Hallo,
mein Vater ist leider im April 2006 plötzlich verstorben.
Er hinterlässt eine 2. Ehefrau und zwei Kinder, mich und meinen Bruder. Sein Eigentum bestand aus Bargeld/Auto/Äcker. Davon hat die 2. Ehefrau 1/2 erhalten und wir jeweils 1/4.
Mein Vater war wohnhaft in dem Haus meiner Oma. Er sollte das Haus nach Ableben seiner Mutter per Schenkungsvertrag bekommen. Die 4 Geschwister sollten mit € 5.000 abgfunden werden.Die Schenkung war aber mit einer Gegenleistung verbunden. Er sollte seine Mutter dafür pflegen. Das hat er auch getan, bis er verstorben ist.
Nun ist meine Oma gestorben. Sie hatte 5 Kinder ( Mein Vater dazugerechnet). Ihr Eigentum besteht aus Bargeld und dem Haus mit Grundstück Geschätzter Wert: 400.000,00
Wir sind nun der Auffassung,dass die Ehefrau hier keinen Anspruch auf das Vermögen meiner Oma hat. Sie hätte nur als Ehefrau meines Vater erben können, wenn das Haus schon sein Eigentum gewesen wäre.
Somit würde das Haus durch die 5 Kinder geteilt werden und anstelle meines Vaters treten nur die direkten Abkömmlinge an, nicht die Ehefrau/Witwe.
Da es aber den Schenkungsvertrag gibt, der faktisch ein Kaufvertrag ist, weil Gegenleistung erbracht wurde, haben die übrigen Kinder mit einem verminderten Pflichtteilsanspruch zu rechnen. Wer weiß wie hoch dieser noch ist?
Und liegen wir hier richtig mit unserer Annahme bezüglich der Ehefrau? Oma beerbt nicht Schwiegertochter.
Wir sind hier für jede Idee/Info dankbar da wir hier völlig überfordert sind mit den ganzen Ansprüchen.
Wir möchten eigendlich das Haus nicht verkaufen, aber wenn jeder die Hand aufhält, wird uns wohl nichts anderes übrigbleiben:(Der ist doch schon vorprogrammiert, oder?
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"ANA"
-- Editiert von ana.rot am 14.02.2008 12:44:44
-- Editiert von ana.rot am 14.02.2008 12:52:49
Erbe stibt vor Erblasser
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



--- editiert vom Admin
Meine Oma wurde nach ihrem Schlaganfall von meinem Vater gepflegt.(6 Jahre)
Da er vor seiner Mutter verstorben ist, hat die Pflege sein Bruder übernommen. ( 2 Jahre)
Es gibt kein Testament von der Oma.
Es gibt nur den Schenkungsvertrag zwischen ihr und meinem Vater.Das ist kein Testament.
Mein Vater hat seine Pflicht,solange er konnte, erfüllt. Das er vor seiner Mutter gestorben ist dürfte man als Höhere Gewalt bezeichnen, oder?
Weiterhin vielen Dank für jede Idee.
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Moment - es gibt kein Testament von deiner Oma? Dann gibt es natürlich auch keine Pflichtteile. Das Erbe von ihr wird auf die Kinder (bei deinem Vater auf die Enkel) gleichmässig verteilt. Die Witwe hat keinen Erbanspruch.
Ein Schenkungsvertrag "wenn du mich pflegst, dann schenke ich dir nach meinem Tod mein Haus" ist vermutlich ungültig. Deine Oma hätte damals zum Notar gehen sollen und über einen Erbverzichtsvertrag alles regeln sollen - hat sie aber nicht, leider. Der pflegende Bruder hätte unter Umständen noch die Möglichkeit, seine Pflegekosten an die Erbengemeinschaft in Rechnung zu stellen.
Gütliche Einigung ist dringend geraten, sonst bleibt vom Vermögen nichts über.
Wenn der Schenkungsvertrag notariell beurkundet wurde, dann ist er auch gültig, sonst nicht.
Ja, der Schenkungsvertrag wurde notariell beurkundet und zwar vor mehr als 10. Jahren.
Eine Schenkung ist aber keine Schenkung wenn eine Gegenleistung erbracht wurde.
So etwas nennt man, glaube ich " Gemischte Schenkung". Es wurde auch eine Auflassungvormerkung für meine Vater im Grundbuch eingetragen. Die Witwe meint das diese Vormerkung vererbbar ist und das sie somit 1/2 des des Hauses bekommt.
Wir waren alle empört über diese Ausage von Ihr.
Wir gehen davon aus das die Vormerkung zwar vererbbar ist, aber nur an die direkten Abkömmlinge meines Vaters. Die Geschwister sollen lt. Schenkungsvertrag mit jeweils 5.000 € abgefunden werden. Die wollen jetzt Klagen, sie wollen mehr als die Oma bestimmt hat. Wir meinen, die Leistung meines Vaters mindert die Pflichtteile erheblich
--- editiert vom Admin
Der Vertrag wurde nur zwischen meiner Oma und meinem Vater geschlossen. Warum sollte der Vertrag plötzlich an alle übergehen?
Würde mein Vater noch leben, wäre durch die Vormerkung er als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden, oder nicht?
-- Editiert von ana.rot am 19.02.2008 09:59:21
--- editiert vom Admin
Wieso sollte die Ehefrau des Vaters als gesetzliche Erbin plötzlich außen vor sein?
Weil die Oma als Eigentümerin nicht die Schwiegertochter beerbt. Das Vermögen der Oma ob Bargeld oder Haus geht an ihre Kinder.
Anstelle des verstorbenen Sohnes treten seine direkten Abkömmlinge nicht die Ehefrau.
Die ist gesetzliche Erbin über das Vermögen des Ehemannes. Der war aber noch nicht Eigentümer, somit kann er seiner Ehefrau auch nichts vererben.Oder?
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"ANA"
-- Editiert von ana.rot am 19.02.2008 11:59:16
--- editiert vom Admin
Ich bin mir nicht sicher, an wen diese Auflassungsvormerkung übergeht.
Eigentümerin war doch immer meine Oma und nicht mein Vater.
Wir sind hier ziemlich ratlos...
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"ANA"
-- Editiert von ana.rot am 20.02.2008 09:32:42
--- editiert vom Admin
Was müsste im Schenkungsvertrag stehen damit dies nicht so passiert?
Meiner Meinung nach ist das kein Schenkungsvertrag. Kurz gesagt steht da drin: Du bekommst nur mein Haus wenn du mich pflegst und nicht ins Pflegeheim gibst. Deine 4 Geschwister bekommen dann von dir jeweils €5.000,00.
Die wollen doch jetzt alle Klagen weil sie mit den 5.000,00 nicht einverstanden sind....
Und sind total empört darüber, dass das Elternhaus zum größten Teil an die Witwe gehen soll, die ja nicht Verwand ist.
Ich kann den Unmut verstehen, aber da kann man wohl nichts machen, oder?
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