Erbe und Vermögen der dementen Mutter

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Patrick2807
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe und Vermögen der dementen Mutter

Guten Abend.

Meine Mutter ist seit einigen Monaten dement und lebt mittlerweile im Pflegeheim. Sowohl mein Bruder als auch ich haben Vollmachten für ihre Konten etc.

Leider ist der Kontakt zu meinem Bruder sehr schlecht. Es ist in der Vergangenheit vorgekommen, dass er sich 20.000 Euro vom Konto meiner Mutter überwies. Dies sei angeblich im Einverständnis meiner Mutter passiert. Diese ist aufgrund ihrer schweren Demenz aber ohnehin nicht mehr in der Lage, klare Entscheidungen zu treffen.

1. Fragestellung also: Ist die Überweisung in solch einem Fall rechtens? Abgesehen davon, dass es das Geld meiner Mutter ist, bin ich genau wie er bevollmächtigt und kann über Geldgeschäfte etc. entscheiden. Wie soll/kann man sich hier am besten verhalten?

Nun steht die Vermietung ihrer Eigentumswohnung an. Leider sind mein Bruder und ich uns bislang nicht einig, wie genau die Vermietung ablaufen soll. Im Streitgespräch drohte er mir damit, die Entscheidungen bzgl. der Wohnung nun alleine über meinen Kopf hinweg treffen zu werden. Ohne genau zu wissen, was er damit konkret meinte, befürchte ich nun, dass er vorhaben könnte, meine Mutter zu einer Schenkung/Überschreibung der Wohnung zu bewegen. Ist dies in solch einem Fall möglich und wenn Ja, wie könnte ich im Vorfeld und ggf. Im Nachhinein dagegen vorgehen?

Abgesehen davon, dass ich verhindern möchte, dass ich am Ende mit leeren Händen da stehe und auch vom Erbe irgendwann nichts mehr haben werde, möchte ich meinen Bruder mit dieser Skrupellosigkeit nicht durchkommen lassen, da er die Krankheit meiner Mutter schamlos für seinen finanziellen Vorteil ausnutzt.

Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Tipps und Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Überweisung eines solchen Geldbetrages kann je nach genauen Umständen den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB ) erfüllen.

Gleiches gilt erst recht, wenn der Bruder sich die Eigentumswohnung überschreibt.

Da Du auch eine Vollmacht besitzt, kannst Du z.B. die Rückzahlung der Überweisungen im Namen Deiner Mutter fordern.

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