Guten Abend,
angenommen, es gibt drei Schwestern, zu Lebzeiten der Eltern - vor ca 15 Jahren - wird an das jüngste Kind ein Haus mit dem Verkehrswert von damals 470.000 DM überschrieben, die anderen beiden Schwestern erhalten von den Eltern lediglich 30.000 DM. Unklar ist, ob für die Hausübergabe ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde - das Geld ist definitv nicht geflossen, oder ob das Haus überschrieben wurde. Ist nach dieser langen Zeit die Überschreibung bzw. der "Verkauf" anfechtbar? Beide Elternteile sind vor kurzer Zeit verstorben, zur Klärung der aktuellen Erbschaftsangelegenheiten werden Unterlagen von damals benötigt, deren Herausgabe verweigert wird. Gibt es in dem Fall Möglichkeiten, die Unterlagen einzusehen?
Ich bitte dringend um Ihre Hilfe!
Vielen Dank!
Erbe unter Geschwistern ungerecht aufgeteilt - anfechtbar?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nein, die Eltern konnten vor 15 Jahren ihr Vermögen oder Teile davon verschenken-an wen auch immer.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Die Überschreibung war zulässig und wäre auch nicht anfechtbar gewesen, wenn sie erst einen Tag vor dem Tod eines Elternteils erfolgt wäre.
Die Eltern können mit ihrem Eigentum grundsätzlich das machen, was sie wollen. Dazu gehört auch das Recht, ihr Eigentum an Personen ihrer Wahl zu verschenken.
Sollte es sich jedoch um einen Verkauf gehandelt habe, bei dem aber tatsächlich kein Geld geflossen ist, dann muss dieses Geld noch bezahlt werden.
Welche Möglichkeiten es gibt, an den Original-Kaufvertrag heranzukommen, kann ich leider auch nicht sagen.
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--- editiert vom Admin
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