Hallo,
mein Vater ist verstorben und hat alles (wesentlich ist ein Grundstück) seiner Lebensgefährtin vererbt, die auch zügig im Grundbuch eingetragen war. Ich habe meinen Pflichtteil
geltend gemacht. Die Lebensgefährtin ist ansonsten im Prinzip mittellos.
Es gab darauf keine Reaktionen (kein Nachlassverzeichnis, keine Gegenwehr,...), weshalb ich am Ende einen vollstreckbaren Titel erhalten habe. Nun wollte ich eine Zwangssicherungshypothek eintrage lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die Erbin zwischenzeitlich das Grundstück an eine Verwandten im Grundbuch übertragen hat.
Wie macht man jetzt weiter? Kann ich auf das Grundstück bzw. die Verwandte juristisch durchgreifen? Macht das überhaupt noch Sinn? Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Erbe verschenkt Pflichtteil
7. Oktober 2019
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Frage vom 7. Oktober 2019 | 10:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verschenkt Pflichtteil
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Macht das überhaupt noch Sinn?
Ja, allerdings benötigt man für das weitere Vorgehen wohl einen Anwalt.
Hier kann eine Straftat vorliegen und zwar bei der Erbin Bankrott im Sinne des § 283 StGB und bei deren Verwandte Schuldnerbegünstigung im Sinne des § 283d StGB.
Daneben kann die Schenkung der Erbin an die Verwandte nach § 34 InsO angefochten werden.
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