Erbe nachträglich Ausschlagen? Oder können wir sie rausklagen?

27. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Aschenputtel86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe nachträglich Ausschlagen? Oder können wir sie rausklagen?

Dazu hätte ich eine frage: Mein Vater verstarb als ich 14 Jahre alt war. Ich und meine Geschwister haben ein Haus geerbt, das aber verschuldet ist bis heute. Meine Mutter hat das Erbe damals für mich und meine Minderjährigen Geschwister nicht ausgeschlagen, obwohl ihr das jeder geraten hat. Keiner von uns will das Haus haben, aber sie will es nicht verkaufen da 75% davon ihr gehören. Sie will das wir die restlichen 80.000€ zahlen, das sie dort wohnen bleiben kann. Die Bank hat ihr wohl nun den Kredit gekündigt. Müssen meine Geschwister und ich nun dafür aufkommen, obwohl wir das Haus nie haben wollten?
Oder können wir sie rausklagen und darauf bestehen das sie uns auszahlt oder ähnliches?

lieben Gruß

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13 Antworten
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#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Ihr bildet mit Eurer Mutter eine Erbengemeinschaft. Das Erbe hätte spätestens 6 Wochen nach dem Tod des Vaters ausgeschlagen werden müssen. Nachträglich geht das nicht.
Wenn die Bank den Kredit gekündigt hat, wird das aller Wahrscheinlichkeit nach in einer Zwangsversteigerung enden.


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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#2
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Ihr habt wohl keinen Kredit im laufen, es wird ihrer sein. Jetzt wird das Haus versteigert und Sie fliegt raus.
Am besten wäre ein freier Verkauf, aber das geht nicht ohne die Mutter.

Ihr solltet mit spitzen Bleistift mal ausrechnen ob es nicht günstiger kommt Geld zuzuschiessen. Sprecht ohne Mutti mal mit der Bank. Evtl. kann man mit geringeren Rate daraus ein Geschäft machen.

Dazu solltet ihr den Wert des Hauses kennen, die Grundbuchbelastungen, welche Kredit hat wer und wie sind die abgesichert.

Kann Mutti denn eine Miete zahlen, wenn die ausreichend wäre die Raten zu tilgen, ihr ihre Anteile übernehmt könnte es doch reichen.

Ein Schuldnerberater könnte helfen, RTL hat doch so einen.

Nicht tun kostet viel Geld.

Dazu müsst ihr aber jetzt den Turbo einschalten


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#3
 Von 
Aschenputtel86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie will ja garnicht verkaufen und sagt wir sollen es zahlen.
ich bin in meiner ausbildung und habe ein kind...

ich weiß ja nicht welche bank das ist und ob ich im grundbuch stehe etc. sie gibt keinerlei auskünfte darüber und möchte nur das geld.

sie hatdamals von der lebensversicherung geld bekommen, damit hätte sie das haus bezahlen können (keine ahnung was sie mit dem geld gemacht hat). muss ich trotzdem dafür grade stehen, obwohl sie die möglichkeit gehabt hat? meine geschwister und ich würden es sofort verkaufen, nur ohne ihr einverständniss wird das nix.

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#4
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Du hast auch keine Ahnung was du geerbt hast ?

Gehen wir mal davon aus das Ihr das Haus gemeinsam geerbt habt. Das Haus gehörte vorher beiden Eltern. Also beträgt euer Erbe jeweils 12,5 % des Hauses. Inkl. Belastungen am Tag des Erbes, meist eine Grundschuld auf das Haus. Hypotheken sind meist so abgesichert das nach Versteigerung des Hauses wenig über bleibt.

Also wäre nur das Haus weg.

Falls neue Kredite geschlossen wurden gehen die euch nichts an.Auch kann hier einer nicht machen was er will.

Geh auf Grundbuchamt und hol dir einen Grundbuchauszug, dort kannst du die Belastungen sehen und den Nutznießer (Bank), die man einfach mal fragen kann.

Am besten mal zum Kaffee hin und erst wieder weg wenn die "Unterlagen" vorgelegt werden.

