Erbe verstirbt vor Grundbucheintrag

27. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
xc21624q
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verstirbt vor Grundbucheintrag

Hallo Gemeinde

Eine Erbengemeinschaft besteht aus 4 Geschwistern, die u. a. ein bebautes Grundstück erben. Nur wenige Wochen danach verstirbt einer der Erben. Dieser wurde jetzt vom Amtsgericht angeschrieben und aufgefordert, die Erbengemeinschaft im Grundbuch eintragen zu lassen und den Verkehrswert mitzuteilen.

Müssen die Eintragungen im Grundbuch nun zweimal eingetragen werden?
1. Eintragung der vier Geschwister inkl. des Verstorbenen?
2. Eintragung der verbliebenen drei Geschwister und den Erben des Verstorbenen? (Hier steht noch nicht fest, ob einer oder mehrere der Erben (Ehefrau + Kinder) das Erbe ausschlagen.

Ist die einfachste Lösung vielleicht, auf das Amtsgericht zuzugehen und die aktuelle Situation zu klären, oder gibt es eine klare Regelung, an die man sich halten muss?

LG
Michael

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von xc21624q):
Müssen die Eintragungen im Grundbuch nun zweimal eingetragen werden?


Nein, man kann auch gleich die endgültige Eintragung veranlassen.

Zitat (von xc21624q):
Ist die einfachste Lösung vielleicht, auf das Amtsgericht zuzugehen und die aktuelle Situation zu klären,


So ist es.

Als Voraussetzung für die Grundbuchberichtigung müssen für beide Erbfälle Erbscheine vorliegen. Statt eines Erbscheins ist auch die Vorlage eines notariellen Testamentes mit Eröffnungsprotokoll möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Mir fehlt eine Angabe darüber, ob der verstorbene Erbe, die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
xc21624q
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Der verstorbene Erbe hatte die Erbschaft nicht ausgeschlagen, also gilt sie als angenommen, richtig?

Die Erbengemeinschaft war sich bis jetzt nur noch nicht einig, was mit dem Erbe angefangen werden soll. Jetzt wird die Erbengemeinschaft voraussichtlich noch mal mehr als doppelt so groß, da der Erblasser eine Frau und mehrere - teils minderjährige - Kinder hinterlässt. Aber das ist dann ein anderes Thema.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!!!

LG
Michael

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