Hallo liebe Leser,
vieleicht kann der ein oder ander mir einen Tip geben wie ich mich verhalten soll.
es geht um einen Bruder und mich.
Meine Vater ist vor 5 Monaten verstorben und hinterlässt ein Grundstück mit Haus was einen Keller, Unter und Obergeschoss hat.
Der Wert des Hauses wurde nicht von einem Sachverständigen ermittelt, sondern von meinen Bruder. Zum Zeitpunkt des Erbfalls betrug der Wert als Beispiel 150.000,00 EURO.
Meine Mutter ist zum Glück noch da und wohnt oben im Haus, natürlich mit Dauerwohnrecht (was wir auf jeden Fall so wollten). Meine Mutter möchte nichts vom Erbe und ihr ist es egal ob sie im Haus wohnen bleibt oder in eine Wohnung zieht.
Jetzt möchte in naher Zukunft mein Bruder, seine Lebenspartnerin und Kind mit einziehen was so nicht abgesprochen war, weil ich und mein Kind wären auch gerne zu meiner Mutter mit in Haus eingezogen. Er hat mit dem in und Ausbau schon begonnen ohne mich zu fragen. Jetzt hat er am gerade mal 10 Jahre alten Haus, was mein Vater (gelernter Maurer) mit seinen eigenen Händen erbaut hat Mängel festgestellt die er mir anrechnen will, obwohl der Wert des Hauses vorher von ihm ermittelt wurde. Er wollte kein Geld für einen Sachverständigen ausgeben.
Vorher wollte er mir noch 75.000,00 EURO in Raten zu je 1000,00 EURO zahlen jetzt nach seinen gefundenen Baumängeln und das Haus in der nähe vom Flughafen Schönefeld liegt (der sich im Ausbau befindet und mehr Fluglärm verursachen wird) will er mir circa 15.000,00 EURO -20.000,00 EURO abziehen.
Durch seinen Fehler will er mir jetzt die genannte Sume abziehen. Wer weis, vieleicht sind nach seinen angaben noch mehr Mängel da, die er mir dann auch noch abzieht. I
Zudem muß ich schreiben, das sich mein Bruder so gut wie nie für meine Eltern interessiert hat. Aber jetzt wo was zu holen ist, ist er sofort da. Er hat auch ohne mich zu fragen, alle Fahrzeuge meines Vaters verkauft und die Kaufverträge kann ich auch nicht einsehen. Auf jeden Fall laufen alle Entscheidungen durch meinen Bruder, was mir von Anfang an nicht gefallen. Hätte ich schon vorher was gesagt, wäre schon viel früher Streit entstanden.
Jetzt meine Frage...
Darf er ohne meine Zustimmung ins Haus meiner Mutter einziehen ?
Darf er von meinen Anteil überhaupt was abziehen, obwohl der Wert des Hauses schon vor den mängeln feststand?
Erbe unter Geschwister
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



quote:
Er hat mit dem in und Ausbau schon begonnen ohne mich zu fragen.
Dann bedanke Dich mal bei ihm dafür, dass er den wert des hauses steigert und damit auch den wert Deines Anteils.
quote:
Darf er ohne meine Zustimmung ins Haus meiner Mutter einziehen?
Nein, das darf er eigentlich nicht. Letztlich wirst Du ihn aber nur davon abhalten können, wenn Du einen Anwalt einschaltst. Das gilt auch für Deine Ansprüche auf den erielten Verkaufserlös für die Autos.
quote:
Darf er von meinen Anteil überhaupt was abziehen, obwohl der Wert des Hauses schon vor den mängeln feststand?
Er darf Dir anbieten, was er gerne möchte. Du bist nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Umgekehrt darfst Du auch fordern, was Du gerne möchtest. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Ihr Euch einigt.
Du kannst ihm doch sagen, Du hättest Dich erkundigt und das Haus wäre mindestens 250.000€ wert. Ob das stimmt spielt genauso wenig eine Rolle, wie die Frage, ob die Berechnungen Deines Bruders korrekt sind. Daher müsste er Dir 125.000€ auszahlen. Am Ende wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als dass ein Sachverständiger für die Schätzung des Hauswertes eingesetzt wird.
Ich habe mir mal ganz kurz ein paar Angebote von Immobilienmaklern in der Umgebung von Schönefeld angeschaut. Ich glaube, dass ich mit meiner Schätzung da eher in der richtigen Größenordnung liege als Dein Bruder, jedoch ohne zu wissen, wie groß die Wohnfläche und die Grundstücksfläche ist, ob Grundstück Eigentum oder Erbpacht ist und wo das Haus genau (Ortsname) liegt.
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Der Wert des nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden reinen Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls beträgt ca. 150.000,00 EUR beglaubigt bereits vom Notar.
Er hat ja schon mit dem In und Ausbau, sogar ein Anbau erfolgt gerade(dadurch steigt nochmal die Wohnfläche) begonnen.
Ich habe dann doch nur Anspruch auf meinen Pflichteil zum Zeitpunkt des Erbfalls, die 150.000,00 EUR?
