Erbe unterschlagen???

28. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mrs_Pansen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe unterschlagen???

Hallo,

meine Oma glaubt von der Familie Ihres Lebensgefährten betrogen worden zu sein.
Kurze Erklärung:-)
Der Gefährte ist verstorben,hat sein Haus aber vorher der Tochter vermacht!(Oma und er haben keine gemeinsamen Kinder)

Sie sollte 1/6 laut Testament erben. Sie bekam ein Sparbuch, welches er schon vor vielen Jahren für Sie anlegte, für den Fall des ablebens.Jetzt will Ihr seine Tochter einreden, das wäre Ihr Erbteil gewesen, dabei hätte Sie diese Zahlung auch bekommen,wenns nichts zu erben gäbe, so war das mit der Bank vereinbart!....Das heißt doch, dass Sie nicht ein sechstel des Haupterbes bekommen hat, oder?.....Wenn es so ist, wie kann Sie es noch bekommen, denn das Testament lag nicht beim Notar, sonder die Tochter holte es sofort nach seinem Tod aus seiner Wohnung!.....Sie kann ja behaupten, sie hätte es weggeschmissen um nicht auszahlen zu müssen....Desweiteren müsste meine Oma doch ein Recht haben, zu wissen, was er auf dem Konto hatte, wie hoch die Lebensversicherungehn waren, etc. um sich sicher zu sein, dass ihr nichts unterschlagen wird,oder?Die könnten ja sonst behaupten, es wäre nichts da gewesen, obwohl es nicht stimmt!

Entschuldigung, das hört sich immer so gierig an, furchtbar, aber ich hatte ihr versprochen, mich zu erkundigen,weil sie sich keinen Anwalt leisten könnte!

Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mrs_Pansen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage betrifft nicht das Haus, es geht rein um Gelder, die er auf Konten oder bei Versicherungen hatte etc......Nur zur Erklärung,weil ich das Haus anfangs erwähnte:-)

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#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 404x hilfreich)

Die Tochter ist verpflichtet, das Testament beim Nachlassgericht einzureichen. Die Oma kann beim Nachlassgericht mitteilen, dass sie Kenntnis davon hat, dass ein Testament vorhanden war und die Tochter dies an sich genommen hat. Dann wird das Gericht die Tochter auffordern ,das Testament vorzulegen. Gibt es kein Testament, dann hat Deine Oma nichts zu erwarten. Die Tochter ist dann Alleinerbin , o sie keine weiteren Geschwister hat.

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#3
 Von 
Mrs_Pansen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wie gesagt es gibt ja ein Testament, welches die Tochter an sich nahm.Sie las es allen sechs vor.Da es ja ein Tag nach dem Tode war, weiss meine Oma nicht, wie hoch die liquide Summe durch Konten etc. war. Die Tochter hat dsanach keine Angabe mehr dazu gemacht und meint ja, dass sich das Erbe für meine Oma durch das Sparbuch erledigt hat.Aber dieses Buch hat ja nichts mit dem Haupterbge zu tun........Also wie genau sollen wir vorgehen?.....Das Nachlassgericht um gesamte Erbauskunft bitten?......Was ist wenn die Tochter das Testament veräugnet bzw. dort nicht eingereicht hat?.....

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#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 404x hilfreich)

Die Tochter hätte dieses Testament gar nicht öffnen dürfen. Geht zum Nachlassgericht, schildert den Fall, und Deine Oma soll einen Erbschein beantragen. Das Gericht wird Euch helfen. Aber wartet nicht mehr, denn es gibt da Fristen , die eingehalten werden müsssen.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8426 Beiträge, 4609x hilfreich)

...Geht zum Nachlassgericht, schildert den Fall, und Deine Oma soll einen Erbschein beantragen..
Ohne Testament kann die Oma keinen Erbschein beantragen,da sei kein Erbrecht hat.

...Das Nachlassgericht um gesamte Erbauskunft bitten?...
Dafür ist das NG nicht zuständig.

Zunächst muss das NG davon in Kenntnis gesetzt werden, dass ein Testament vorhanden ist. Die Unterschlagung eines Testaments ist strafbar. Letztendlich ist es so, dass das Vorhandensein eines Testaments bewiesen werden muss.
Wenn das Testament vorliegt, kann die Oma von der Tochter die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen.

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#6
 Von 
Mrs_Pansen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Tipps. Meine Oma hat das Testament nicht,auch keine Kopie, somit können wir keinen Erbschein beantragen.....Ich schicke eine Kopie der Sterbeurkunde zum NG und schildere den Fall.Mal sehen,was dabei rum kommt.Am 5.5 ist er gestorben, sind wir schon über der Frist?

Liebe Grüße

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