Erbe verkauft

20. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
doerts
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verkauft

Ich war testamentarisch für das Erbe eines Hauses vorgesehen, welches allerdings zwischen Testamentserstellung und Todesfall verkauft wurde. Kann ich gegenüber den Erben des Vermögens irgendwelche Ansprüche geltend machen ider habe ich schlicht und einfach Pech gehabt?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Nein, du hast keinerlei Ansprüche gegenüber den Erben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Nein, du hast keinerlei Ansprüche gegenüber den Erben.

Korrekt, sofern der Verkauf an einen "fremden Dritten" und nicht an einen der Erben erfolgte. Andernfalls könnten -je nach "Preisgestaltung" des Verkaufspreises noch Anfechtungen oder andere Ansprüche bestehen. Das gibt der Sachverhalt aber so noch nicht her, also im Zweifel Pech gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wenn die Immobilie nicht mehr zum Nachlass gehört, kann diese auch nicht mehr vererbt werden. Ob diese verkauft oder verschenkt wurde, spielt keine Rolle.

-- Editiert von cruncc1 am 20.07.2016 21:01

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen