Hallo,
mein Mann ist plötzlich und unerwartet verstorben.
Auf seinem Bankkonto befindet sich noch ein höherer Geldbetrag, ich habe aber momentan kein Zugriff auf das Konto weil ich seinen Pin vergessen habe.
Wir hatten beide unsere eigenes Konto bei verschiedenen Banken.
Von dem Konto meines Mannes sind die laufenden Kosten wie Miete ,Strom ,Telefon abgegangen und von meinem Geld haben wir gelebt. Wir haben ebne auf seinem Konto gespart, damit wir uns im Alter auch noch was leisten können. Mein Mann stand kurz vor der Rente.
Mein Mann hat noch eine uneheliche Tochter, zu der aber nie Kontakt bestand. Wir selber sind Kinderlos geblieben.
Eine Freundin sagte mir, ich müsse nun zum Gericht gehen und einen Erbschein beantragen um an das Konto zu kommen. Es gibt leider kein Testament.
Wie kann ich nun beweisen , das das Guthaben eigentlich uns beiden gehört, wir waren immer sehr Sparsam.
Ich muss ja auch die Beerdigung bezahlen, komme aber wie gesagt nicht an das Konto.
Es zermürbt mich, wenn ich daran denke, das die uneheliche Tochter vielleicht miterbt, weil ich ja diesen Erbschein beantragen muss.
Das war doch unser gemeinsames Geld.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Lg
Rabe 77
-- Editiert von Moderator am 26.08.2020 14:05
-- Thema wurde verschoben am 26.08.2020 14:05
Erbe plötzlicher Tod meinen Mannes
26. August 2020
Thema abonnieren
Frage vom 26. August 2020 | 07:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe plötzlicher Tod meinen Mannes
#1
Antwort vom 26. August 2020 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (34340 Beiträge, 17769x hilfreich)
Es zermürbt mich, wenn ich daran denke, das die uneheliche Tochter vielleicht miterbt, weil ich ja diesen Erbschein beantragen muss. Nein - die Tochter erbt mit, weil die Gesetze das so festlegen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Dabei, einer rechtmäßigen Erbin ihr Geld vorzuenthalten?
Ich muss ja auch die Beerdigung bezahlen An diesen Kosten muss sich die Tochter entsprechend ihrer Erbquote (vermutlich 50 %) beteiligen.
#2
Antwort vom 26. August 2020 | 14:30
Von
Status: Master (4334 Beiträge, 715x hilfreich)
Mein Beileid.
Zitat :Wir haben ebne auf seinem Konto gespart, damit wir uns im Alter auch noch was leisten können.
Wurde von ihrem Konto jeden Monat eine feste Summe auf das Sparkonto überwiesen?
Dann gäbe es einen Nachweis, dass Geld auch von ihnen stammt.
Es war äußerst fahrlässig ein Sparkonto nur auf einen Namen laufen zu lassen. Gab es einen Hinderungsgrund, warum es kein gemeinsames Konto gab?
Die Tochter wird sich nun freuen.
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#3
Antwort vom 26. August 2020 | 14:31
Von
Status: Schüler (425 Beiträge, 69x hilfreich)
Erst mal herzliches Beileid.
Zitat :An diesen Kosten muss sich die Tochter entsprechend ihrer Erbquote (vermutlich 50 %) beteiligen.
Nein, der Ehepartner ist vorrangig für die Beerdigung zuständig. Die anfallenden Kosten werden mit der Erbmasse verrechnet.
Das gilt aber nur für eine einfache, schlichte Beerdigung. Wenn noch eine Kapelle spielen soll, dann sind solche Extrawünsche selbst zu bezahlen. Zumindest, wenn sich die Tochter querstellt.
Zitat :Wir haben ebne auf seinem Konto gespart, damit wir uns im Alter auch noch was leisten können... Wie kann ich nun beweisen , das das Guthaben eigentlich uns beiden gehört, wir waren immer sehr Sparsam.
Überweisungen von deinem Konto auf das deines Mannes mit entsprechendem Betreff (Sparanteil, Altersversorge, etc.) vorlegen.
Wenn nur von "seinem" Geld gespart wurde, sieht es schlecht aus. Und das sieht es oft, wenn finanzielle Dinge nicht ordentlich geregelt werden.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 26. August 2020 | 16:08
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 305x hilfreich)
Zitat :Handelt es sich denn um ein Und- oder Oder-Konto?
Diese Möglichkeit besteht nur für Gemeinschaftskonten.
Nach Angaben der Fragestellerin handelt es sich um ein alleiniges Konto des Ehegatten.
Zitat :Wir hatten beide unsere eigenes Konto bei verschiedenen Banken
Zitat :Wir haben ebne auf seinem Konto gespart
Darüber hinaus, führt kein Weg an einem Erbe der Tochter vorbei (außer sie verzichtet freiwillig).
Darum hätte man sich früher kümmern müssen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 26. August 2020 | 17:07
Von
Status: Praktikant (722 Beiträge, 127x hilfreich)
Zitat :Das gilt aber nur für eine einfache, schlichte Beerdigung. Wenn noch eine Kapelle spielen soll, dann sind solche Extrawünsche selbst zu bezahlen. Zumindest, wenn sich die Tochter querstellt.
Nicht korrekt. Das Gesetz spricht von einer angemessenen Beerdigung, nicht von einer schlichten.
Auch eine Kapelle kann angemessen sein, zum Beispiel bei einem Bankdirektor. Es kommt vor allem auf die Höhe des Erbes an, was im Zweifelsfall als angemessen angesehen wird.
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