Erbe vertraglich / notariell Ausschlagen

28. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
BenJorecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe vertraglich / notariell Ausschlagen

Guten Tag Community,

ist es möglich ein eventuelles Erbe vorsorglich abzulehnen oder auszuschlagen per Antrag oder Vertrag?

Beispiel
Ich habe mit beiden Seiten meiner Erzeuger nichts mehr zu tun (Vater sowie Mutter) und möchte dies auch
nicht sowie habe ich mich von der gesamten "Ex Familie" abgesagt

Meine Erzeuger hat damals gemeinsam eine Lebensversicherung für mich (auf meinen Namen) abgeschlossen
und zudem besitzt der Erzeuger (Vater) ein Haus
Vater und Mutter sind seit Jahren getrennt und geschieden, diesbezüglich gab es seitens des Vaters gegen die Mutter auch eine Unterhaltsklage (weil der Vater einfach Gierig war und ist)

Diese Gier möchte ich natürlich weiterhin Unterstützen damit dieser an seinem Geld . . . und endlich glücklich wird
Eine Halbschwester ist/wäre auch vorhanden (dies würde nur das Haus betreffen)

Tod ist noch keiner von beiden, sei es die Mutter sowie der Vater, deswegen auch vorsorglich
Der Erzeuger (Vater) hat eine neue Frau mit einem Stiefsohn, welche ich natürlich alles gönnen
(das Geld aus der Lebensversicherung sowie das Haus, falls die Halbschwester kein Interesse daran hat)
Meine Halbschwester hat damals schon alles richtig gemacht und sich von diesem Herren (ihren Vater)
ferngehalten da diese mit solchen nie etwas zu tun haben möchte/wollte

Da ich lieber von mir aus und persönlich auf alles verzichten möchten, frage ich ob so ein Vertrag
Rechtlich in Ordnung wäre
Wenn man sich komplett per Vertrag von der Familie absagen möchte und auf alles verzichte, müsste man dann später trotzdem irgendwelche Kosten für solche Leute bezahlen wie beispielsweise
Pflegekosten oder Bestattungskosten?

Da ich seit Jahren mit niemanden mehr etwas zu tun habe und auch nicht mehr möchte und auch absolut nicht mehr zur Familie gehören und auch nicht möchte

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von BenJorecht123):
ist es möglich ein eventuelles Erbe vorsorglich abzulehnen oder auszuschlagen per Antrag oder Vertrag?


Ja, das Erzeugnis kann einen Erbverzichtsvertrag mit seinen Erzeugern abschließen. Ein Recht auf vorsorgliche Ausschlagung des Erbes steht den Erzeugnis hingegen nicht zu.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von BenJorecht123):
ist es möglich ein eventuelles Erbe vorsorglich abzulehnen oder auszuschlagen per Antrag oder Vertrag?

Ja, es ist möglich zu Lebzeiten der Personen einen Erb- und Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Dies bedarf allerdings zwingend er notariellen Beurkundung unter Anwesenheit des künftigen Erblassers sowie des Verzichtenden.
Zitat:
Wenn man sich komplett per Vertrag von der Familie absagen möchte und auf alles verzichte, müsste man dann später trotzdem irgendwelche Kosten für solche Leute bezahlen wie beispielsweise
Pflegekosten oder Bestattungskosten?

Ja, diese Kosten müssten ggf. trotzdem gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BenJorecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für Ihre Antworten

Ich werde mich niemals mehr mit solch einer Person an einen Tisch setzen aber danke für die Infos

Schade, dass man Pflege und Bestattungskosten ggf trotzdem zahlen müsste
Da kann man nur hoffen und sich wünschen, wenn dieser Pflegebedürftig ist/wird, das dieser das Geld aus der Lebensversicherung und das Geld aus dem Verkauf des Hauses für seine Pflege und Bestattung aufspart
Dies wäre wenigstens ein kleiner feiner Zug

Das ist Deutschland, man hat nichts mit seinen Erzeugern zu tun, mag diese nicht aber soll für solche zahlen
Alles klar

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von BenJorecht123):

Da kann man nur hoffen und sich wünschen, wenn dieser Pflegebedürftig ist/wird, das dieser das Geld aus der Lebensversicherung und das Geld aus dem Verkauf des Hauses für seine Pflege und Bestattung aufspart.

Verdienst du mehr als EUR 100.000? Ansonsten musst du zumindest für Untethalt nicht aufkommen.
Zitat:
Das ist Deutschland, man hat nichts mit seinen Erzeugern zu tun, mag diese nicht aber soll für solche zahlen

Und was habe ich mit deinem "Erzeuger" zu tun? Es ist und bleibt dein Vater und ich soll mit meinen Steuern dafür zahlen?

-- Editiert von cruncc1 am 29.04.2020 08:15

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von BenJorecht123):
Das ist Deutschland, man hat nichts mit seinen Erzeugern zu tun, mag diese nicht aber soll für solche zahlen
Alles klar


Das beruht auf Gegenseitigkeit. Auch wenn ich meinen frechen 14-jähringen Rotzbengel nicht mag, so muss ich doch für seinen Unterhalt sorgen.

car4000

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