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#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Was mich dabei ein wenig irritiert - wenn minderjährige Erben von Immobilienanteilen sind, dann ist doch normalerweise das Vormundschaftsgericht mit dabei? Eigentlich sollen die ja verhindern, dass Kinder Schulden erben. Wobei in dem Sinne habt ihr ja keine Schulden geerbt sondern eine Immobilienanteil, der noch nicht komplett gezahlt wurde.
Und wer hat die Raten in den letzten Jahren gezahlt?
Eine Teilungs-Versteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft käme natürlich in Frage.
Ob Muttern will oder nicht, sie muss sich mit euch einigend an einen Tisch setzen. Und immerhin habt ihr ja auch in dem Haus mit gewohnt als Kinder.

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#6
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Das Vormundschaftsgericht ist nur dabei wenn die Kinder mit Krediten belasten werden. Vermutlich ist das gar nicht der Fall. Aber das alles sollte man wissen, nicht raten.

Daher erst mal ins Grundbuch sehen

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#7
 Von 
Aschenputtel86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Bekomme ich den einen Grundbuchauszug bei jeden Amtsgericht oder muss ich dafür in die alte Heimatzurück (Haus steht in Menden und ich wohnemitlerweile in Bochum)?
Das einzigste was ich darüber weis ist, wir haben das Haus geerbt mit jeweils 5% pro Kind (5 Kinder), meine Mutter hat eine Abfindug von der Firma wo mein Vater gearbeitet hat bekommen, die Lebensversicherung und hat unsere Sparbücher aufgelöst (angeblich um die Beerdigung zu zahlen). Das ganze Geld hätte aber für das Haus gereicht+ Beerdigung und zum Leben. Vormundschaftsgericht? War soweit ich weiß nicht dabei. Die Raten hat in den letzten Jahren meine Mutter gezahlt, wobei ich sagen muss das die Raten von unserer Halbwaisenrente + Kindergeld getilgt wurden.
So könnte man doch eigentlich sagen: das selbst wenn wir einen Anteil zahlen müssten, dieses eigentlich schon getan haben oder?

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#8
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Du kannst nicht alles zusammenschmeissen.

Ihr seit eine Erbengemeinschaft, die Mutter hat das alles organisiert und von Geld bezahlt. Jetzt wird die Bank in das Vermögen dieser Erbengemeinschaft pfänden und sie auflösen. Bei einer Zwangsversteigerung wird das meiste Geld für dieses Verfahren drauf gehen. Daher wird wohl kaum was übrig bleiben.

Eine Grundbuchauszug bekommt man dort wo das Haus steht.

Mal ne andere Frage: Spiel es irgendeine Rolle was du tust. Könnt ihr euch eigentlich einigen oder geht das eh nicht.

Wenn du nicht Herr über die Dinge bist musst du eh abwarten. Ich vermute das euch je 5 % des Hauses gehört und ihr bei einer Versteigerung etwas Geld bekommt.

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#9
 Von 
Aschenputtel86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

4 von 5 Kindern wollen verkaufen und sind froh wenn das Haus weg ist

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#10
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wollen nur verkaufen weil es Geld bringt, oder haben die eine Ahnung wie hoch die Belastungen sind.

Ihr seit bei einer drohenden Zwangsverwertung nicht Herr des Verfahrens und müsst an einem Strang ziehen. Wenn kein Geld zu auslösen da ist, dann ist es keine Frage des Wollens.

Alle zusammen zu einem Schuldnerberater

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#11
 Von 
Aschenputtel86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

wir wollen ja nicht mal was von dem Geld was even. dabei rum kommt, sondern einfach nur nicht zahlen.

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#12
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Solange ihr nicht im Darlehnsvertrag steht,
werdet ihr nicht zahlen müssen.

Als minderjährige Erben gab es vermutlich nur die Möglichkeit der Bank, das Darlehen über eine Grundschuld abzusichern.

Das heißt, wenn der Darlehnsnehmer ausfällt, dann ist das Haus weg, und im besten Fall (!) ein klein wenig Geld übrig.
Im schlechtesten Fall kann die Darlehnssumme nicht erreicht werden und die Mutter zahlt weiter, obwohl das Haus weg ist.


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"Lukas 7,23"

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#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Solange ihr nicht im Darlehnsvertrag steht, werdet ihr nicht zahlen müssen.#
Wenn der Vater ebenfalls Darlehensnehmer war, sind die Erben in den Vertrag eingetreten.

M.W. hätten die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit ausschlagen können/müssen.



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