kann ich wenn ich mich von meiner großtante adoptieren lasse mit einem größerem freibetrag beerben lassen.ich wäre ja dann sohn.
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Erbe - nach Adoption größerer Freibetrag?
9. Juni 2010
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Frage vom 9. Juni 2010 | 18:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - nach Adoption größerer Freibetrag?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2010 | 23:35
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
Ob eine Adoption einen wesentlichen Vorteil bringt (nicht nur beim Erbrecht), hängt im Wesentlichen davon ab, ob die zu adoptierende Person minderjährig oder volljährig ist.
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#2
Antwort vom 10. Juni 2010 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ob eine Adoption einen wesentlichen Vorteil bringt (nicht nur beim Erbrecht), hängt im Wesentlichen davon ab, ob die zu adoptierende Person minderjährig oder volljährig ist. <hr size=1 noshade>
Bei der Erbschaftsteuer wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Minderjährigen- oder Volljährigenadoption handelt. Der Freibetrag erhöht sich von 20.000€ auf 400.000€ und für darüber hinausgehende Beträge sinkt auch noch der Steuersatz.
Für eine Volljährigenadoption müssen jedoch die Voraussetzungen des § 1767 BGB erfüllt sein.
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