Guten Tag,
theoretischer Fall:
Person A verstirbt. An lebenden Verwandten gibt es zum Todeszeitpunkt lediglich den Vater und einen Bruder (B).
Person A hat dem Vater vor dem Tod mitgeteilt, dass er den Pflichtteil in Höhe von 25 % erben wird und die restlichen 75 % an einen guten Freund gehen sollen.
3 Tage VOR der Testamentseröffnung von Person A verstirbt nun auch der Vater und hinterlässt 100 % seines Nachlasses an den letzten überlebenden Verwandten, seinen Sohn (B) (den Bruder des verstorbenen A).
Was passiert mit dem Pflichtteilsanspruch des Vaters an A?
Geht dieser auf den Sohn B über?
Vielen Dank für Antworten!
NUBelle
Erbe stirbt vor Testamentseröffnung
1. November 2004
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Frage vom 1. November 2004 | 06:19
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe stirbt vor Testamentseröffnung
#1
Antwort vom 1. November 2004 | 09:18
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
Zunächst einmal wäre die Höhe des Pflichtteilsanspruches des Vaters 50%.
Der Zeitpunkt der Testamentseröffnung ist unwichtig. Entscheidend ist, dass der Vater später als Person A verstirbt. Die Ansprüche des Vaters gehen dann an seine Erben, in diesem Fall Sohn B, über.
Das gilt selbst dann, wenn beide z.B. beim gleichen Autounfall ums Leben kommen und z.B. der Arzt bescheinigt, dass der Vater auch nur 1 Minute länger gelebt hat, als der Sohn.
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