Guten Tag,
Folgender Sachverhalt. Mein Opa ist verstorben. In seinem letzten Testament wurde ich als allein Erbe genannt. Leider gab es vorher schon eine Verfügung zu Lebzeiten von meinem Opa sowie meiner Oma zusammen. Diese ist wie ich mittlerweile weiß verbindlich nach dem Ableben einer der Personen. Somit war das letzte Testament hinfällig.
Der Knackpunkt an der ganzen Geschichte ist aber das mein Vater, der eigentliche Erbe aus dem ersten Testament es ganz genau wusste und mich in keinster Weise darüber informiert hat. Ich bin damals nach der Testamentseröffnung mit den Unterlagen zur Bank und habe mir die Barschaft auszahlen lassen. Davon habe ich diverse Kosten getilgt die meinen Opa betrafen sowie die Entrümpelung seines Hauses. ( Die ich mit meiner Arbeitskraft gemacht habe )
Als über einen Makler ein Käufer für das Haus gefunden wurde und es kurz vor dem Abschluss stand kam mein Vater aus dem nichts und erklärte er wäre Alleinerbe. Zusätzlich forderte er das Geld bei der Bank ein.
Ist das ganze wirklich so rechtens? Er hat es meiner Meinung nach mit Vorsatz verschwiegen und mich in dem Glauben gelassen es zu erben.
Ich sitze jetzt nämlich mit der Forderung der Bank dort, den Kosten die ich getragen habe und der enormen Zeit die ich investiert habe.
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Erbe verschweigt Erbe wissentlich
15. Januar 2023
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Frage vom 15. Januar 2023 | 13:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verschweigt Erbe wissentlich
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2023 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatIch bin damals nach der Testamentseröffnung mit den Unterlagen zur Bank und habe mir die Barschaft auszahlen lassen :
Wie ist man denn an den Erbschein gekommen?
Zitates ganz genau wusste :
Das könnte man wie konkret beweisen?
#2
Antwort vom 15. Januar 2023 | 15:28
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatIch bin damals nach der Testamentseröffnung mit den Unterlagen zur Bank und habe mir die Barschaft auszahlen lassen. :
Mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts dem beide Testamente beigefügt waren?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Januar 2023 | 15:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie ist man denn an den Erbschein gekommen? :
Es gab lediglich das Testament. Einen Erbschein habe ich nicht beantragt da ich es nicht für nötig gehalten habe.
ZitatDas könnte man wie konkret beweisen? :
Zum einen ist mein Vater rechtlich sehr bewandert und zum anderen hat er wohl auch seine Schwester aus dem Ehegatten Testament durch eine Abfindung ausgehebelt. Vor dem Tot meines Opas bzw seines Vaters.
#4
Antwort vom 15. Januar 2023 | 16:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts dem beide Testamente beigefügt waren? :
Mit allem was ich bekommen habe. Die haben ihre Meinung wohl öfter geändert was die Erbfolge angeht. Es waren Recht viele Dokumente. Aber das Ehegatten Testament sowie das letzte Testament in dem ich dann benannt wurde lag der Sparkasse vor.
Ich meine mich aber erinnern zu können das ich etwas unterschreiben müsste bei der Sparkasse falls ich doch nicht der Erbe bin.
#5
Antwort vom 15. Januar 2023 | 16:24
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatMit allem was ich bekommen habe. Die haben ihre Meinung wohl öfter geändert was die Erbfolge angeht. Es waren Recht viele Dokumente. Aber das Ehegatten Testament sowie das letzte Testament in dem ich dann benannt wurde lag der Sparkasse vor. :
Dann wundert es mich, dass die Sparkasse keinen Erbschein verlangt hat.
ZitatDer Knackpunkt an der ganzen Geschichte ist aber das mein Vater, der eigentliche Erbe aus dem ersten Testament es ganz genau wusste und mich in keinster Weise darüber informiert hat. :
Dein Vater muss dich nicht darüber informieren, dass er der Meinung ist, dass er Alleinerbe ist
Dass das nicht gerade die feine Arte ist, steht auf einem anderen Blatt.
ZitatIst das ganze wirklich so rechtens? :
Ja.
Zitat:Er hat es meiner Meinung nach mit Vorsatz verschwiegen und mich in dem Glauben gelassen es zu erben.
Er hat nichts verschwiegen. Du hattest doch alle Testamente vom Nachlassgericht erhalten und wusstest somit auch von der Erbeinsetzung deines Vaters in dem gemeinschaftlichen Testament. Du hast es versäumt, dich zu informieren, welches Testament "gilt".
Warum die Sparkasse da mitgespielt hat, ist mir allerdings ein Rätsel.
Um Gewissheit über die Erbfolge zu erlangen, sollte ein Erbscheinsantrag gestellt werden. Für den Hausverkauf ist zwingend ein Erbschein erforderlich.
#6
Antwort vom 15. Januar 2023 | 17:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatWarum die Sparkasse da mitgespielt hat, ist mir allerdings ein Rätsel. :
Unkenntnis und Selbstüberschätzung der Mitarbeiter ...
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