Erbe regeln durch Ehevertrag?

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sunny78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe regeln durch Ehevertrag?

Hallo,

ich bekomme demnächst Vermögen von meinen Eltern geschenkt (Haus,Geld etc..)

Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder mit meinem Mann. Er hat aus einer früheren Beziehung auch ein Kind, was in Polen bei der Mutter.

Wir haben keinen Ehevertrag.

Wenn ich das Vermögen jetzt bekomme, gehört es doch wegen Zugewinngemeinschaft zur Hälfte meinem Mann oder?

Und wenn ihm dann etwas zustoßen würde, wäre doch sein Kind in Polen auch erbberechtigt. Das heisst ich müsste es eventuell auszahlen vom Vermögen, was mir meine Eltern geschenkt haben, ist das richtig??

Kann ich das durch einen Ehevertrag vermeiden?? Bekommen dann auch nur meine Kinder das Erbe ( mein eigenes Vermögen), wenn mir und meinem Mann auch etwas passiert??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49852 Beiträge, 17474x hilfreich)

quote:
Wenn ich das Vermögen jetzt bekomme, gehört es doch wegen Zugewinngemeinschaft zur Hälfte meinem Mann oder?


Das ist ein Irrtum. Auch in einer Zugewinngemeinschaft gilt die Vermögenstrennung. Eine Schenkung unterliegt aber nicht einmal dem Zugewinnausgleich bei einer Scheidung.

quote:
Und wenn ihm dann etwas zustoßen würde, wäre doch sein Kind in Polen auch erbberechtigt.


Nur bezüglich des Vermögens Deines Mannes.

quote:
Das heisst ich müsste es eventuell auszahlen vom Vermögen, was mir meine Eltern geschenkt haben, ist das richtig??


Nein, da das Vermögen Dir alleine gehört.

quote:
Bekommen dann auch nur meine Kinder das Erbe ( mein eigenes Vermögen), wenn mir und meinem Mann auch etwas passiert??


Wenn Du zuerst verstirbst, dann erhält Dein Mann von Deinem Vermögen 50% und die anderen 50% gehen zu gleichen Teilen an Deine Kinder. Wenn dann Dein Mann verstirbt, dann geht sein sein Vermögen einschließlich des von Dir geerbten Teils zu gleichen Teilen an seine leiblichen Kinder.

Wenn man auch vermeiden will, dass das Kind Deines Mannes aus einer früheren Beziehung auf diesem Umweg an dein Vermögen kommt, dann ist mindestens ein gemeinsames Testament erforderlich.


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#2
 Von 
Sunny78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Gruß
Sunny

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Es gäbe auch noch den Weg (?), dass die Schenker festlegen, dass nach deinem Tod das Restvermögen an die Enkelkinder fallen soll.
Frage an HH: also so im Rahmen des Vorerben/Nacherbens - Geht das?

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49852 Beiträge, 17474x hilfreich)

Bitte nicht Erbschaft und Schenkung durcheinanderwerfen.

Möglich wäre jedoch im Rahmen eines Ehegattentestamentes den Ehemann bezüglich der Schenkung als Vorerben einzusetzen und die eigenen Kinder als Nacherben. Auch wäre es möglich, die Kinder direkt als Erben einzusetzen und somit den Ehemann bezüglich der Schenkung von der Erbfolge auszuschließen.

Das Testament sollte mit Hilfe eines Notars verfasst werden, damit der Wille auch richtig formuliert umgesetzt wird.

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