Erbe versprochen - Jetzt kein Kontakt mehr

23. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
M. Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe versprochen - Jetzt kein Kontakt mehr

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage und würde gerne um Ihre / Eure Einschätzung dazu bitten.

Ich bin 41 Jahre alt, mein Onkel 67 Jahre. Er ist verheiratet, seine Frau hat eine Tochter (43 Jahre alt, lebt in Neuseeland) in die Ehe mit eingebracht. Die beiden sind seit ca. 6 Jahren verheiratet.

Mein Onkel hat 1982 als vorweggenommenes Erbe meiner Familie ein Grundstück erhalten, was zuvor im Eigentum meiner Großeltern war. Es wurde keine Erbpacht eingetragen.

Nun hat mir mein Onkel seit ca. 20 Jahren (ich übertreibe hier nicht) zugesagt, ich würde (im Erbfall, nach seinem Tode) das Haus vererbt bekommen. Ob seine Frau, bzw. deren Tochter auch irgendetwas vererbt bekommt, ließ er stets offen.

Seit ca. 3 Jahren versuchte er, das Haus an mich zu verkaufen. Ich habe dies natürlich stets abgelehnt, mit dem Gedanken, dass ich das Haus lieber später erbe, als jetzt zu kaufen. Hintergrund meines Onkels war, falls er irgendwann mal Pflegeleistungen in Anspruch nehmen würde, dann würde das Haus nicht zur Deckung dieser Kosten heran gezogen werden (und die Sozialkasse müsste für ihn bezahlen).

Nächste Wendung: Seit ca. 1,5 Jahren hieß es dann von ihm, er wolle das Haus verkaufen.

Ich bin insofern nicht nur verärgert über ihn, sondern richtig sauer, weil er sich bei Familienfesten vor seinen Freunden immer sozusagen als spendabler "Gönner" mir gegenüber präsentierte, der ja irgendwann "das Alles hier" erben würde. Eine absolute Spitzensteigerung fand das Ganze, als er verlangte, ich solle ihn pflegen und ich wäre ein Erbschleicher. Ich finde das eine absolute Frechheit, denn zu diesem Zeitpunkt war mir klar, dass da nichts kommen wird, da er immer schon groß im Versprechungen machen, Protzen und Profilieren-auf-andere-Leute-Kosten war, aber im Nachhinein kam da nicht wirklich viel.

Zuletzt wollte er das Haus verkaufen (hat er jetzt auch geschafft), mir das Geld für eine Eigentumswohnung geben, in die er mit seiner Frau (lebenslanges Wohnrecht inbegriffen) einzieht. Ich sollte ihm zufolge Miete von ihm einnehmen, diese versteuern, aber hinten herum ihm die Miete in voller Höhe wiedergeben. Ich sagte ihm, das geht nicht, damit habe ich nur Kosten, und ob das steuerlich korrekt ist, sei mal dahin gestellt sein. Außerdem: Sollte ich mal in die Verlegenheit von Hartz 4 kommen, dann hätte ich wohl keinen Anspruch auf Leistung, wenn ich gleichzeitig eine Eigentumswohnung habe. Oder mir würde seitens des Amts geraten werden, mal Miete von den Mietern einzunehmen, die Eigentumswohnunng verkaufen, oder was auch immer. Also, diese Option, ich hoffe das wird jeder verstehen, konnte ich nur ablehnen, da dies für mich unbekannte Risiken beinhaltete und mir rechtlich auch nicht sicher erschien.

Jedoch: Ich sagte ihm mehrfach, wenn er mir im Falle eines Hausverkaufs etwas Gutes tun möchte, dann wäre ich sehr zufrieden, wenn ich einen kleinen Anteil bekäme. Ich erwähnte dies vor Zeugen, mehrfach. Er hat, vor den gleichen Zeugen, dies niemals abgestritten, sondern sagte, dies könne ja z.B. ein Barren Gold sein.

