Erbe - uneheliche Tochter

21. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Erbe - uneheliche Tochter

Liebe User-Gemeinde!
Ich habe jetzt hier viel gelesen und möchte nur noch einmal ein Frage - einfach nur zwecks Klarstellung für mich - stellen, also, ob ich das Erbrecht so richtig verstanden habe.

Ein Mann (geschieden, 1 Kind aus 1.ter Ehe) und eine Frau (ledig) bekommen zusammen ein Kind. Sie heiraten jedoch nie, sodass der Mann praktisch ein eheliches und ein uneheliches Kind hat. Auch diese Beziehung geht in die Brüche, er pflegt jedoch mit der Kindsmutter ein freundschaftliches Verhältnis und sieht sein uneheliches Kind täglich. Das eheliche Kind ist selbst schon erwachsen und sie halten keinen Kontakt bzw. weiß der Vater gar nicht, wo sein eheliches Kind lebt (evtl. im Ausland).

Wenn der Mann jetzt versterben sollte (hinterlässt kein Testament), welche Möglichkeiten hat dann die Ex-Lebensgefährtin für ihr uneheliches und minderjähriges Kind das Erbe zu regeln? Geht das unproblematisch, weil Kind ja noch minderjährig und die Ex-Lebensgefährtin die Sorgebrechtigte Person ist oder muss da ggfs. das Jugendamt eingeschaltet werden? Wäre es unproblematischer, wenn er ein Testament hinterliese? Wie verhält es sich, wenn er ein Haus hat? Welche Anstrengungen müssten seitens der Kindsmutter des unehelichen Kindes unternommen werden, um sein eheliches Kind ausfindig zu machen? Bei Grundbesitz wäre doch ein Testament zugunsten seines unehelichen Kindes (sofern er dies wünscht) sicherlich am sinnvollsten, oder?

Über Anregungen und Tipps würde ich mich sehr freuen.

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"Scientia potentia est."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn der Mann jetzt versterben sollte (hinterlässt kein Testament), welche Möglichkeiten hat dann die Ex-Lebensgefährtin für ihr uneheliches und minderjähriges Kind das Erbe zu regeln?

Sie kann die notwendigen Schritte für ihr Kind einleiten.

Geht das unproblematisch, weil Kind ja noch minderjährig und die Ex-Lebensgefährtin die Sorgebrechtigte Person ist oder muss da ggfs. das Jugendamt eingeschaltet werden?

Das geht unproblematisch ohne Jugendamt.

Wäre es unproblematischer, wenn er ein Testament hinterliese?

Nein, wenn darin einfach nur die gesetzliche Erbfolge widergegeben würde.

Wie verhält es sich, wenn er ein Haus hat?

Das ändert nichts oder wie ist die Frage gemeint?

Welche Anstrengungen müssten seitens der Kindsmutter des unehelichen Kindes unternommen werden, um sein eheliches Kind ausfindig zu machen?

Die beiden Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Eine Verfügung über den Nachlass kann nur gemeinsam erfolgen. Wenn das andere Kind nicht ausfindig gemacht wurde, dann ist eine Verfügung über den Nachlass nicht möglich.

Bei Grundbesitz wäre doch ein Testament zugunsten seines unehelichen Kindes (sofern er dies wünscht) sicherlich am sinnvollsten, oder?

Das kommt darauf an. Die Einsetzung als Alleinerbe für den gesamten Nachlass führt dazu, dass keine Erbengemeinschaft gebildet wird. Dann kann das eheliche Kind aber seinen Pflichtteil fordern. Das uneheliche Kind sollte in der Lage sein, diesen Pflichtteil auszuzahlen, was in so einer Situation ansonsten dazu führt, dass das Haus verkauft werden muss.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist bei Immobilie und minderjährigem Erbe nicht automatisch das Jugendamt mit dabei um das Erbe des Kindes zu schützen?

Ich würde hier auf jeden Fall zu einem Testament raten, in dem das eine Kind Alleinerbe des Hauses wird. Sollte das andere Kind nicht auf zu finden sein, könnte es da sonst wirklich mal Probleme geben.
Der Mann könnte ja auch das Haus auf das Kind überschreiben und sich ein lebenslanges Wohn- und Nießbrauchsrecht einräumen lassen. Wenn er dann noch min. 10 Jahre lebt, könnte das andere Kind hierfür nicht mal einen Pflichtteilergänzungsanspruch einfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ist bei Immobilie und minderjährigem Erbe nicht automatisch das Jugendamt mit dabei um das Erbe des Kindes zu schützen?

Nein, warum?

Wenn er dann noch min. 10 Jahre lebt, könnte das andere Kind hierfür nicht mal einen Pflichtteilergänzungsanspruch einfordern.

Das stimmt so nicht bei einem Nießbrauchvorbehalt.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo HH,
habe ich so im Ohr, dass bei Immobilien automatisch das Jugendamt mit eingeschaltet wird (oder verwechsel ich das mit dem Amtsgericht?). Damit die Eltern nicht das "Vermögen" des Kindes verschleudern.

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