hallo
mein Vater ist im März gestorben, ich stehe nun mit 1/4 im Grundbuch mit drinen und mein Bruder auch.
Nun ist es so das ich es auszahlen laßen wollte von ihm, da wir dies dringend benötigen. Er will das aber nicht. Kann ich das nun Einklagen? Und wenn ja wie?
Kann ich auch gleich den 1/4 Teil von meiner Mutter mit einklagen? Denn alles auf einmal wäre ja einfacher als auf zweimal zu machen.
danke
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Erbe nach Tod auszahlen lassen, einklagen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn noch kein notarieller Auseinandersetzungsvertrag geschlossen wurde, stehst du nicht mit einem Bruchteil, sondern "in Erbengemeinschaft" im Grundbuch.
#Nun ist es so das ich es auszahlen laßen wollte von ihm, da wir dies dringend benötigen.#
Du hast keinen Anspruch auf Auszahlung.
Ihr müsst euch bzgl. der Immobilie einigen; kommt keine Einigung zustande, kannst du auf Auseinandersetzung klagen oder eine Teilungsversteigerung beantragen.
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Trigi: nein ist sie noch nicht...
Cruncc: Das heist ich muss erst einen Auseinandersetzungsvertrag schließen und kann dann erst einklagen?
Wie kann man den eine Immobilie Teilversteigern? Das kauft doch keiner....
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#Das heist ich muss erst einen Auseinandersetzungsvertrag schließen und kann dann erst einklagen?#
Nein, ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen, dass du nur in Erbengemeinschaft
im Grundbuch eingetragen bist.
Vordergründig solltet ihr euch einigen - alles andere wird/ist teuer.
Wenn keine Einigung zustande kommt, kannst du auf Auseinandersetzung klagen. Nochmal: du hast keinen Anspruch auf Auszahlung in bar.
#Wie kann man den eine Immobilie Teilversteigern? Das kauft doch keiner....#
Wo steht denn was von Teilversteigern?
Das heisst Teilungs
versteigerung (zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) - einfach mal gurgeln.
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Handelt es sich bei dem 1/4 Erbteil der Mutter um einen Schreibfehler?
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