Erbe unter Geschwistern?

30. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Scip
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe unter Geschwistern?

Hallo,
ich stelle die Frage für eine Freundin. Ich hoffe ich kriege es irgendwie verständlich rüber.

Es gibt 4 Geschwister nennen wir sie A, B, C und D. D ist aber nur die Halbschwester. Alle 4 haben die gleiche Mutter, aber D hat einen anderen Vater. D wurde damals nicht adoptiert. Nur der Nachnahme wurde geändert.

A ist vor einigen Jahren verstorben. B gab damals an, das es insgesamt 3 Geschwister gibt. B hat nie erwähnt, das D nur die Halbschwester ist. Alle 3 haben am ende abzüglich aller Ausgaben für Beerdigung etc. jeder ~600€ als Erbe bekommen. Bei der Bank, die das Erbe ausbezahlt hat, mussten damals alle 3 ihre Geburtsurkunde und Ausweis vorlegen. Danach wurde unterschrieben das die das Geld bekommen haben, und die Sache war erledigt.

4 Jahre danach meldet sich nun ein Anwalt, der noch ein Titel gegen A hat. Kostenpunkt mittlerweile ~2000€. Alle 3 sollen natürlich nun dafür aufkommen. B und C Arbeiten nicht und werden wohl auch nie Arbeiten. Bei denen ist nichts zu holen. D Arbeitet und soll nun alleine für alles aufkommen.

Ich hab das so nun einen Freund erzählt, der mal Jura Studiert hat. Es aber nie zu ende gebracht hat. Deswegen weiß ich nicht was an seiner Aussage dran ist.

Besagter Freund meint, das D hätte nie Erben dürfen. Sie war nur die Halbschwester und ihr hätte nichts zugestanden. Ist das so wirklich korrekt? Hätte sie nie Erben dürfen/können?

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12301.02.2011 11:31:08
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46711 Beiträge, 16557x hilfreich)

quote:
Besagter Freund meint, das D hätte nie Erben dürfen.


Diese Aussage ist falsch. Auch D ist gesetzlich erbberechtigt, aber nicht in gleichem Maße wie die anderen Geschwister.

Der Nachlass von A wird je zur Hälfte über den Vater und die Mutter verteilt. Die 50% des Vaters gehen zu je 1/2 an B und C, die 50% der Mutter gehen zu je 1/3 an B, C und D. B und C hätten daher je 5/12 erhalten und D hätte 2/12 erhalten.

Da B, C und D sich jedoch anders geeinigt haben, bleibt es bei dieser Einigung.
Die jetztige Forderung in Höhe von 2.000€ muss allerdings entsprechend der Einigung bezahlt werden, also zu gleichen Teilen von B, C und D. Auf die finanzielle Leistungsfähigkeit kommt es dabei nicht an.

Da der Nachlass nunmehr überschuldet ist, können alle Beteiligten das Erbe nachträglich noch ausschlagen, indem sie die Erbannahme wegen Irrtums anfechten. Dann muss aber jeder Erbe das erhaltene Geld zurückzahlen.

Sollte keine Ausschlagung erfolgen, kann sich der Gläubiger übrigens an einen Erben wenden und vom ihm die Gesamtsumme fordern. Das bringt D natürlich in die missliche Lage, anschließend die entsprechenden Anteile von B und C einfordern zu müssen.


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#3
 Von 
Scip
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also die beiden Eltern sind davor schon gestorben. Die hatten mit den Erbe nichts mehr zu tun gehabt. Wenn D alles übernimmt wird Sie das Geld von B und C sowieso nie wieder sehen. Beide bekommen seit Jahren ALG2, daran wird sich wohl auch nichts ändern.

Wenn D das schreiben vom Anwalt vor ~1 Woche bekommen hat. Wie lange hat Sie denn jetzt noch Zeit, um das Erbe wegen Irrtums auszuschlagen? Ich denke, die zahlt lieber die 600€ zurück als wie 2000€

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 513x hilfreich)

Prüfe erst einmal (oder deine Freundin):
a) ist die Forderung verjährt (also die vom Anwalt)
und b) ist die überhaupt berechtigt.
Es gibt gerade so eine Masche, dass von Erben angebliche Forderungen noch beglichen werden sollten. Viele zahlen dann aus Unkenntnis, obwohl es gar keine reale Forderung war.
Also google den Namen des Anwaltes, ob da etwas bekannt ist.
Ein Titel heißt noch lange nicht, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12301.02.2011 11:34:32
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46711 Beiträge, 16557x hilfreich)

Ich bin übrigens davon ausgegangen, dass es sich bei dem Titel um einen Vollstreckungsbescheid handelt, der aus der Zeit stammt, als A noch lebte. Das ist eine gerichtliche Urkunde, die man sich natürlich vorlegen lassen sollte, bevor man zahlt.

Für andere Forderungen dürfte inzwischen Verjährung eingetreten sein.

Beispiel für die von TiA2010 genannte Masche:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12301.02.2011 11:34:32
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Scip
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es handelt sich wohl wirklich um ein Vollstreckungsbescheid. Urkunde liegt wohl auch bei. A hatte scheinbar vor 15 Jahren etwas bei Quelle gekauft und nie bezahlt. Die haben sich damals ein Titel gegen A geholt. Und nun fordert man halt das Geld. Die eigentliche Forderung war mal ~500€. Im laufe der Zeit sind es nun ~2000€ geworden.

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#9
 Von 
Scip
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu,
ich muss nochmal eine Frage loswerden. Besagte Freundin hat gestern mit dem Anwalt telefoniert. Am ende hatte man sich auf eine Zahlung von 600€ geeinigt, und der Anwalt würde ihr den Titel aushändigen, sobald die 600€ gezahlt wurden.

Sie soll das ganze in den nächsten Tagen, schriftlich bekommen. Wenn sie das hat, würde ich ihr die 600€ leihen und sie würde dann sofort überweisen.

Kann man sich sicher sein, das damit die Sache dann erledigt ist? Was sollte in den Brief stehen? Reicht es wenn es dort heißt, das sie nach Zahlung der 600€ den Titel ausgehändigt bekommt?

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46711 Beiträge, 16557x hilfreich)

Es sollte auch ausdrücklich in dem Schreiben stehen, dass mit der Zahlung der 600€ auf die Restforderung verzichtet wird.

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