hallo
wende mich an euch da ich nicht weiter weiss
meine mutter starb 2006 an den folgen von MRSA mein STIEFVATER hatte damals klage eingereicht und es floss geld .auch lebten sie in einer zugewinngemeinschaft...haus, grundstück, neues auto.....ich nahm mir ein anwalt wegen mein erbe...der anwalt meines stiefvaters schrieb das mir 8750 euro zustehn...was aber nur so aussehe da ich ja finanziellen schaden verursacht hätte...zb kredit aufgenommen usw...es ist nachweisslich von meiner seite das es nicht so ist...nun macht der anwalt meines stiefvaters ein angebot ich solle 2400 euro annehmen ohne weitere verpflichtung seines mandanten, da mir nichts weiter zustehn würde.aufgrund des schadens..was soll ich machen?
es stimmt nicht...und mein anwalt kommt nicht aus den hufen ....es ist noch ein stiefbruder da ( sohn meines stiefvaters und meiner mutter) ich bin aus erster ehe
Torsten Knoll
Erbe - nun macht der Anwalt meines Stiefvaters ein Angebot...
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
hallo
es sind gesetzliche erbanteile es gab kein testament
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#...der anwalt meines stiefvaters schrieb das mir 8750 euro zustehn...#
...nun macht der anwalt meines stiefvaters ein angebot ich solle 2400 euro annehmen ohne weitere verpflichtung seines mandanten, da mir nichts weiter zustehn würde...#
??? Ja was denn nun?
Weshalb solltest du dich mit EUR 2400 zufrieden geben, wenn die EUR 8750 zustehn.
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er schreibt folgendes
Sehr geehrter Herr Knoll,
nach meiner Einschätzung werden Sie bei Klärung der Ansprüche in einem Prozess nichts oder nahezu nichts bekommen, da zumindest nach grober Durchsicht die Prozessunterlagen die Darstellung unseres Mandanten bestätigten. Ob es auf weitere, frühere Vorgänge ankommen wird, halte ich für eher unwahrscheinlich. Der Betrag von 2.400,00 € ist ein freies Angebot zur Beilegung der Auseinandersetzung, und zwar nach dem jetzigen Stand endgültig. Wie bereits mehrfach erklärt, sehe ich keinen Anspruch Ihrerseits in dieser Höhe, so dass das Angebot weiterhin ausdrücklich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung unterbreitet wird. Demgemäß kann ich über die bisherigen Angaben hinaus diesen Betrag auch nicht durch Aufstellungen begründen.
Es ist Ihre freie Entscheidung, dieses Angebot anzunehmen oder auszuschlagen. Wenn Sie die zweite Alternative wählen, werden Sie das Klageverfahren auf Ihre Kosten einleiten müssen. Ihre Bevollmächtigten werden Ihnen erläutert haben, dass selbst bei Gewährung von Prozesskostenhilfe die bei uns anfallenden Kosten von Ihnen zu erstatten wären, wenn meine vorstehende Einschätzung zutrifft. Weitere Angaben sind nicht möglich. Bitte entscheiden Sie sich nun bis zum 09.10.2011.
Mit freundlichen Grüßen,
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Diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen, das musst du schon selbst entscheiden, zumal der geschriebene Sachverhalt gar nichts hergibt.
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lt ersten schreiben steht mit 8750 euro zu aber da ich ja angeblich finanziellen schaden verursacht hätte, machen die halt den vorschlag von 2400 euro.....find ich merkwürdig, da ich nichts gemacht habe was ich ja belegen kann..sogar ein bankmitarbeiter steht sofort zur zeugenaussage bereit
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Keiner zwingt dich, auf den Vorschlag einzugehen.
Da es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und dir steht 1/4 des Nachlasses deiner Mutter zu (Aktiva minus Passiva) zu.
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Wie will ein Bankmitarbeiten ein "Nichts" bezeugen? Muss ja auch nicht alles über eine Bank gelaufen sein.
Und das Rechnen, das können wir Dir hier eh nicht abnehmen.
wirdwerden
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