Erbe nicht auszahlen obwohl man einwilligt?

21. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
go573021-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe nicht auszahlen obwohl man einwilligt?

Hallo,
Es geht um ein erbstreit (40.000)€
Meine Tante hat schriftlich zugestimmt den Betrag zu zahlen.
Ende Juli Anfang August
Nun aber bekamen wir einen weiteren Brief wo stand das meine Tante nicht genau weiß wann sie zahlen kann. Obwohl sie eingestimmt hat es zu zahlen. Was tun?
Sie kann ja nicht einwilligen es zu zahlen und dann nicht zahlen....

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von go573021-60):
Was tun?

Erst versuchen sich einvernehmlich zu einigen und wenn dies fehlschlägt den Weg über einen Anwalt/Gericht wählen.
Einen Sonderweg o.Ä. gibt es nicht.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von go573021-60):
das meine Tante nicht genau weiß wann sie zahlen kann.


Und welchen Grund hat sie dafür genannt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen