nicht vor einzuziehen weil es nicht nötig ist.
Jetzt stellt sich die Frage was ich tun soll. Mein Vater hinterläßt wohl Schulden (inklusive Bestatterkosten) von 10000€. Die müssen die Erben wohl tragen.
Die Häuser sollten nicht viel wert sein. Sie sind schon älter, meine Großeltern haben schon darin gewohnt und haben keine Zentralheizung. Nur (Kachel-)Öfen mit Kohleheizung. Außerdem müsste alles renoviert werden. Im Wohnzimmer ist zB eine Bodendiele gebrochen und auch sonst wurde die letzten Jahre nichts daran gemacht.
Noch schlimmer ist vermutlich dass das Grundstück in Ostdeutschland, Sachsen, nähe Dresden, noch näher bei Bautzen bzw dort in der Nähe liegt. In einem sehr kleinen Dorf. Und der Wohnungsmarkt dort ist ja sehr schlecht weil alle wegziehen. Das heißt es würde sehr schwer sein das Haus zu verkaufen. Meine Tante hat die Erfahrung schon machen müssen und ihr Haus war schön, mit super (fast schon Dschungel-) Garten. Wurde letztendlich verkauft aber für viel weniger. Außerdem würde ich mir wohl den Ärger meiner Brüder zuziehen mit dem Vorschlag.
Was soll ich tun? Würde ich, wenn ich das Erbe ausschlage auf einige tausend Euro verzichten oder heben die Schulden den Wert von Haus und Grundstück auf? Ich frage mich halt nur ob ich hier Werte "verschenke" und ob ich mich am Ende ärgern würde.
Ich habe hier mal ein Bild vom Grundstück von google.de gebaut: http://www.imagebanana.com/view/jhzbaxry/grundstueck.jpg
Der rote Rahmen ist das Grundstück, unten links sind 20m Maßeinheit. Oben sind einige Apfelbäume, danach in der Mitte ein Zaun und dann Pflaumenbäume, rechts ein Walnussbaum. Das kleine Gebäude über dem langgezogenen ist nur ein Holzlager-Schuppen. Danach folgt das Gebäude mit dem roten Strich durch. Rechts der Teil ist Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoß, links der Teil ist eine Scheune, noch weiter links daneben ist ein Teil der mal für den Fischhandel voll mit Kühlräumen war. Und Vorbereitung für den Handel war darin. Alles gefließt usw. Dürfte noch der Teil sein der am besten erhalten ist.
Ganz rechts ist noch ein langezogenes Gebäude das nach Südosten zeigt. Das ist eigentlich nur eine Garage mit noch einem Raum nebenan mit großem Bottich wo die Leute früher Wäsche gekocht haben bzw Geflügel fürs Rupfen vorbereitet wurde usw.
Dann noch das zweite Wohnhaus unten links hat nordöstlich eine kleine Vorlaube. Der Rest ist wieder Wohnhaus mit ausgebautem Dachboden.
Wie gesagt alles nicht in gutem Zustand, alt und in schlechter (ostdeutscher) Lage.
Was sollte ich tun?
Grüße!
Erbe lieber ausschlagen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo,
die entscheidende Frage ist doch wohl, ob das Grundstück mit den Häusern mehr oder weniger wert ist als die Schulden. Wenn Du meinst, der Grundstückswert beträgt nicht mal 10.000,- Euro, solltest Du das Erbe ausschlagen, ansonsten solltest Du es annehmen. Wenn Zweifel bestehen, solltet Ihr ein Sachverständigengutachten einholen. Natürlich müssen die Erben die Schulden übernehmen, aber das wären für Dich gerade mal 1.250,- Euro.
Ob Du dort einziehst oder nicht, sollte bei der Frage der Erbannahme eigentlich keine Rolle spielen. Überläßt Du das ganze Grundstück Deinen Brüdern, müssten sie Dich halt anteilsmäßig auszahlen. Auch für die Berechnung Deines Anteilswertes wäre so ein Gutachten die beste Grundlage.
