Erbe nachträglich anfechten oder ausschlagen

18. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
floyd42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
Erbe nachträglich anfechten oder ausschlagen

Hallo,

es geht um folgenden Fall:

Vergangenes Jahr im Dezember ist mein Vater verstorben. Mein Vater lebte zu diesem Zeitpunkt schon viele Jahre mit seiner neuen Familie zusammen. Aus seiner ersten Ehe stammen vier Kinder (eines davon bin ich), aus seiner zweiten Ehe zwei Kinder. Wir vier Kinder aus erster Ehe hatten und haben keinen Kontakt mit der zweiten Ehefrau oder deren Kindern.

Nun ist Mitte November ein Schreiben von einem Inkasso-Institut bei uns vier Kindern (erste Ehe) eingetroffen, in der Forderungen (mit Titel) gegenüber meinem Vater aus den 1990er Jahren aufgeführt sind. Zu diesem Zeitpunkt hatte mein Vater schon sein eigenes Leben geführt. In dem Schreiben werden wir aufgefordert, einen Beleg für die Ausschlagung des Erbes zurückzusenden, oder die Forderung als Erben zu begleichen.

Wir sind "wie aus allen Wolken gefallen" und befürchten nun weitere Forderungen. Meine erste Recherche im Internet ergab, dass wir vom Zeitpunkt des Todes an eine Frist von sechs Wochen gehabt hätten, um das Erbe auszuschlagen. Ein Schreiben vom Nachlassgericht gab es nicht, da es wohl kein Testament oder anderweitige Verfügung von Todes wegen gab. Andernfalls hätten wir Kinder das Erbe sofort ausgeschlagen, wenn wir von den Schulden erfahren hätten.

Soweit ich selbst in Erfahrung gebracht habe, bleibt uns Kindern nur die Möglichkeit, das Erbe nachträglich anzufechten (§1954 BGB ). Als Grund müssten wir Irrtum anführen. Schließliche hatten wir jahrelang bestenfalls nur oberflächlichen Kontakt zu unserem Vater. Über irgendwelche Vermögens- oder Schuldenstände hatten wir keine Kenntnis. Wir wußten lediglich, dass unser Vater zum Schluß Rente bezog und wohl auch Grundsicherung beantragt hat.

Meine Frage nun: Wie müssen wir Kinder vorgehen? Welche Form und Fristen sind einzuhalten? Und zuguterletzt, welche Aussichten auf eine erfolgreiche Anfechtung haben wir in diesem Fall?

Vielen Dank im Voraus
Stephan B.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Es ist noch die Nachlassinsolvenz zu erwägen.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wann habt ihr denn vom Tod des Vaters erfahren?

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
floyd42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Wir haben vom Tod sofort erfahren. Da beginnt dann wohl auch sofort die 6-Wochen-Frist zu laufen. Aber welcher Normal-Bürger weiß das schon. Vom Nachlassgericht kam jedenfalls kein Schreiben, sonst hätten wir sofort reagiert.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Das Nachlassgericht hat auch keinen Anlass, hier Schreiben zu verschicken. Dazu ist es nicht da.

Wie ist denn die Gesamtsituation? Ist der Nachlass insgesamt überschuldet?

Gruss

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
floyd42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Herr Winkler,

da wir keinen Kontakt zur Zweit-Familie unseres Vaters hatten und haben, besitzen wir auch keine Kenntnisse über den Schuldenstand. Lediglich das Inkasso-Schreiben war für uns ein erster Hinweis, dass es wohl offene Forderungen gibt. Wir sind uns aber sicher, dass kein Vermögen (für das wir erberechtigt wären) vorhanden ist.

Wir sind uns allerdings nicht sicher, ob es noch weitere Forderungen gibt, für die wir als Erben geradestehen müssten. Also salopp gesagt, ob da noch weitere Zeitbomben ticken.

Wäre denn eine Anfechtung wegen Irrtums hier nicht erfolgreich?

Vielen Dank einstweilen


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6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sonnor
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 34x hilfreich)

Wie ist es denn ausgegangen? Haben gerade fast das gleiche Problem.

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9x Hilfreiche Antwort

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