Erbe verstorben bevor er erben konnte, alles weg?

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
diadore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verstorben bevor er erben konnte, alles weg?

Hallo ich habe eine Frage die ich bis jetzt noch nirgends beantwortet bekommen habe. Hier ein Fall bzw. die Frage:

Wenn in eine Ehe der Mann verstirb, erbt die Frau. Die Frau hat das Erbe nicht ausgeschlagen, hat aber auch noch keinen Erbschein beantragt. Nun verstirbt die Erbin auch. Es gibt einen Sohn, allerdings ist er nicht der Sohn vom verstorbenen Ehemann, nur von der Mutter.
Der Sohn erbt logischerweise, von der Mutter. Erbt er aber auch das Vermögen, welches die Mutter durch das noch nicht beantragte Erbe vom Ehemann (Stiefvater) geerbt hätte (ausgeschlagen hat sie nicht)?

Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
diadore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Tod der Eheleute liegt ca. 11 Monate auseinander. Eine Weitere Frage wäre ob durch die 11 Monate ohne die Beantragung des Erbscheins, das erbe erlischt...
Und wird der Erbschein für den verstorbenen Ehemann eigentlich nun auf den Stiefsohn ausgestellt oder auf die Ehefrau und von der Ehefrau auf den Sohn. Das würde bedeuten, dass der Sohn zwei Erbscheine hat. Einmal das er von der Mutter erbt und dann das einen Erbschein, dass die Mutter vom Ehemann erbt.

Eigentlich spricht aber auch die Beantragung des Erbscheins schon gegen die Aussage der weitervererbung oder?
Nun muss der Sohn ja einen Antrag Stellen in dem er von der Mutter erben möchte und einen vom Stiefvater. Wobei ja Stiefkinder nicht erben. Oder aber er müsste im Namen der Mutter beantragen.
-- Editiert am 23.10.2009 17:34

-- Editiert am 23.10.2009 17:35

-- Editiert am 23.10.2009 17:37

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Man hat auch geerbt, ohne dass ein Erbschein beantragt wird. Der Erbschein ist lediglich gegenüber Behörden, Banken usw. ein Nachweis dafür, dass man geerbt hat, jedoch keine Voraussetzung für das Erbe. Es kann ja z.B. bei einem Unfall passieren, dass zwischen dem Tod beider Ehegatten nur 5 Minuten liegen. Dann gilt das Gleiche.

Der Sohn muss jetzt zwei Erbscheine beantragen. Ein Erbschein ist für die Mutter, damit diese posthum das Erbe ihres Mannes nachweisen kann und einen Erbschein für sich selbst, damit er das Erbe der Mutter nachweisen kann.

Die Ehefrau ist übrigens im Regelfall nicht Alleinerbe, wenn der Mann verstirbt. Wenn der Mann zwar keine eigenen Kinder, aber Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen hatte, dann erbt die Frau nur zu 75%.

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#4
 Von 
diadore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der verstorbene Ehemann hat, keine lebenden Eltern, keine Kinder und keine Geschwister, lediglich seine Ehefrau war am leben.
Die Ehefrau (nun ja auch verstorben) hat nur einen Sohn und ihre Mutter lebt noch.
Bekommen die Mutter und der Enkel eigentlich auch einen Anteil oder erbt nur der Sohn?

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""

-- Editiert am 23.10.2009 18:55

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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