Erbe - nach Adoption größerer Freibetrag?

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
kibagro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - nach Adoption größerer Freibetrag?

kann ich wenn ich mich von meiner großtante adoptieren lasse mit einem größerem freibetrag beerben lassen.ich wäre ja dann sohn.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Ob eine Adoption einen wesentlichen Vorteil bringt (nicht nur beim Erbrecht), hängt im Wesentlichen davon ab, ob die zu adoptierende Person minderjährig oder volljährig ist.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ob eine Adoption einen wesentlichen Vorteil bringt (nicht nur beim Erbrecht), hängt im Wesentlichen davon ab, ob die zu adoptierende Person minderjährig oder volljährig ist. <hr size=1 noshade>


Bei der Erbschaftsteuer wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Minderjährigen- oder Volljährigenadoption handelt. Der Freibetrag erhöht sich von 20.000€ auf 400.000€ und für darüber hinausgehende Beträge sinkt auch noch der Steuersatz.

Für eine Volljährigenadoption müssen jedoch die Voraussetzungen des § 1767 BGB erfüllt sein.

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