Erbe nachträglich geltend machen

23. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Gubano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe nachträglich geltend machen

Hallo zusammen ,
ich habe eine Frage an die Experten.
Wir haben am Wochenende den Originalerbschein von meinem Opa gefunden.
→ Reiner Zufall bei Aufräumarbeiten.
Mein Opa ist vor 9 Jahren verstorben.
Hintergrundinformationen:

Die Mutter meines Opas ( meine Uroma ) hat ihren 1. Mann im 1. Weltkrieg verloren. Aus dieser Beziehung entstand ein Sohn.( Nenne ihn mal XY)
Sie hat den Bruder ihres Mannes dann geheiratet.
( Ehemann 2 )Aus dieser neuen Beziehung entstand dann mein Opa. Sohn xy ist also der Halbbruder
von meinem Opa.
Nun ist es so,dass meine Uroma extrem vermögend war und die ganze Verwandschaft ( Kinder und Kindeskinder ) alles in Anspruch genommen haben.
Wie ist das möglich ???? Hat mein Uropa ( Ehemann 2 ) denn überhaupt keinen Anspruch auf irgendetwas gehabt?? Am Vermögen, an dem Riesengehöft?
Nun haben wir eben den Erbschein gefunden von 1973 , wo mein Opa von seinem Vater ( Ehemann Nr. 2 ) beerbt wird.

Nun eine Frage:
Hatte mein Opa Anspruch auf Erbe von Ehemann 2 und meine Eltern als gesetzliche Erben von meinem Opa nunmehr Anspruch auf das Erbe ??
Mein Opa hat zu Lebzeiten gesagt, dass ihm Erbe zustünde, er aber aus falscher Scham und
wegen Familienstreitigkeiten auf die Durchsetzung seiner Ansprüche verzichtet hat.

Wie kann es denn sein, dass ein Teil der Familie in Reichtum lebt und einige noch niemals arbeiten mussten und wir uns kaputtschuften ? Meine Eltern sind beide EU Rentner wegen Burnout.
Wie kann ich es prüfen lassen und an wen müsste ich ich wenden
Freue ich über schnelle Rückantwort.
Herzlichen Dank.

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49105 Beiträge, 17287x hilfreich)

Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass hier eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt. Bei allen Dingen, die vor 1982 passiert sind, ist daher möglicherweise Verjährung eingetreten. Nur wenn bei Immobilien nie eine Grundbuchberichtigung stattgefunden hat, gibt es in dieser Hinsicht noch Möglichkeiten.

quote:
Nun haben wir eben den Erbschein gefunden von 1973 , wo mein Opa von seinem Vater ( Ehemann Nr. 2 ) beerbt wird.


Du meinst, dass der Opa Erbe seines Vaters geworden ist, oder? Dann hast Du doch schwarz auf weiß, dass Dein Opa Anspruch auf den Nachlass des Uropas gehabt hat.

quote:
Mein Opa hat zu Lebzeiten gesagt, dass ihm Erbe zustünde, er aber aus falscher Scham und wegen Familienstreitigkeiten auf die Durchsetzung seiner Ansprüche verzichtet hat.


Wenn der Opa auf das Erbe verzichtet hat, dann gibt es keine Ansprüche mehr.

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#2
 Von 
Gubano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

servus

erst einmalvielen dank fürdie rückinfo..

wokann ich denn den anspruch auf die immobilie
geltend machen?
wasmuss ich konkret tun

ja ich habe den schein für das erbe meines
opas..von seinem vater ( mein uropa)

mein uropa muss doch anspruch gehabt haben auf dieimmobilie als ehemann zu lebzeiten??


uhnd..

meines wissens hat mein opa nicht ausdrücklich auf das erbe verzichtet,

sondern hat sein erbe nicht eingefordert


freue mich auf weitere nachricht

besten dank

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8426 Beiträge, 4609x hilfreich)

wokann ich denn den anspruch auf die immobilie
geltend machen? wasmuss ich konkret tun

Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, sollte man beim Grundbuchamt nachfragen, wer als Eigentümer eingetragen ist. Dem GBA gegenüber müssen die Erbfolgen nachgewiesen werden (aufgefundenen Erbschein + Erbnachweis nach dem Vater).



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