Erbe und Hartz IV - was muss man beachten?

18. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kuschelprinzessin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe und Hartz IV - was muss man beachten?

Hallo...

eine Freundin von mir hat geerbt, als Alleinerbin ihrer Oma (ihre Mutter ist bereits vorverstorben).

Zum Erbe gehören: Auto, Haus (Wert etwa 250.000) und 2 Sparbücher in noch unbekannter Höhe.

Was muss man da nun alles beachten? Erbschein beantragen, wg. des Hauses. Was braucht man zum beantragen des Erbscheins?

Das Haus möchte sie verkaufen, wie läuft sowas, bzw. an wen übergibt man das, wenn man keine Ahnung hat und es gern verkaufen lassen würde?

Zudem bezieht sie Hartz IV, der Erbfall war im Dezember, sie bezieht seitdem Hartz IV weiter. Dass sie das Geld zurückzahlen muss, ist klar. Aber ab wann? Ab dem Zeitpunkt des Erbfalls (d.h. ab Dezemeber anteilig?)? Die Tante von der Arbeitsagentur meinte, ab dem ZEitpunkt wo der Erbschein vorliegt?!

Was zahlt das Amt danach weiter? Es geht nicht darum, dass sie weiter Geld beziehen möchte, sodnern nur, wie der weitere Ablauf ist.
Von dem Geld, dass sie durch den Verkauf des Hauses erzielt, wird sie sich vermutlich eine Eigentumswohnung kaufen. Von dem, was sich noch auf den Sparbüchern befindet, wird sie dann wohl den Lebensunterhalt bestreiten müssen. Was ist, wenn das Geld weg ist, zahlt das Amt dann wieder? Wie ist das dann mit der E-Whg? Muss sie diese wieder verkaufen oder zahlt das Amt dann die Nebenkosten + Unterhalt, wie bisher auch?

Fragen über Fragen...

Danke für's Lesen und hoffentlich auch Hilfe

KP

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn sie sich eine Wohnung kauft, sollte sie zusehen, dass diese angemessen ist von der Größe. Könnte ein Problem sein, da der Erbfall während des Leistungsbezugs eintratt.
Sie muss zukünftig solange von dem Geld leben, bis es verbraucht ist (bis auf den Vorbehalt).
Wenn man vor Bezug schon in einer "angemessenen" Eigentumswohnung wohnte, übernimmt das Amt die Tilgung aber nicht den Zinsanteil (wenn sie vernüfntig kauft, ist die Wohnung ja sicher bezahlt).
Ein Haus verkaufen: Sinnvoll ist es, sich an einen Makler zu wenden oder in entsprechenden Börsen im Internet zu inserieren.
Der Makler wird normalerweise hälftig vom Käufer/Verkäufer gezahlt. Dann fallen auf jeden Fall Notarkosten an, ohne den geht nichts, da nur der die Grundbuchumschreibungen veranlassen kann.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Der Makler wird normalerweise hälftig vom Käufer/Verkäufer gezahlt.
Das kommt darauf an, was bei Euch in der Gegend üblich ist. In vielen Gegenden wird der Makler vollständig vom Käufer bezahlt.

Der Kaufpreis ist dann entsprechend niedriger, was sich auf die Grunderwerbsteuer auswirkt.

Wie sika0304 schon geschrieben hat, braucht eine selbstgenutzte Wohnung oder ein selbstgenutztes Haus nicht verkauft zu werden, wenn die Größe angemessen ist.

Das Amt übernimmt dann anstelle der Miete die Zinsen, nicht jedoch die Tilgung. Als Nebenkosten werden wie bei der Miete die Heizkosten übernommen.

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#3
 Von 
Kuschelprinzessin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Momentan wohnt sie in einer Mietwhg.

Das Haus hat 6 Zimmer und ist damit für sie und ihre Tochter viel zu groß. Daher soll es verkauft werden. Die Sparkasse hat das Haus schon geschätzt, auf 250000€. Kann man den Verkauf einfach der Sparkasse übergeben?

Der Kauf derWohnung soll nur aus dem Erlös des Hauses finanziert werden, quasi Barzahlung. Angenommen, der Erlös des Hauses beträgt 200.000€, dann sollte sich davon eine angemessene 3 Zimmer Wohnung finden lassen. (Das ganze spielt sich übrigens in NRW, Umgebung Ddorf ab).

