Erbe nun angetreten oder nicht ???

22. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
nickemy
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)
Erbe nun angetreten oder nicht ???

Guten Tag,
vor 3 Monaten ist plötzlich und unerwartet meine Mutter verstorben.

Etwa 3 Wochen nach ihrem Tod bekam ich Post vom Nachlassgericht, mit den üblichen Unterlagen - ob das Erbe angenommen wird oder noch keine Erklärung dazu abgegeben wird.Ob es ein Testament gibt.

Zu dem damaligen Zeitpunkt hatte ich keine Informationen ob es Schulden bzw. Wert Gegenstände bzw. Vermögen zu Erben gibt.
Also hab ich erst mal mitgeteilt das ich noch keine Erklärung abgebe.

Meine Schwester hat mir dies bezüglich keine Informationen gegeben.
Sprich ich musste mir alles selbst irgendwie zusammen Fragen, bei Banken usw.
Da dies sehr viel Zeit in anspruch nahm, habe ich dann kurz vor ablauf der 6 Wochen frist dem Nachlassgericht schriftlich mitgeteilt das ich das Erbe annehme.

Hier habe ich keine Antwort mehr bekommen.

Nach 11 Wochen seit dem Tod meiner Mutter, bekomme ich einen Brief von meiner Tante worin sie schrieb das meine Schwester und ich jetzt Erbnachfolger sind und Grundstücke umgeschrieben werden müssen / sollten.
Und wir nun einen Erbschein benötigen um dieses umschreiben zu lassen.
Info von meiner Schwester war, das wir keinen Erbschein benötigen.

Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht das es überhaupt diese Grundstücke noch gibt da ich davon ausging das diese Grundstücke schon längst Verkauft wurden.

Ich weiß nun nicht ob die Grundstücke belastet sind.
Infos von meiner Tante habe ich noch nicht bekommen.

Meine Frage: habe ich nun das Erbe überhaupt angetreten?
Da ich vom Nachlassgericht keine Antwort mehr bekommen habe.
Oder hat sich das nun für mich erledigt?

Ich muss dazu sagen es gab ein ziemliches hin und her mit meiner Schwester da sie Dinge getan hat ohne mein wissen.
Wie z.Bsp. einfach Gegenstände Verkauft usw.

Vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße



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9 Antworten
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#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Grundsätzlich bist Du Erbe, solange Du nicht rechtzeitig wirksam ausschlägst.

Gibt es kein oder kein öffentl. Testament , brauchst Du zur Berichtigung des Grundbucheintrags einen Erbschein.
Da dieser sehr teuer ist, gibt es die Möglichkeit, einen beschränkten Erbschein zu beantragen.
Das ist aber an verschiedene Voraussetzungen geknüpft - lass Dich beim Rechtspfleger beim Amtsgericht beraten.

Übersicht über die Vermögensverhältnisse solltest Du Dir schon selbst verschaffen. Ist nicht immer einfach, ich weiß.
Deine Schwester darf nicht allein über den Nachlass verfügen. Das solltest Du ihr klar machen.
Das geht nur, wenn z.B. Kein Geld da ist und sie noch Nachlassverbindlichkeiten zahlt.

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"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
nickemy
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Arcturus

Danke für die schnelle Antwort.

Über die Vermögensverhältnisse konnte ich mir in der Frist der 6 Wochen nur geringe Übersicht verschaffen da meine Schwester alle Unterlagen unter verschluss (vor mir)hält.

Meine Tante hat sich ja erst 11 Wochen nach dem Tod meiner Mutter gemeldet, was ich nicht nach voll ziehen kann.
Daher vermute ich das es hier ein Problem gibt, sprich das die Grundstücke eventuell verschuldet sind.
Leider war meine Mutter in allem etwas leicht Gläubig und hat damals nach dem Tod der Großeltern alles ihrer Schwester überlassen zu verwalten.

Leider kann ich noch nicht mal einen Erbschein beantragen da wie gesagt meine Schwester alle Unterlagen die für einen Erbschein benötigt werden bei ihr sind.

Das habe ich mehrmals versucht meiner Schwester klar zu machen.
Sie jedoch stellt mich als Dumm und Erbschleicherin hin.

Weiter gibt es noch Bargeld was von meiner Mutter für meine 3 Kinder gespart wurde.
Hier habe ich meine Schwester darüber versucht auf zu klären das dieses Geld zum Nachlass gehört und auf das Konto meiner Mutter eingezahlt werden muss.
Dieses tut sie aber nicht.

schmuck und Silber hat sie schätzen lassen, über den verbleib wurde ich auch nicht informiert.

Ach ja, die Vollmacht für die Bank habe ich ihr entzogen.
also kann sie hier zum Glück nicht allein verfügen.

-- Grundsätzlich bist Du Erbe, solange Du nicht rechtzeitig wirksam ausschlägst.--
Demnach habe ich das Erbe angetreten da ich es nicht wirksam ausgeschlagen habe?
stimmt das?

Viele Grüße

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#3
 Von 
nickemy
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)


Ich noch mal.

Kann ich denn nicht von meiner Tante verlangen die Unterlagen über die Grundstücke in Form von Kopie zu erhalten?
Bzw. zur Einsicht auffordern?

Für den Erbschein muss man doch auch wissen wie hoch der Reinvermögenswert der Grundstücke ist, da sich doch hiernach die Kosten für den Erbschein ergeben, oder?

Viele Grüße

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Etwa 3 Wochen nach ihrem Tod bekam ich Post vom Nachlassgericht, mit den üblichen Unterlagen - ob das Erbe angenommen wird oder noch keine Erklärung dazu abgegeben wird.Ob es ein Testament gibt.
Ich vermute, dass es sich um einen Erbfall in Baden-Württemberg handelt, da das Nachlassgericht in den anderen Bundesländern nicht von Amts wegen aktiv wird.

