Erbe minderjaehrig

3. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
schneepfote
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe minderjaehrig


Folgender Fall:

Ein Kind beerbt seinen Vater. Das Kind ist 2 Jahre alt. Vater und Mutter waren nicht verheiratet, das Kind also (da kein Testament) Alleinerbe, die Mutter Vormund.
Wie wird das Vermoegen verwaltet?Wie kann man es 'nutzen'? Ist es moeglich die Zinsertraege zum Leben zu benutzen?

Vielen Dank fuer alle Antworten,


Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Kommt auf die Höhe der Erbschaft an (Zinsmässig ob sich das lohnt).
Erben Minderjährige wird in der Regel das Vormundschaftsgericht mit eingeschaltet. Im Normalfall wird gestattet, dass das Vermögen für das Kind verbraucht wird (z.B. Kleiderkauf, Geschenke zum Geb.-/Weihnachten, Klassenreisen usw.). Klär das vor Ort.

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#2
 Von 
schneepfote
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)



Ich bin am ueberlegen ob ich die Zustaendigkeit des Vormundschaftsgericht von Italien nach Deutschland beantrage (doppelte Staatsbuergerschafts, 2 Wohnsitze)....und ob sich das lohnt fuer uns.

Die Zinsertraege wuerden sich auf ca. 25,000€ im Jahr belaufen....also nciht haben oder haben zum Leben faellt schon ins Gewicht. In Italien kann ich das Geld nur in Staatsanleihen anlegen und nur schwer die Zinsen nutzen, bin aber mit Immobilienkaeufen/verkaeufen relativ flexibel. Aber das Vormundschaftsgerichts in Italien ist so undurchsichtig und unorganisiert dass mir Deutschland lieber waere...deswegen informiere ich mich hier auf diesem Wege.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Wer lebt/e alles in Italien? Nur der Vater oder die ganze Familie? Für die Erbschaft spielt dann unter Umständen nur das italienische Recht eine Rolle (und der Hinweis, dass dieser Fall nicht nur in D spielt, wäre in diesem Falle nicht schlecht gewesen).
Wo sind denn die Immobilien?
Und bist du dir sicher, dass euer Kind Alleinerbe ist?

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