Erbe meines verstorbenen Vaters

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe meines verstorbenen Vaters

Hallo, leider ist mein Thema etwas schwierig.

Ich habe letztes Jahr dringend ein Auto gebraucht und war leider nicht kreditwürdig. Jetzt hat mein Vater mir angeboten wir kaufen das Auto auf Raten über ihn und ich zahle die Raten einfach ihm ab.
Gesagt getan.
Wir haben dann im Autohaus alles über meinen Vater gemacht. (Er ist voller Kreditträger und nicht nur Bürge) Zu dem Zeitpunkt war auch nie irgendwie der Gedanke daran dass mein Papa sterben würde.
Ich zahle das Auto bis heute ab in monatlichen Raten, jedoch ist es jetzt wohl in der Erbmasse und alle erhoffen sich Geld durch mein Auto.
Mein Vater lag dann seit diesem Jahr im Krankenhaus und es ging immer mehr bergab, da hatten wir andere Gedanken als den Vertrag der nebenbei läuft.
Jetzt habe ich Angst mein Auto zu verlieren. Ja, ich war blöd, dass wir keinen Vertrag unter uns gemacht haben. :(
Einzigste Möglichkeit eventuell, meine Mutter hatte volle Verfügung über Veträge und und und. Kann man im nachhinein da noch irgendwas machen? Bin richtig verzweifelt.

-- Editiert von Wati am 09.12.2018 15:18




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Kann man im nachhinein da noch irgendwas machen? Zunächst mal könnten Sie verraten, wer Erbe ist. Gibt es ein Testament? Gibt es weitere Kinder?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Wati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ein Testament gibt es nicht.
Meine Mutter ist Erbin, meine Schwester, ein Halbbruder und ich.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Tja, dann gehört das Auto den Erben, d. h., zu 50 % der Mutter und den Kindern je zu 1/6. Man müßte sich also mit den Miterben einigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Wati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok und was ich bisher für‘s Auto abbezahlt habe? Ist somit alles futsch?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Ich würde sagen, ja. Schenkungen an den Verstorbenen sind halt Teil der Erbmasse.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 628x hilfreich)

Hallo,

auch ein mündlicher Kreditvertrag gilt. Es ist nur ein Nachweisproblem.

Wenn Du die Raten per Überweisung gezahlt hast und noch der Verwendungszweck dabei war, hast Du gute Karten, dass der Sachverhalt zu Deinen Gunsten anerkannt werden muss.

Was ggf. passieren kann, ist dass der Kredit gekündigt wird und die Restsumme fällig ist. Wer hat den Steuer und Versicherung gezahlt ?

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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