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aber das wären für Dich gerade mal 1.250,- Euro
Wieso das? Grundsätzlich wird das Erbe erst nach Abzug aller Kosten geteilt, d.h. zuerst wird das Girokonto und evtl. Sterbe-Versicherungen herangezogen um die Auslagen zu bestreiten. Kommen also 6000.- aus "anderen Quellen" und liegt kein verwertbares Erbe vor, teilen sich die Erben nur 4000.-€ an Kosten.
Das ganze ist eine Kalkulation, die aus den wenigen Angaben nicht zu machen ist. Jedenfalls sollte man sich die Schulden belegen lassen und den Wert der Häuser prüfen. Ausschlagen macht nur Sinn bei völliger Überschuldung.
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Es sollen wohl 5300Euro Schulden sein für eine Förderung die zurückgezahlt werden muss. Dazu kommen 1000Euro Zinsen darauf. Dann noch 1200Euro Giroschulden und 2000Euro Beerdigungskosten. Wären zusammen 9500Euro Schulden, also etwa 10.000Euro.
Wenn ich einen Sachverständigen einschalte frage ich mich ob ich damit nicht auf Unverständnis stoße. Andererseits frage ich mich auch ob der Wert des Hauses wirklich echt wäre den der Sachverständige ermittel. Denn bezieht der auch ein ob man das Haus verkaufen kann? Ich meine gerade in der Gegend ist es schon schwer ein gutes Haus zu verkaufen. Und ein renovierungsbedürftiges ohne Heizung? Ich bin mir nicht sicher ob der Wert dann nicht eher theoretischer Natur wäre.
Grüße!
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Hallo,
ein Sachverständigengutachten berücksichtigt alle Faktoren, die für den Wert einen Hauses von Bedeutung sind. Dazu gehört selbstverständlich nicht nur die Bausubstanz, sondern insbesondere auch die Lage. Wenn Du Dir mal ein paar Beispiele von Sachverständigengutachten anschauen willst, geh auf die Seite hanmark.de. Dort werden Sachverständigengutachten für Immobilien veröffentlicht, die demnächst zur Versteigerung anstehen. Sicherlich findest Du da auch irgendwelche Objekte aus Deiner Gegend. Da wirst Du sehen, wie ausführlich diese Gutachten formuliert sind und insbesondere auch welche Faktoren bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.
Für so eine weitreichende Entscheidung kann ich das für Eure Familie nur dringend empfehlen.
Gruß
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Ich weiß ja nicht, in welcher Gegend die Häuser stehen. Aber in den allermeisten Fällen ist schon das Grundstück mehr wert als 10.000€. Da kann ruhig ein Gebäude mit einem Wert von 0€ darauf stehen und trotzdem ist das Ganze mehr wert als die Schulden.
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quote:
Meine zwei Brüder möchten die Häuser gern übernehmen und renovieren um später darin zu wohnen.
quote:
Denn bezieht der auch ein ob man das Haus verkaufen kann? Ich meine gerade in der Gegend ist es schon schwer ein gutes Haus zu verkaufen. Und ein renovierungsbedürftiges ohne Heizung? Ich bin mir nicht sicher ob der Wert dann nicht eher theoretischer Natur wäre.
Wieso verkaufen?
Wenn doch der Brüder das Haus renovieren und später einziehen möchte, muss man das Haus doch nicht an einen Dritten verkaufen.
Wenn 10.000,- Euro Schulden da sind und nur die Schwester auf das Erbe verzichtet, dann erbst du ca. 1600 bis 1700,- Schulden.
Dann verlange von deinem Bruder für deinen Anteil am Haus mehr als 1600 bis 1700,- Euro und du kommst mit einem Plus aus der Erbschaft raus.
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-- Editiert Scappler am 21.01.2013 00:29
-- Editiert Scappler am 21.01.2013 00:30
Ich glaube aber dass die Brüder beide nicht das Geld haben um mich ausbezahlen zu können weil meine Schwester, die das Erbe ausschlagen wird, vorschlug die Schulden erstmal zu bezahlen. Das würde sie ja nicht tun müssen wenn die Brüder das gleich zurückzahlen könnten. Außerdem müssen sie ja dann gleich noch Geld ins Haus reinstecken um es bewohnbar zu machen.