Da ich zu dem Zeitpunkt den Wert eines Barren Goldes kannte, war mir klar, dass er dieses nicht machen wird, da zu teuer. Ich machte daraufhin den Vorschlag, dies zum Zeitpunkt, als das Haus bereits verkauft war, mir 20.000 EUR (ca. 10 % des Verkaufspreises) zu geben, mit Papieren über die (Schenkung? Vorgezogenes Erbe?). Ich habe ihn 2 mal angemailt, dann bekam ich eine Zusage per e-mail, die Details zu besprechen. Ein weiteres Mal bekam ich die Zusage mündlich persönlich von ihm, als ich vor einigen Wochen ihm beim Umzug half.

So, und seit dem ist nichts mehr passiert und seit neuestem lehnt er eine solche Zahlung ab und tut so, als ob er von nichts wüßte, weder Zusagen, noch e-mails, noch Versprechungen, rein gar nichts. Er hat den Kontakt einfach abgebrochen.

Ich fühle mich einigermaßen über den Tisch gezogen. Auch wenn ich rechtlich (da nicht notariell beurkundet) keinen Anspruch auf eine Schenkung habe, besteht für mein Empfinden, zumindest moralisch, doch ein Anspruch, wenn man, wie gesagt, ca. 20 Jahre zu hören bekommt, man würde was erben, bzw. im Falle eines Hausverkaufs etwas bekommen.

Ich bin außerdem mit Steuerberaterkosten in Vorleistung gegangen, als ich mich nach der oben beschriebenen Variante Eigentumswohnung erkundigte. Aber nachdem ich ihm in diesem Telefonat anfing er erklären, warum dies nicht geht, unterbrach er mich nach einem gefühlt halben Satz und meinte nur, dann müsse man das irgendwie anders hinkriegen.

Ich weiß, man kann mich für naiv halten. Ich ärgere mich selber am meisten darüber. Ich kann aber auch nicht verstehen, wie es sein kann, dass man 20 Jahre etwas verspricht und dann am Ende rechtlich nicht daran gebunden sein kann. Ich finde, dass ist nicht ok in der Rechtssprechung. Ich suche einen Weg, wie ich ihn durch eine Klage mal an seine Versprechen erinnern kann.

Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit, Klage gegen ihn zu erheben? Am besten auf Einhaltung seiner Versprechungen, sozusagen. Gibt es sowas?

Vielen Dank für Ihre / Eure Zeit fürs Lesen und für eine Antwort vorab.

Herzliche Grüße,
M. Schmidt



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Versprechen müssen nicht eingehalten werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Man kann niemanden auf Einhaltung von Versprechen verklagen, nur auf die Einhaltung von Verträgen.

Ich würde an deiner Stelle ganz ruhig sein und nichts tun, denn vielleicht überlegt sich der Onkel es sich ja irgendwann wieder anders. Wenn du ihn aber verklagt hast, dann wird er das wohl nie vergessen und dafür sorgen, das du nichts erben wirst!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Ich kann aber auch nicht verstehen, wie es sein kann, dass man 20 Jahre etwas verspricht und dann am Ende rechtlich nicht daran gebunden sein kann.
Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, sind "Versprechen" nicht bindend.

Man hätte das mit einem notariellen (Erb)Vertrag) regeln können/müssen.

Nur mal so am Rande: Eine Verlobung ist ein Heiratsversprechen, man kann die Heirat aber nicht einklagen, wenn es sich andere anders überlegt.. :grins: "

-- Editiert cruncc1 am 23.06.2013 20:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
petitprince
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

In meinem Leben habe ich viele, viele alte Leute kennengelernt, die diese Masche ausspielen, um Menschen an sich zu binden oder sonstige Vorteile zu erlangen. Oft genug ist alles nur heiße Luft....

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum machen was er will.
Das ist der Vorteil von Eigentum.

Abstrakte Versprechen kann man genauso wenig einklagen wie konkrete Versprechen.



Insofern wären hier die einzigen Gewinner die Anwälte ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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