Guten Tag,
ich habe eine Frage: Kann man ein Erbe auch teilweise ausschlagen? Es würde sich um ein Grundstück mit einem Abrißhaus handeln, was eigentlich gut zu Geld zu machen wäre, aber eine Erbengemeinschaft dran hängt. Das restliche Erbe besteht weder aus Barvermögen noch aus Wertgegenständen.
Der Erbfall ist zum Glück noch nicht eingetreten, aber lieber vorher Bescheid wissen.
viele Grüße
Strix
Erbe teilweise ausschlagen?
16. Juni 2006
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Frage vom 16. Juni 2006 | 07:44
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe teilweise ausschlagen?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2006 | 08:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Nein, das geht nicht.
#2
Antwort vom 16. Juni 2006 | 11:57
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
@Tao,
danke für die Antwort. Sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht. Da müssen wir uns in der Familie beraten, denn meine Mutter wird nicht wissen, daß sie von ihrer Mutter dann eigentlich garnichts behalten darf.
viele Grüße
Strix
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#3
Antwort vom 16. Juni 2006 | 12:12
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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