Erbe unterschlagen?!

20. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
HannesD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)
Erbe unterschlagen?!

Guten Abend,

ich brauche euren Rat/Meinung zum Thema Erbe.

Folgende Situation, meine Vater ist leider gestorben. Er war geschieden und hinterlässt 2 Kinder.
Er hatte ca. 100.000€ Guthaben auf seinem Bankkonto. Allerdings waren zu dem Zeitpunkt seines Todes nur noch 45.000€ auf seinem Konto. Nun habe ich festgestellt, dass cirka 1 Monate vor seinem Tod 50.000€ Bargeld von Ihm abgehoben wurden.

Ich kann leider nicht sagen was er mit dem Geld gemacht hat, auf jedenfall keinen Sportwagen oder ähnliches gekauft. Leider war ich die letzten Monate beruflich im Ausland beschäftigt und nur mein Bruder hatte täglich Kontakt mit Ihm. Er sagt er weiss nicht was unser Vater mit dem Geld gemacht hat oder wo dieses ist.
Meine Vermutung ist das mein Vater meinem Bruder die 50.000€ für ein Hauskauf geschenkt hatte und mir die anderen 50.000€ geben wollte. Stand der Dinge teilen mein Bruder und ich uns die übriggebliebenen 45.000€ jetzt.

Kann ich irgendwie herausfinden, ob mein Bruder die 50.000€ bekommen hat? Vielleicht hat er das Geld auch Bar versteckt oder es auf ein Bankkonto/Schließfach (z.B. von seiner Frau) eingezahlt.

Irgendwann müsste er die Summe ja auf sein Bankkonto transferieren für den Hauskauf z.B.! Ich kann ja nicht jedes Jahr seine Bankgeschäfte prüfen lassen oder so.

Ich bitte um euren Rat.

Danke!

Hannes

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 754x hilfreich)

Guten Abend,

Sie können nur das Erben, was zum Todeszeitpunkt als Vermögen und Schulden vorhanden ist. Was Ihr Vater zu Lebzeiten veranlasst hat, warum und wofür er über SEIN Geld verfügt hat, war seine Sache. Wenn Ihr Vater das Geld Ihrem Brunder schenkte, dann ist es eben so. Selbst wenn Sie durch Nachforschung herausfinden würden, dass Ihr Bruder das Geld erhielt, hätten Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Anrechnung o. ä. Ich rate Ihnen nicht nachzuforschen und die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen.

Eine Erbunterschlagung würde dann vorliegen, wenn jemand nach dem Tot des Vaters Geld aus dem Erbe mit dem Vorsatz entnimmt, es mit den anderen Erben nicht teilen zu müssen. Dieser Sachverhalt ist nicht zu sehen.

Mit freundlichem Gruß



-- Editiert von Blaki am 20.10.2016 20:10

Signatur:

Blaki

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 4609x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn Sie durch Nachforschung herausfinden würden, dass Ihr Bruder das Geld erhielt, hätten Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Anrechnung o. ä.

Das ist falsch. Wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine Schenkung an den Bruder handelt, kann die TE ggf. Ergänzungsansprüche geltend machen.

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#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 754x hilfreich)

@cruncc1:

Wo finden Sie im geschilderten Sachverhalt die Rechtsgrundlage wegen der Schenkung an den Bruder?

Der Vater hat BARGELD abgehoben. Der Verbleib des abgehobenen Bargeldes gilt rechtlich als untergegangen. Der Bruder des Fragestellers streitet den Erhalt des BARGELDES ab. Wie könnte der Fragesteller noch etwas nachweisen? Das ist der Punkt unter lebenden Geschwistern.

Es ist nach meiner Auffassung richtiger zum Frieden beizutragen, als zum Krieg.

Mit freundlichen Grüßen

Signatur:

Blaki

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 4609x hilfreich)

Zitat:
Wo finden Sie im geschilderten Sachverhalt die Rechtsgrundlage wegen der Schenkung an den Bruder?

Wo habe ich denn geschrieben, dass es sich um eine Schenkung handelt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HannesD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Es ist nur eine Vermutung, dass mein Vater das Geld meinem Bruder geschenkt hat. Beweisen kann ich es nicht. Es hat mich nur stutzig gemacht, das mein Bruder es so locker hinnimmt mit den 50000€. Irgendwo muss das Geld ja gelandet sein.

Ich wollte mich nur mal erkundigen was für Möglichkeiten ich hätte, ob ich diese umsetzen würde ist eine andere Sache.

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4279 Beiträge, 2431x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Selbst wenn Sie durch Nachforschung herausfinden würden, dass Ihr Bruder das Geld erhielt, hätten Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Anrechnung o. ä.

Das ist falsch. Wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine Schenkung an den Bruder handelt, kann die TE ggf. Ergänzungsansprüche geltend machen.
Jau, so um und bei 2500€.

Nur um mal die Summe klarzustellen, um die es ohne weitere Dokumente maximal gehen kann.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4279 Beiträge, 2431x hilfreich)

@TomRohwer: Das tue ich auch. Der Pflichtteilergänzungsanspruch besagt, dass der TE mindestens seinen Pflichtteil bekommen sol. Das wären bei 100000€ und zwei Kindern als einzige Pflichtteilsberechtigte 25000€ pro Kind.

Da noch 45000€ da sind, wird der TE mangels Testament die Hälfte davon,mithinalso 22500€, bekommen,
Das würde einen Ergänzunganspruch von 2500€ auslösen, wenn die Schenkung nachgewiesen werden kann.

Würden Sie etwa anders rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HannesD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)

Aktueller Stand der Dinge: 45.000€ : 2 = 22.500€ jeder.

Würde gerne noch wissen, aus Interesse was man für theoretische Möglichkeiten hat z.B. über Anwalt / Gericht herauszufinden ob die 50.000€ auf das Konto meines Bruders oder dessen Frau einbezahlt wurde oder ggf. eine Hausdurchsuchung falls es Bar versteckt wurde. Kann man sowas theoretisch durchsetzen?

21x Hilfreiche Antwort

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