Erbe reicht gefakte Rechnung ein

5. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
**Sumsi**
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe reicht gefakte Rechnung ein

Guten Abend,

wie verhält es sich in meinem Fall. Ich wäre sehr sehr dankbar um zahlreiche Meinungen.

Wir haben einen Todesfall mit 4 Söhnen/Erben. Einer der Söhne regelt die Beerdigung bei Bestattungsinstitut X.
Jetzt geht er für die zweite Rechnung (Grabstein entfernen, neue Schrift drauf, Grabstein neu setzen usw...)
zu einer anderen Firma (zufällig ein guter Bekannter). Der schreibt ihm eine gefakte Rechnung über genau den Betrag Restbetrag, der noch am Nachlasskonto drauf ist (1800 €).
Auf Nachfrage bei dem ersten Bestattungsinstitut hätte die Leistung nicht mehr als 1000 € kosten dürfen. Woher kommen die restlichen 800 €?
Es steht fest, an der Rechnung wurde was gedreht. Die Firma weigert sich den anderen Söhnen eine detaillierte Kostenaufstellung zu geben, da sie ja nicht die Auftraggeber sind. Vom Sohn 1 ist nicht zu erwarten. Stellt komplett auf Stur.
Es wurde alles vom gemeinsamen Nachlass bezahlt. Somit ist es ja auch das Geld der anderen Söhne. Kann da einer im Alleingang nach belieben Rechnungen schreiben lassen?
Der Bank ist es auch egal, Rechnung für Verstorbenen liegt vor, Höhe egal.
Hat man keine Möglichkeit gegen so eine Rechnung vorzugehen?

Entschuldigung wegen der überhaupt nicht juristischen Schreibweise, aber das Thema geht jetzt langsam so an die nerven, dass ich das einfach so schreiben muss, wie ich es empfinde.

Ach ja, es wurde nichts unterschreiben, dass sich Sohn 1 allein um die Sache kümmern darf und es wusste auch niemand, dass das Bestattungsinstitut gewechselt wurde.


-- Editier von **Sumsi** am 05.08.2015 20:25

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Der Bank ist es auch egal, Rechnung für Verstorbenen liegt vor, Höhe egal.


Der Bank sind bei dieser Konstellation sicherlich keine Vorwürfe zu machen.

Zitat:
Vom Sohn 1 ist nicht zu erwarten. Stellt komplett auf Stur.


Sohn 1 ist selbstverständlich auskunftspflichtig.

Ich würde mir von 3 ortsansässigen Bestattern Vergleichsangebote einholen + danach entscheiden, ob weitere Schritte einzuleiten sind od. nicht.

Zitat:
Die Firma weigert sich den anderen Söhnen eine detaillierte Kostenaufstellung zu geben, da sie ja nicht die Auftraggeber sind.


Die Firma verhält sich korrekt.

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