Gibt's Regeln, wie lange man von dem Erbe leben muss? Wird das quasi so gerechnet, dass man von dem Erbe jeden Monat soviel "verprassen" darf, wie man vorher Hartz bekommen hat? Oder bekommt man direkt wieder Hartz, wenn's Erbe futsch ist?

Vielen Dank für eure Antworten!

Noch was: Wie berechnen sich die Kosten für den Erbschein?

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Den Verkauf des Hauses können Sie einem Makler, oder auch der Sparkasse übertragen. Dort wird man Sie sicherlich auch fragen, welchen Mindestpreis Sie erzielen wollen und Sie entsprechend beraten, falls Sie diesen zu hoch, oder auch zu niedrig ansetzen.

quote:<hr size=1 noshade>Gibt's Regeln, wie lange man von dem Erbe leben muss? Wird das quasi so gerechnet, dass man von dem Erbe jeden Monat soviel verprassen darf, wie man vorher Hartz bekommen hat? Oder bekommt man direkt wieder Hartz, wenn's Erbe futsch ist? <hr size=1 noshade>


Sie sehen das schon richtig. Sie werden von dem Erbe so lange leben müssen, bis das Geld aufgebraucht ist. Dabei dürfen Sie nicht mehr Geld pro Monat ausgeben, als Ihnen unter Bezug von ALG II zur Verfügung gestanden hätte. Das heißt, das Amt wird Ihnen - wenn die genaue Summe bekannt ist - genau ausrechnen, wie lange Sie mit dem Geld auskommen müssen und ab wann Sie wieder ALG II beantragen können. Allerdings dürfen Sie vom Erbe den Teil beahlten, der Ihnen als Vermögensfreibetrag zusteht, sofern Sie nicht schon zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung ein entsprechendes Vermögen hatten. Die Vermögensfreibeträge ergeben sich aus §12 SGB II .

Eine Rückzahlung des in der Vergangeheit bezogenen ALG II kann m.E. übrigens nicht verlangt werden.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#5
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn sie von den 250.000€ einen Betrag von 50.000€ für eine kleine Wohnung invstiert, kann sie anschließend mietfrei wohnen.

Die übrigen 200.000€ kann sie zinsgünstig anlegen. Bei 3% Zinsen machte das ein Einkommen von 500€ im Monat. Man kann auch höhere Zinsen erzielen.

Wenn sie dann genauso sparsam weiterlebt, wie bislang, dann braucht sie nie mehr Hartz IV in Anspruch zu nehmen.

Selbst, wenn sie 1000€ im Monat ausgibt, dürfte sie etwa 20 Jahre damit auskommen.

Ich schließe mich privatim an. Was ist das für eine Lebensplanung, jetzt schon davon auszugehen, dass man in 20 Jahren wieder Hartz IV beziehen möchte?

Kann sie sich nicht vorstellen auch noch etwas nebenbei zu arbeiten? Mit einem 400€-Job hätte sie 900€ im Monat zur Verfügung, ohne das Kapital angreifen zu müssen. Das wäre etwa doppelt so viel, wie bislang.

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#7
 Von 
Kuschelprinzessin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie geht generell nicht davon aus, nie arbeiten zu gehen.

Allerdings hat sie schwerste psychische Probleme und hat fast ihr halbes Leben (sie ist 20) in der Psychatrie verbracht. Zudem hat sie schon ein Kind.

Es macht wenig Sinn, jetzt hier auf ihr rumzuhacken, weil wohl keiner hier den Hintergrund kennt.

Tao: Meinst du wirklich, dass eine 3-Zi Eigentumswohnung nicht mehr als 50.000€ kostet? Sie wird vermutlich in Ddorf und Umgebung sein und nicht in einem "sozial-schwächeren" Viertel.

Das mit dem Anlegen für 3% ist natürlich eine sehr gute Idee. Kannst du mit vllt. sagen, welche Bank soetwas macht bzw ei das vonstatten geht? Wir haben beide keine Ahnung von sowas und Eltern/Großeltern als Ansprechpartner für solche Fragen sind nicht mehr vorhanden.

Vielen Dank für eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
winnipooh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

also,---
so viel ich weiss kann frau sich den gedanken an eine wohnung abschminken ! das erbe und auch der verkaufserlös des hauses ist zum lebensunterhalt einzusetzen !
§11SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

Winnipooh
RAF II Wunsch

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Bei einem Gesamtvermögen von über 250.000€ sollte man es schaffen können, nie wieder ALG II zu beziehen.