Oder könnte man z.B. auch einen Sachverständigen nach den Umbaumaßnahmen meines Bruders beauftragen, der den Haus/Grundstückswert ermittelt und ich mir dann meinen Pflichtanteil (der mit Sicherheit höher ausfallen wird) einholen ?
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Aus dem , was Du schilderst, ergeben sich für mich einige Fragen. War Dein Vater alleiniger Besitzer des Hauses , oder ist Deine Mutter Miteigentümerin ? Gab es ein Testament Deines Vaters ?Ist Dein Bruder so ein Fachmann , dass er im Stande ist , ein Grundstück mit Haus zu schätzen ? Hast Du diese Schätzung durch Deine Unterschrift anerkannt ? Wenn man eine Meinung zu dieser Problematik kundtun soll, dann braucht man ein paar mehr Details.
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Mein Vater hat kein Testament hinterlassen.
Nur war es so, das kurz nach dem Tod meines Vaters für meinen Bruder alles so schnell wie möglich gehen mußte. Er schätzte das Haus nach eigenen Wissen (verglich die Immobilienpreise). Dann hatten wir auch schon einen Termin beim Notar, ich, mein Bruder und meine Mutter haben dann unterschrieben. Zu dem Zeitpunkt war ich seelisch noch sehr angeschlagen.
Es war dann so abgesprochen, das meine Mutter ins Obergeschoss zieht und ich mit meinem Sohn ins Untergeschoss und ich ihn dann in monatlichen raten auszahle.
Einige Wochen später entschloss er sich, selbst dort einzuziehen.
Auch er würde mich dann in monatlichen raten auszahlen. Also von den als Beispiel genannten 150.000,00 EURO(beim Notar beglaubigt) bekomme ich dann 75.000,00 EURO. Auch meine Mutter wollte es so, das jetzt schon jeden die 1/2 zusteht.
Na auf jeden Fall wurden seinerseits mängel am Haus festgestellt, die behoben werden müßen. Er rechnet da pi mal Daum, da alles ohne Rechnung von den Handwerkern ausgeführt wird. Weis ich ob die Rechnung stimmt?!
Und da das ja bezahlt werden muß, will er mir das jetzt von meiner 1/2 abziehen.
Darf er das im nachhinein überhaupt noch?
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Die Wertangabe beim Notar bezieht sich normalerweise ganz alleine auf die Berechnung der Notargebühren. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn der Mandant die Angabe niedrig ansetzt, um damit Gebühren zu sparen. Damit ist keine Vorfestlegung verbunden, welchen Auszahlungsanspruch Du hast. Dieser Wert kann daher im Einzelfall deutlich vom tatsächlichen verkehrswert abweichen und widerlegt keinesfalls meine Aussage, dass für das Haus auch 250.000€ erzielt werden könnten.
Was Dein Bruder als Wert angibt oder was er davon abziehen will ist für Dich so wichtig, wie der Sack Reis, der in China umfällt. Mit dem gleichen Recht kannst Du behaupten, das Haus sei viel mehr Wert und dir stünden mindestens 125.000€ zu. Er hätte noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf Deinen Anteil, wenn er Dir dafür 1 Mio. € bieten würde.
Es geht hier um viel Geld und ich würde Dir dringend empfehlen, das Haus von einem Sachverständigen schätzen zu lassen. Nur so ein Gutachten ist eine verlässliche Grundlage für eine Auszahlung.
Wie groß ist das Haus (Wohnfläche) und wie groß ist das zugehörige Grundstück? Steht das Grundstück im Eigentum oder läuft es auf Erbpacht? ist die Ausstattung des Hauses einfach, mittel oder eher hochwertig? Mit diesen Angaben und der Kenntnis, dass das Haus 10 Jahre alt ist kann man schon ganz grob abschätzen, wie hoch der Wert sein könnte.
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Das Haus hat einen Keller, Unter und Obergeschoss. Die jetzige Wohnfläche vor dem Anbau beträgt circa 120 - 150 qm.
Den genauen Wert den mein Bruder festlegte sind circa 135.000,00 EUR. Das Grundstück hat eine größe von circa 500 qm und ist Eigentum. Die Ausstattung ist einfach. Da ihn das alles optisch nicht gefällt, reisst er Wände ein und macht einen Anbau.
Meine Bruder hat große Ansprüche in Sachen Schönheitsreperaturen, was er natürlich aus eigener Tasche zahlt.
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--- editiert vom Admin
Hier mal ein paar Vergleichsobjekte
Haus 128m²
Haus 145m²
Haus 125m²
Haus 130m²
Wenn man sich das letzte Haus anschaut, dann muss man beachten, dass ein Vollkeller mit ca. 25.000€ zu veranschlagen ist, eine garage mit ca. 10.000€ und der Garten auch mit ca. 10.000€.
Bei einem 10 Jahre alten Haus liegt der geschätzte Verkehrswert mit ca. 150.000€ dann doch nicht völlig daneben.
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