Guten Tag.
Ich schildere kurz den Sachverhalt, bei Unverständlichkeit, bitte nachfragen. Danke!
Vater starb vor Jahren, 2te Ehefrau trat als Vorerbin ein.
Kinder des Verstorbenen sind Nacherben laut Testament des Vater`s.
2te Ehefrau ist Vorerbin laut Testament.
Nach Testament wurde ein notarielles Schreiben erfasst, wobei das Grundstück inkl. Gebäude der 2ten Ehefrau zu 50% geschenkt wurde.
2te Ehefrau brachte das Testament nach dem Tod des Ehemannes zu Gericht, für Testamentseröffnung.
Beide Kinder wurden über Testamentseröffnung informiert, Kopie des Testaments lag bei.
Im Grundbuch stand der verstorbene Ehemann und die 2te Ehefrau.
2te Ehefrau starb vor 2 Jahren und hat Kind aus erster Ehe.
Vom Gericht, wurde als Grundlage zum Erbe das damalige Testament meines Vaters genommen und verkündet.
Sohn der verstorbenen Ehefrau trat Erbe der verstorbenen Mutter an.
Meine Frage:
1) Sohn der verstorbenen 2ten Ehefrau kümmert sich nicht um Grundbucheintrag. Müssen wir ihn informieren zwecks Abänderung? (Grundstück und Haus sind ihm bekannt).
2) Müssen wir auf eigene Kosten den Gesamtwert ermitteln lassen und ihn von uns aus ausbezahlen?
3) Müssen wir ihn informieren, dass seine verstorbene Mutter mit im Grundbuch steht und er somit Ansprüche hat?
Im Moment wissen wir nicht, wie wir vorgehen sollten und erbitten somit einen Rat.
Sohn der verstorbenen 2ten Ehefrau hat nach unserem Wissen Wertgegenstände, Bankeinlagen und wichtige Unterlagen der verstorbenen Mutter entgegengenommen, sozusagen sein Erbe angetreten.
Vielen Dank im Voraus!!
Erbe reagiert auf Grundbucheintragung nicht. Nimmt keine Änderung vor.
20. November 2024
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Frage vom 20. November 2024 | 21:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe reagiert auf Grundbucheintragung nicht. Nimmt keine Änderung vor.
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. November 2024 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (48642 Beiträge, 17147x hilfreich)
Zitat1) Sohn der verstorbenen 2ten Ehefrau kümmert sich nicht um Grundbucheintrag. Müssen wir ihn informieren zwecks Abänderung? (Grundstück und Haus sind ihm bekannt). :
Das sollte man dem Grundbuchamt überlassen, das u.a. auch die Möglichkeit hat, Zwangsgelder festzulegen. Man kann natürlich das Grundbuchamt darüber informieren, dass die Berichtigung noch nicht erfolgt ist.
Zitat2) Müssen wir auf eigene Kosten den Gesamtwert ermitteln lassen und ihn von uns aus ausbezahlen? :
Nein
Zitat3) Müssen wir ihn informieren, dass seine verstorbene Mutter mit im Grundbuch steht und er somit Ansprüche hat? :
Nein, aber wenn die Vermutung besteht, dass er keine Kenntnis darüber hat, wäre es ein Gebot der Höflichkeit, das zu tun, bevor man weitere Schritte einleitet.
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