Erbe nach Tod auszahlen lassen, einklagen

15. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
aotn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe nach Tod auszahlen lassen, einklagen

hallo

mein Vater ist im März gestorben, ich stehe nun mit 1/4 im Grundbuch mit drinen und mein Bruder auch.

Nun ist es so das ich es auszahlen laßen wollte von ihm, da wir dies dringend benötigen. Er will das aber nicht. Kann ich das nun Einklagen? Und wenn ja wie?

Kann ich auch gleich den 1/4 Teil von meiner Mutter mit einklagen? Denn alles auf einmal wäre ja einfacher als auf zweimal zu machen.

danke

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8267 Beiträge, 4562x hilfreich)

Wenn noch kein notarieller Auseinandersetzungsvertrag geschlossen wurde, stehst du nicht mit einem Bruchteil, sondern "in Erbengemeinschaft" im Grundbuch.

#Nun ist es so das ich es auszahlen laßen wollte von ihm, da wir dies dringend benötigen.#
Du hast keinen Anspruch auf Auszahlung.

Ihr müsst euch bzgl. der Immobilie einigen; kommt keine Einigung zustande, kannst du auf Auseinandersetzung klagen oder eine Teilungsversteigerung beantragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aotn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Trigi: nein ist sie noch nicht...

Cruncc: Das heist ich muss erst einen Auseinandersetzungsvertrag schließen und kann dann erst einklagen?

Wie kann man den eine Immobilie Teilversteigern? Das kauft doch keiner....

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8267 Beiträge, 4562x hilfreich)

#Das heist ich muss erst einen Auseinandersetzungsvertrag schließen und kann dann erst einklagen?#
Nein, ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen, dass du nur in Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen bist.

Vordergründig solltet ihr euch einigen - alles andere wird/ist teuer.

Wenn keine Einigung zustande kommt, kannst du auf Auseinandersetzung klagen. Nochmal: du hast keinen Anspruch auf Auszahlung in bar.

#Wie kann man den eine Immobilie Teilversteigern? Das kauft doch keiner....#
Wo steht denn was von Teilversteigern?
Das heisst Teilungs versteigerung (zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) - einfach mal gurgeln.





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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Handelt es sich bei dem 1/4 Erbteil der Mutter um einen Schreibfehler?

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