Erbe unterschlagen minderjähriger erbe

17. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Chefmaurer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe unterschlagen minderjähriger erbe

Hallo. Ich habe heute erfahren, dass meine mutter, die vor ca. 20 jahren verstorben ist, ein erbe hinterlassen hat. Ich habe natürlich recherchiert und herausgefunden, dass mit dem 18. Geburtstag einem das erbe sozusagen übergeben werden muss und offen gelegt werden muss. Sonst gibt es eine frist von 3 jahren in der man als 18 jähriger zb im nachlassverzeichnis anfragen muss was der eigene Anteil ist etc.
Offensichtlich hat mein vater die Pflicht zur Vermögensverwaltung verletzt und weiss gott was mit dem geld gemacht, aus familienkreisen habe ich gehört, dass er es wohl anlegen wollte.

Jetzt meine frage. Lohnt es sich da noch hinterher zu laufen oder ist das nach 15 jahren einfach zu spät. Es gibt einen ähnlichen fall aus koblenz, wo dem erbe nach vielen jahren noch recht gegeben wurde.
Natürlich muss ggnfalls ein anwalt eingeschaltet werden aber meine eigene Einschätzung ist, dass es sich nicht mehr lohnt.
Was denkt ihr?
Mein erstes vorgehen wäre einfach mal im nachlassverzeichnis anzufragen, das hätte mein vater ja sicher anlegen müssen, soweit meine Recherche richtig war.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1489 Beiträge, 255x hilfreich)

Bist du denn Erbe oder gab es ein Anderslautendes Testament deiner Mutter?
Wenn Erbe, weißt du denn, ob es was zu vererben gab? Hatte deine Mutter vermögen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chefmaurer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Hatte deine Mutter vermögen?

Es gab vermögen die höhe soll wohl nicht unerheblich gewesen sein.
Testament gab es wohl nicht, aber bin einziges kind

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