Meine Mutter hat als Erben auf ihr Bausparvertrag ihren Mann (meinen Stiefvater)eingetragen. Nun ist erst ihr Mann und dann meine Mutter gestorben. Es gibt kein Testament. Der Mann meiner Mutter hat einen Sohn. Wem steht das Geld zu?
Erbe verstorben
21. September 2016
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Frage vom 21. September 2016 | 07:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verstorben
#1
Antwort vom 21. September 2016 | 07:35
Von
Status: Richter (8589 Beiträge, 4665x hilfreich)
Gelöscht
-- Editiert von cruncc1 am 21.09.2016 07:36
#2
Antwort vom 21. September 2016 | 12:04
Von
Status: Philosoph (13017 Beiträge, 4678x hilfreich)
Zitat :Meine Mutter hat als Erben auf ihr Bausparvertrag ihren Mann (meinen Stiefvater)eingetragen. Nun ist erst ihr Mann und dann meine Mutter gestorben. Es gibt kein Testament. Der Mann meiner Mutter hat einen Sohn. Wem steht das Geld zu?
Ihnen.
Der Stiefsohn geht leer aus, da Ihr Stiefvater vor der Mutter verstarb.
Stiefkinder sind kein Teil der gesetzlichen Erbfolge
-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2016 12:10
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#3
Antwort vom 21. September 2016 | 15:34
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 14x hilfreich)
Eine reine Interessensfrage:
Ich interpretiere das so, dass die Mutter den Vater wohl als Bezugsberechtigten für den Bausparvertrag eingetragen hat. Wäre das in dem Fall genauso oder kann die Bezugsberechtigung vererbt werden ? Anders kann ich den Satz "Meine Mutter hat als Erben auf ihr Bausparvertrag ihren Mann ... eingetragen" nicht verstehen, wenn es doch kein Testament gibt ?
#4
Antwort vom 21. September 2016 | 16:19
Von
Status: Philosoph (13017 Beiträge, 4678x hilfreich)
Bei Lebensversicherungen und Sparverträgen gibt es immer eine Bezugsberechtigte Person, die im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers das Geld bekommt.
Hier wäre es der Mann gewesen, da dieser aber vorher verstarb gilt die normale Erbfolge und da ist das Stiefkind eben nicht zu berücksichtigen.
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