Hallo zusammen,
ich habe ein Frage und hoffe, es kann mir wer helfen.
Meine Eltern sind leider nach kurzer Zeit nacheinander verstorben.
Mein Vater hat immer wieder Geld angelegt und vor ca. 1 1/2 Jahren vor seinem tot, das angelegte Geld meinen
Bruder überschrieben.
Steht mir hier nicht auch noch ein Erbteil zu?
Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar!
Erbe unter Geschwistern
20. September 2022
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Frage vom 20. September 2022 | 11:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe unter Geschwistern
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#1
Antwort vom 20. September 2022 | 11:24
Von
Status: Junior-Partner (5321 Beiträge, 1230x hilfreich)
ZitatSteht mir hier nicht auch noch ein Erbteil zu? :
Alles was vor dem Tod gelaufen ist, gehört nicht zu Deinem Erbteil
#2
Antwort vom 20. September 2022 | 12:57
Von
Status: Schlichter (7314 Beiträge, 4322x hilfreich)
Zitat:
Mein Vater hat immer wieder Geld angelegt und vor ca. 1 1/2 Jahren vor seinem tot, das angelegte Geld meinen
Bruder überschrieben.
Steht mir hier nicht auch noch ein Erbteil zu?
Ob du einen Ergänzungsanspruch bzgl. der Schenkung hast, hängt von der Höhe des Nachlasses ab.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. September 2022 | 14:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatOb du einen Ergänzungsanspruch bzgl. der Schenkung hast, hängt von der Höhe des Nachlasses ab. :
sowie es aktuell aussieht, ist der Nachlass nur das überschriebene Geld, das Girokonto steht fast auf null, somit kein weiteres Guthaben vorhanden.
-- Editiert von User am 20. September 2022 14:36
#4
Antwort vom 20. September 2022 | 20:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie hoch muss der Nachlass beim Ergänzungsanspruch sein?
#5
Antwort vom 20. September 2022 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (45030 Beiträge, 16027x hilfreich)
ZitatWie hoch muss der Nachlass beim Ergänzungsanspruch sein? :
Wenn die Schenkungen höher waren als der verbliebene Nachlass, dann kann ein Pflichtteilergänzungsanspruch entstehen. Zur genauen Berechnung muss man dann aber auch noch wissen, wann die Schenkungen erfolgt sind.
#6
Antwort vom 21. September 2022 | 07:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Wenn die Schenkungen höher waren als der verbliebene Nachlass, dann kann ein Pflichtteilergänzungsanspruch entstehen. Zur genauen Berechnung muss man dann aber auch noch wissen, wann die Schenkungen erfolgt sind.
Die Schenkung/Überschreibung war vor ca. 1 1/2 Jahren.
#7
Antwort vom 21. September 2022 | 08:10
Von
Status: Unbeschreiblich (45030 Beiträge, 16027x hilfreich)
ZitatDie Schenkung/Überschreibung war vor ca. 1 1/2 Jahren. :
Dann geht die Schenkung mit 90% in die Berechnung ein.
Ein Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht also dann, wenn der verbliebene Nachlass kleiner als 90% der Schenkung war.
#8
Antwort vom 21. September 2022 | 10:51
Von
Status: Wissender (15434 Beiträge, 5643x hilfreich)
Nur um es klar zu stellen: Damit ist das ganze Erbe gemeint, nicht nur das Bankkonto!ZitatEin Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht also dann, wenn der verbliebene Nachlass kleiner als 90% der Schenkung war. :
Wenn es also z.B. ein Haus im Wert von 1 Mio€ gibt und dem Bruder 10.000€ geschenkt wurden, dann würde diese Schenkung überhaupt keine Rolle spielen.
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