Sie würden momentan auch nicht gleich drin wohnen können weil sie auswärts arbeiten. Vermutlich wären sie erstmal nur am Wochenende im Haus. Es geht wohl eher darum dort im Alter zu wohnen.
Also Haus verkaufen würden mir vermutlich einige übel nehmen, wegen Tradition usw, ausbezahlen wird wohl nicht gehen mangels Geld.
Irgendwie sehe ich gerade nicht wie das laufen könnte. Ich denke ich werde mal einen Makler vor Ort fragen und um eine grobe Zahl bitten und je nachdem ob es sich lohnt über einen Sachverständigen nachdenken.
Ansonsten könnte ich das Erbe auch annehmen um den Wert zu sichern, dann muss ich aber erstmal Schulden bezahlen und würde vermutlich auch irgendwelche laufenden Kosten dann haben. Außerdem frage ich mich auch ob meine Brüder dann alleine ins Haus investieren wollen weil sie damit ja auch meinen Teil vom Haus aufwerten würden. Theoretisch könnte es aber sein dass sie dann irgendwann selbst meinen Teil abkaufen wollen.
Mir ist noch was anderes eingefallen. Momentan verdiene ich zwar genug für mich, lebe aber in einer Bedarfsgemeinschaft mit jemand. Also alg2. Jetzt frage ich mich was mit dem 1/8 Haus passieren müsste. Ich habe gelesen das müsse genau wie Geld verwertet werden, vorausgesetzt der Wert übersteigt das erlaubte Vermögen. Bedeutet das, dass wenn ich das Erbe annehme ich meinen Teil verkaufen müsste? Wenn das so ist hätte sich das Ganze ja eigentlich schon erledigt weil der Teil vom Haus dann ja (über Ecken... nicht gezahltes alg2) an den Staat geht.
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Oh man, jetzt lese ich auch noch das hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/35.html
Mein Vater war, nach Geschäftsaufgabe, Bezieher von Alg2. Heißt das die Erben müssen das zurückzahlen?
Außerdem habe ich gelesen dass ich gar nicht ausschlagen kann weil die Arge das als böswillig ansehen würde. Allerdings müsste sie wohl nachweisen dass es ein positiver finanzieller Wert wäre den ich ausgeschlagen habe.
Und jetzt lese ich auch noch dass die Arge einen zwingen kann das Hausteil zu beleihen um davon zu leben und dass man im Wert des Hauses weniger Alg2 bekommt. Das würde doch bedeuten dass der Staat Haus(teil)erben in die Schuldenfalle zwingt. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Oder zahlt die Arge die Zinsen?
Erben klingt für mich grad nach Horror...
-- Editiert WAGn am 21.01.2013 23:11
quote:
Außerdem habe ich gelesen dass ich gar nicht ausschlagen kann weil die Arge das als böswillig ansehen würde.
Quelle?
Wenn du solche Gewissensbisse hast das Erbe anzunehmen, dann teile einfach dem Nachlassgericht mit, dass du auf deinen Erbanteil verzichtest.
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Wegen „vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Bedürftigkeit" siehe: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1436540
Und wie ist das mit dem Bezug von Alg2 meines Vaters? Er hat wohl um die 10Monate Alg2 bekommen. Rechtmäßig. Muss das trotzdem zurückgezahlt werden aus der Erbmasse?
Die Frage ist ja auch ob ich überhaupt auf das Erbe verzichten darf ohne dass die Arge das als grob fahrlässig ansieht und mir das Geld streicht.
Dass man ein Haus beleihen muss wenn man alg2 bezieht und es nicht selbst bewohnt habe ich jetzt öfters gelesen. ZB hier: http://www.sozialleistungen.info/foren/vermoegensanrechnung/t-hausanteil-soll-beliehen-werden-noetigung-der-erbengemeinschaft-zur-veraeusserung-17549.html
Außerdem ist noch die Frage aufgekommen was das Erbe für meinen Bruder bedeutet der Bafög bezieht.
Ich bin mir ganz unsicher was ich machen sollte. Ob es sich lohnt wegen dem Wert, ob es nur Ärger wäre und ob ich davon am Ende eh nichts habe weil die Arge alles einzieht oder ob ich das Erbe schätzen lassen sollte und damit Ärger mit der Arge krieg oder überhaupt ausschlagen kann ohne Probleme zu kriegen.