...und Grundstücke umgeschrieben werden müssen / sollten.
Das solltet ihr auf jeden Fall machen, da die Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei ist. (§ 60 Abs. 4 KostO .)

Und wir nun einen Erbschein benötigen um dieses umschreiben zu lassen.
Ein Erbschein wird immer benötigt, wenn Grundbesitz vorhanden ist und es kein Testament gibt.

Info von meiner Schwester war, das wir keinen Erbschein benötigen.
Du solltest sich selbst informieren.

Meine Frage: habe ich nun das Erbe überhaupt angetreten?
Ja.

Da dieser sehr teuer ist, gibt es die Möglichkeit, einen beschränkten Erbschein zu beantragen.
Ein Erbschein ist nur dann sehr teuer, wenn viel Vermögen vorhanden ist; pauschal kann man dies sicher nicht sagen.




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#5
 Von 
nickemy
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo cruncc1

Es handelt sich um einen Erfall in Hessen.
Ich selbst wohne in einem anderen Bundesland.

Von dem Grundbesitz habe ich wie geschrieben erst vor 2 Wochen erfahren und ich möchte mich vorher jetzt erst einmal schlau machen.
Da ich ja nun nicht weiß ob ich eventuell " Schulden " geerbt habe ...

Ganz am Anfang habe ich mich leider auf meine Schwester verlassen da sie auch alles mit der Beerdigung in die Wege geleitet hat.
Ich hatte gesagt ich werde alle schreiben für Kündigungen wie z.Bsp. Wohnung, Strom, Telefon, Versicherungen usw. aufsetzen und mich darum kümmern.
Nur dies wollte sie nicht sie hat alles an sich gerissen und demnach hatte / habe ich keinerlei Einsicht von meiner schwester bekommen.
Deshalb war es recht schwer überhaupt zumindest einige Informationen zu bekommen die ich mir dann auch alle mühselig selbst besorgt habe.

Ja und das weiß ich nun nicht, da ich nicht weiß wie hoch der Reinvermögenswert der Grundstücke ist.
Dies kann mir doch momentan nur meine Tante mitteilen, oder?

Viele Grüße

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Es handelt sich um einen Erfall in Hessen.
Es ist mir neu, dass in Hessen die Erben von Amts wegen angeschrieben werden - aber nun gut.

Leider kann ich noch nicht mal einen Erbschein beantragen da wie gesagt meine Schwester alle Unterlagen die für einen Erbschein benötigt werden bei ihr sind.

Du kannst einen Erbscheinsantrag stellen, die standesamtlichen Urkunden kannst du direkt besorgen, wenn deine Schwester dir dies verweigert.

Ach ja, die Vollmacht für die Bank habe ich ihr entzogen.
also kann sie hier zum Glück nicht allein verfügen.

Super!

Demnach habe ich das Erbe angetreten da ich es nicht wirksam ausgeschlagen habe?
stimmt das?

Ja.

Kann ich denn nicht von meiner Tante verlangen die Unterlagen über die Grundstücke in Form von Kopie zu erhalten? Bzw. zur Einsicht auffordern?
Du könntest doch die Tante höflich um Auskunft bitten und nicht "fordern".

Für den Erbschein muss man doch auch wissen wie hoch der Reinvermögenswert der Grundstücke ist, da sich doch hiernach die Kosten für den Erbschein ergeben, oder?
Für die Gebührenberechnungen genügen ca.Angaben.


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#7
 Von 
nickemy
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo cruncc1

Doch echt, ich wurde 3 Wochen nachdem meiner Mutter verstorben ist vom Nachlassgericht angeschrieben.

Ja genau das hebe ich getan. Ich habe sie höfflich darum gebeten mir Informationen zu geben.
Da ich noch nicht mal weiß um wieviele Grundstücke es sich handelt.
Hier wird auch von Seiten meiner Tante voll auf durchzug geschaltet.

Da ich nicht weiß, um wie viele Grundstücke es sich handelt und wie groß diese sind kann ich doch noch nicht mal ca. angaben machen.
Ich kann nicht sagen ob die Grundstücke 50.000 Euro Wert sind und dann eventuell doch 150.000 Euro Wert sind.
Da ist doch eine riesen diverenz da zwischen.

Oh man ich hab echt gedacht mit sowas hab ich noch mindestens 20 Jahre Zeit und dann spielt das bisschen " Familie " das man noch hat einem übel mit --> sorry das Gefühl hab ich leider momentan........

Viele Grüße


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Doch echt, ich wurde 3 Wochen nachdem meiner Mutter verstorben ist vom Nachlassgericht angeschrieben.
Ich bezweifle deine Aussagen nicht .

Da ich nicht weiß, um wie viele Grundstücke es sich handelt und wie groß diese sind kann ich doch noch nicht mal ca. angaben machen.
Meine Aussage bezog sich eher darauf, dass man den genauen (Verkehrs)Wert nicht für die Kostenberechnung benötigt.

Mit einem Erbschein kannst du selbst beim Grundbuchamt "nachforschen". Vll. kann man auch über die Nachlassakten der Großmutter rauskriegen, welcher Grundbesitz vorhanden ist/war.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nickemy
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo cruncc1

Ja ich weiß das ;-)

Aber in etwa brauch ich ja angaben, das Nachlassgericht wird sich nicht damit zufrieden geben wenn ich sage: es könnte 1 Grundstück sein im Wert von ca. oder auch 2 Grundstücke im wert von ca.

Ich muss halt jetzt schauen das ich alle Unterlagen im Original bekomme.
Dann werde ich weiter sehen ...

Viele Grüße

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