Erbe vom Elternhaus

7. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nancy 86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe vom Elternhaus

Hallo zusammen, meine Eltern haben ca 1990 ein Haus gekauft, 2003 verstarb meine Mutter plötzlich ( kein Testament). Ich bin das einzige Kind meiner Mutter. Nun meine Frage, steht mir eigentlich was zu, wenn ja was?! Ich selbst bewohnte das Haus nur bis 2006 und nun kam ich durch bekannte auf dieses Thema und meinen mein Vater müsste mich auszahlen. Stimmt das?

Danke schon mal im voraus :grins:

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Voraussetzung dafür, dass Dir etwas zusteht, ist zunächst einmal, dass Deine Mutter als (Mit-)Eigentümerin im Grundbuch steht. Sollte das der Fall, dann hast Du 50% ihres Eigentumanteils geerbt, die anderen 50% gehen an Deinen Vater. Unter der Annahme, dass Vater und Mutter zu je 50% eingetragen waren, gehören Deinem Vater jetzt 75% und Dir 25%.

Zunächst einmal hast Du nur Anspruch auf Eintragung in das Grundbuch. Einen Auszahlungsanspruch gibt es nicht. Es gibt jedoch einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Im Gegenzug müsstest Du Dich dann aber auch mit 25% an allen Hauskosten beteiligen.

Bei allem was man in dem Zusammenhang unternimmt sollte man bedenken, dass Dein Vater nicht verpflichtet ist, Dir seinen 75%-Anteil am Haus zu vererben.

Die Beantragung eines Erbscheines und die Berichtigung des Grundbuchs ist dennoch zu empfehlen und muss sowieso irgendwann gemacht werden.

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