Ich habe zwischenzeitlich mit einem Anwalt gesprochen. Danach sind
"Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die Vorraussetzungen für einen Bezug der Leistungen nach dem SGB II herbeiführen, zum Ersatz der aus dem Grund gezahlten Leistungen verpflichtet gemäß $34 I SGB II.
Diese Voraussetzungen liegen im Fall der Ausschlagung einer Erbschaft mit positivem Nachlasswert vor, so dass eine Erbschaft nur dann ohne Weiteres ausgeschlagen werden kann, wenn der Nachlasswert negativ ist.
Dies wäre in Ihrem Fall zunächst zu ermitteln anhand eines Gutachtens..."
Und zu den an meinen Vater gezahlten Argeleistungen:
"Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass Sie aufgrund des SGB II Bezuges Ihres Vaters gemäß §35 SGB II
mit dem Grundstückswert haften, da Ihr Vater vor seinem Tod SGB II-Leistunge erhalten hat."
Das von meinem Vater erhaltene Argegeld muss also auch zurückgezahlt werden aus der Erbmasse.
Offen bleiben noch ein paar Fragen auf die ich leider bisher keine Antwort erhalten habe da das Sekretariat des Anwalts wohl aufgrund Krankheit überlastet ist. Und ich habe nur noch bis Freitag Zeit um in der 6-Wochen-Frist eventuell das Erbe auszuschlagen. Das Original des Totenscheins habe ich mittlerweile.
Ich frage mich zB, wenn ich das Erbe ausschlage und die Arge das mitbekommt und mir die Unterstützung streicht oder Geld von mir will, kann ich dann die Ausschlagung des Erbes noch rückgängig machen? Und können dir mir die Unterstützung streichen so dass ich nicht mehr genug zum Leben hätte oder hätte ich dann erstmal einfach nur Schulden bei der Arge?
Außerdem, wenn ich ein Sechstel Haus erbe, ich dafür keinen Kredit bekomme (wer sollte mir den schon geben) und ich kein Hausteil verkaufen kann und wenn die Brüder und Mutter nur gelegentlich dort mal wohnen, kann die Arge verlangen dass das ganze Haus verkauft wird?
Wenn sie das nicht verlangen kann und ich weder verkaufen noch beleihen kann, kann ich dann erben ohne etwas an die Arge zahlen zu müssen da es nicht verwertbares Vermögen ist? Und wenn man das macht können die irgendwann später noch was von mir wollen? Verkauft wird das Haus sicher nicht.
Grüße!
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Ok, die letzten Fragen sind jetzt auch geklärt.
Die Ausschlagung eines Erbes kann man nicht rückgängig machen.
Das Geld von der Arge dass mein verstorbener Vater erhalten hat muss aus der Erbmasse zurückgezahlt werden. Wobei ich mich frage ob die das von alleine mitbekommen wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht dass er tot ist und ein Erbe hinterläßt.
Die Arge kann verlangen dass alles verkauft wird, also eine Zwangsversteigerung auslösen. Das heißt wer einen Alg2-Empfänger in der Familie hat hat gute Chancen auch sein Elternhaus zu verlieren.
Ich habe mich jetzt entschieden das Erbe auszuschlagen und das Risiko einzugehen eventuell etwas zurückzahlen zu müssen von einem Erbe dass ich doch nicht hatte. Das müsste ich nämlich wenn es rauskommt. Allerdings werde ich damit argumentieren dass das Haus und Grundstück unverkäuflich ist. In der Gegend ziehen alle nur weg und niemand kauft. Das Haus ist außerdem stark renovierungsbedürftig. Dazu kommen hohe Schulden und hohe Investitionen in das Haus müssen getätigt werden. Damit ist das Erbe meiner Meinung nach überschuldet. Es gibt auch kein Gutachten. Die müssen erstmal etwas anderes beweisen, denn selbst tolle Grundstücke mit gutem Haus, Swimmingpool und tropischem Garten gehen weit unter normalen Preisen weg, wenn überhaupt.
Nur zur Info falls jemand mal das selbe Problem hat.
Grüße!
Und jetzt?
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