Wenn man aber kein ALG II mehr beantragt, ist es auch völlig egal, wie man sein Erbe nun im Detail verwendet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Außerdem sollte die Frau nicht vergessen, dass auch noch Erbschaftssteuern anfallen werden, die auch bezahlt werden müssen.
Ich denke, es ist in Ordnung, wenn sie sich eine kleine 3 Zimmer-Wohnung kauft, denn dann entfallen ja zukünftig die Mietzahlungen inkl. Tilgung (moralisch, ob rechtlich o.k. weiß ich nicht).
Wenn sie kein ALGII mehr bekommt, muss sie sich selber um ihre und Kinder-Krankenversicherung kümmern.
Da es sich hier aber eher um eine sozialversicherungsrechtliche Frage handelt als primär um eine Erbrechtsfrage, ist vielleicht im anderen Forum noch jemand sattelfest in dieser Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Prinzessin,

erst mal gratuliere ich zum Erbe!

Ich finde es gut, dass Ihr die Sachlage hier im Internet abklärt, denn das ist anonym. In Euerem Umfeld seid bitte vorsichtig und erzählt so wenig wie möglich von dem Erbe!!

Du hast gefragt wegen Geldanlage: Ich habe mein Geld bei der DiBa als Tagesgeld angelegt. Dafür erhalte ich 2,75 % Zinsen und habe es täglich verfügbar. Wenn Deine Bekannte das Geld längerfristig anlegen würde dann bekäme sie sicher mindestens 3 % Zinsen. Aber wählt eine sichere Anlage (keine Aktien, Spekulationen etc.) bei denen Euch 10 % und mehr versprochen werden. Das ist unrealistisch.

Die Sache mit der Eigentumswohnung finde ich eine gute Idee. Auch wenn die in D´dorf vielleicht 150.000 kosten wird. Sie soll es machen würde ich sagen!!!

Ich tendiere dazu eine Immobilie selbstständig zu verkaufen. Also ohne einen Makler. Ihr müßtet dazu das Anwesen innen und außen digital fotografieren. Ihr könnt es bei z.B. bei immoscout, planethome oder auch bei ebay (natürlich zum Festpreis!) einstellen.

Dafür habt ihr dann aber die Arbeit mit dem zeigen der Immobilie. Aber ihr und der Käufer könnt direkt miteinander sprechen + verhandeln und spart euch eine Menge (insgesamt 7 % des Verkaufswertes) an Provisionen ein.

Ich wünsche Deiner Freundin, dass es mit Ihr aufwärts geht und sie so auf sicheren soliden Boden kommt!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12305.10.2009 08:33:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Was wäre denn, wenn man während einer bildungsmaßnahme als hartz IV Empfänger beerbt werden würde? Müsste man auch die Kosten des Bildungsscheines zurückzahlen?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12305.10.2009 08:33:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Noch eine Frage: macht es Sinn, und ist es überhaupt möglich, sich im Falle eines Erbes ganz vom Hartz IV abzumelden und sich selbständig zu machen? Wenn ja, wann ist der beste Zeitpunkt?

Was ist der Stichtag für das Aussetzen von Hartz IV? Der Tag der Ausstellung des Erbscheines? Oder der Tag der notariellen Beurkundung?



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-- Editiert am 29.09.2009 10:02

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Sie werden von dem Erbe so lange leben müssen, bis das Geld aufgebraucht ist. Dabei dürfen Sie nicht mehr Geld pro Monat ausgeben, als Ihnen unter Bezug von ALG II zur Verfügung gestanden hätte. Das heißt, das Amt wird Ihnen - wenn die genaue Summe bekannt ist - genau ausrechnen, wie lange Sie mit dem Geld auskommen müssen und ab wann Sie wieder ALG II beantragen können.


Man wird weiterhin beäugt, weil man mal HartzIV-er war ?
Was ist mit denen, die zum ersten Male HartzIV-er wird, wird danach geforscht, wie er zuvor sein Geld ausgegeben hatte ?



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"28c7h49T"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
tschuby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Fragen zu Hartz 4 werden im elo-forum.org
ausführlich und ziemlich rechtssicher beantwortet.

gruss und good luck

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Du hast gefragt wegen Geldanlage: Ich habe mein Geld bei der DiBa als Tagesgeld angelegt. Dafür erhalte ich 2,75 % Zinsen und habe es täglich verfügbar.#
Das war einmal! Momentan ist der aktuelle Zinssatz bei der DiBa beim Tagesgeldkonten für Bestandskunden 1,5 % ! (Neukunden erhalten bis Ende Januar 2010 2,5 %)



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