Folgende Situation liegt vor:
Vater gestorben, Frau aus 2. Ehe, Tochter aus 2. Ehe sowie Sohn aus 1. Ehe erben - da kein Testament - nach gesetztlicher Rangfolge ein Haus. Somit wäre es ja praktisch so, dass jeder dieser 3 Personen eine Zwangsversteigerung des Hauses einleiten könnte. Nun ist aber die Witwe bereits vor dem Tod (weil sie ja die Ehefrau war) und somit bereits vor dem Erbfall zu 50% Eigentümerin an dem Haus (somit verfügt die Erbengemeinschaft auch nur über 50% an dem Haus). Kann nun trotzdem jeder der 2 anderen Parteien auf eine Zwangsversteigerung bestehn und somit auch über den Kopf der Witwe hinwegentscheiden oder hat diese ein Einspruchsrecht?
Über sachliche Kommentare wäre ich dankbar.
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Erbe und Eigentum - Zwangsversteigerung
Dennoch kann jede der beteiligten Personen auf der Zwangsversteigerung bestehen. Für die Witwe gibt es rechtlich zwar verschiedene Möglichkeiten, das verfahren hinauszuzögern, aber ganz verhindern kann sie es nicht. Wenn so etwas droht ist es daher angebracht, eine einvernehmliche Einigung herbeizuführen. Bei einer Zwangsversteigerung können am Ende alle Beteiligten Verlierer sein, da ein Erlös deutlich unter Marktwert zu erwarten ist und auch die Verfahrenskosten erheblich sind.
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Krank, somit kann einfach über den Kopf der Witwe hinwegentschieden werden, obwohl ihr rechtmäßig bereits vor dem Tod 50% des Hauses gehörten. Falls jemand doch einen Tip hat wie rechtlich (abgesehen von einer zwischenmenschlichen Einigung) eine Zwangsversteigerung verhindert werden kann, nur her damit.
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quote:
... wie rechtlich (abgesehen von einer zwischenmenschlichen Einigung) eine Zwangsversteigerung verhindert werden kann, nur her damit.
Verhindern kann man das nicht.
Aber würde sich bei der Konstellation überhaupt ein Bieter finden, der das 1/2 Eigentum am Haus ersteigern würde?
Da die Ehefrau selbst mitsteigern dürfte, wäre die ZV finanziell betrachtet aller Voraussicht nach das Beste, was ihr passieren kann.
Dieses Argument könnte auch die Motivation für eine einvernehmliche Einigung steigern.
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Bin im Moment etwas begriffsstutzig. Kann z. B. die Tochter die Zwangsversteigerung des GANZEN Hauses veranlassen oder nur über die Erbmasse, welche 50% des Hauses betrifft??
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Die Tochter kann die Teilungsversteigerung des gesamten hauses veranlassen (siehe Antwort im Parallelthread).
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Das Problem ist das man bei einer Zwangversteigerung nur einen Bruchteil bekommt und von dem Bruchteil bekommt die Witwe 75 %.
Daher machen solche Faxen keinen Sinn und es kann mehrere Jahre dauern bis der Fall abgeschlossen ist.
Wieviel ist das Haus wert ?
Deshalb hätte man Lebenslanges Wohnrecht vererben sollen, dann wäre eine Zwangsversteigerung Sinnlos .....
Wer ersteigert ein Haus der er nicht benutzen kann ?
Aber das muss man erst mal in den Schädel der 25 % Anteilseigner bringen.
Angenommen das Haus hat einen Wert von 60.000 € würde ich als Witwe 6000 € als Auszahung anbieten.
Mehr dürften bei einer Versteigerung und abzüglich der Kosten auch nicht rauskommen.
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--- editiert vom Admin
quote:
Die Tochter kann die Teilungsversteigerung des gesamten hauses veranlassen (siehe Antwort im Parallelthread).
Ja, hh, stimmt, grosses Antragsrecht.
Aber die Option selbst mitzusteigern besteht. Das sollte eine friedliche Lösung ermöglichen.
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