Erbe verschweigt Erbe wissentlich

15. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Micha1207
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verschweigt Erbe wissentlich

Guten Tag,
Folgender Sachverhalt. Mein Opa ist verstorben. In seinem letzten Testament wurde ich als allein Erbe genannt. Leider gab es vorher schon eine Verfügung zu Lebzeiten von meinem Opa sowie meiner Oma zusammen. Diese ist wie ich mittlerweile weiß verbindlich nach dem Ableben einer der Personen. Somit war das letzte Testament hinfällig.
Der Knackpunkt an der ganzen Geschichte ist aber das mein Vater, der eigentliche Erbe aus dem ersten Testament es ganz genau wusste und mich in keinster Weise darüber informiert hat. Ich bin damals nach der Testamentseröffnung mit den Unterlagen zur Bank und habe mir die Barschaft auszahlen lassen. Davon habe ich diverse Kosten getilgt die meinen Opa betrafen sowie die Entrümpelung seines Hauses. ( Die ich mit meiner Arbeitskraft gemacht habe )
Als über einen Makler ein Käufer für das Haus gefunden wurde und es kurz vor dem Abschluss stand kam mein Vater aus dem nichts und erklärte er wäre Alleinerbe. Zusätzlich forderte er das Geld bei der Bank ein.
Ist das ganze wirklich so rechtens? Er hat es meiner Meinung nach mit Vorsatz verschwiegen und mich in dem Glauben gelassen es zu erben.
Ich sitze jetzt nämlich mit der Forderung der Bank dort, den Kosten die ich getragen habe und der enormen Zeit die ich investiert habe.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Micha1207):
Ich bin damals nach der Testamentseröffnung mit den Unterlagen zur Bank und habe mir die Barschaft auszahlen lassen

Wie ist man denn an den Erbschein gekommen?



Zitat (von Micha1207):
es ganz genau wusste

Das könnte man wie konkret beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Micha1207):
Ich bin damals nach der Testamentseröffnung mit den Unterlagen zur Bank und habe mir die Barschaft auszahlen lassen.

Mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts dem beide Testamente beigefügt waren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Micha1207
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie ist man denn an den Erbschein gekommen?


Es gab lediglich das Testament. Einen Erbschein habe ich nicht beantragt da ich es nicht für nötig gehalten habe.

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte man wie konkret beweisen?


Zum einen ist mein Vater rechtlich sehr bewandert und zum anderen hat er wohl auch seine Schwester aus dem Ehegatten Testament durch eine Abfindung ausgehebelt. Vor dem Tot meines Opas bzw seines Vaters.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Micha1207
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts dem beide Testamente beigefügt waren?


Mit allem was ich bekommen habe. Die haben ihre Meinung wohl öfter geändert was die Erbfolge angeht. Es waren Recht viele Dokumente. Aber das Ehegatten Testament sowie das letzte Testament in dem ich dann benannt wurde lag der Sparkasse vor.
Ich meine mich aber erinnern zu können das ich etwas unterschreiben müsste bei der Sparkasse falls ich doch nicht der Erbe bin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Micha1207):
Mit allem was ich bekommen habe. Die haben ihre Meinung wohl öfter geändert was die Erbfolge angeht. Es waren Recht viele Dokumente. Aber das Ehegatten Testament sowie das letzte Testament in dem ich dann benannt wurde lag der Sparkasse vor.

Dann wundert es mich, dass die Sparkasse keinen Erbschein verlangt hat. :schock:
Zitat (von Micha1207):
Der Knackpunkt an der ganzen Geschichte ist aber das mein Vater, der eigentliche Erbe aus dem ersten Testament es ganz genau wusste und mich in keinster Weise darüber informiert hat.

Dein Vater muss dich nicht darüber informieren, dass er der Meinung ist, dass er Alleinerbe ist

Dass das nicht gerade die feine Arte ist, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat (von Micha1207):
Ist das ganze wirklich so rechtens?

Ja.
Zitat:
Er hat es meiner Meinung nach mit Vorsatz verschwiegen und mich in dem Glauben gelassen es zu erben.

Er hat nichts verschwiegen. Du hattest doch alle Testamente vom Nachlassgericht erhalten und wusstest somit auch von der Erbeinsetzung deines Vaters in dem gemeinschaftlichen Testament. Du hast es versäumt, dich zu informieren, welches Testament "gilt".

Warum die Sparkasse da mitgespielt hat, ist mir allerdings ein Rätsel.

Um Gewissheit über die Erbfolge zu erlangen, sollte ein Erbscheinsantrag gestellt werden. Für den Hausverkauf ist zwingend ein Erbschein erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Warum die Sparkasse da mitgespielt hat, ist mir allerdings ein Rätsel.

Unkenntnis und Selbstüberschätzung der Mitarbeiter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen