Hallo liebe Forumsgemeinde,
eine Frage beschäftigt mich schon seit längerem. Und zwar das Erbe meines Onkels, welcher der Bruder von meinem Vater ist. Im Testament ist mein Vater als Alleinerbe eingetragen. Mein Vater sagt, dass er das Erbe von seinem Bruder gar nicht annehmen will, sondern gleich an mich durchreichen will, weil er sich nicht mehr mit dem ganzen Papierkram beschäftigen will. Nur habe ich die Vermutung, dass wenn ich direkt von meinem Onkel Erbe, dass das Finanzamt voll zulangt. Wäre es nicht besser, mein Vater nimmt das Erbe an und schenkt bzw. überschreibt mir dann alles. Wäre doch schade, wenn unnötig viel von der Erbmasse verloren geht. Konkret handelt es sich um ein Haus mit Baugrundstück. Verkehrswert laut Gutachten 180.000 Euro. Dazu kommt ein Guthaben auf dem Girokonto von ca. 200.000 Euro. Kann mir mal jemand sagen, wieviel Prozent das Finanzamt bekommt, wenn mein Vater auf das Erbe verzichtet und an mich durchreicht? Und wieviel Prozent gehen an das Finanzamt, wenn mein Vater das Erbe annimmt und dann an mich weitergibt, schenkt oder was auch immer? Das am Besten in einem Zeitraum von wenigen Monaten.
Danke für die Hilfe schonmal vorab. Wenn noch irgendetwas unklar sein sollte bitte kurz fragen.
-- Editiert petersen1975 am 10.11.2011 18:53
-- Editiert petersen1975 am 10.11.2011 18:54
Erbe vom Onkel
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Schau mal hier:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/erbschaftsteuer-rechner/erbschaft-und-schenkung_aid_27819.html
Wäre es nicht besser, mein Vater nimmt das Erbe an und schenkt bzw. überschreibt mir dann alles.
Das wäre vermutlich steuerlich günstiger; du hast bzgl. Schenkung Deines Vaters einen Freibetrag vonn EUR 405.000,--
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Dankeschön für die schnelle Antwort. Das mit dem Freibetrag bei Schenkung ist ja schon mal gut zu wissen. Hoffe noch auf weitere Antworten...
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Gegenüber Deinem Onkel spielt es ,keine Rolle, ob Du oder Dein Vater erbt. Ihr habt beide einen Freibetrag in Höhe von 20.000€. Auf den übersteigenden Betrag fallen dann 25% Erbschaftsteuern an.
Sollte der Nachlasswert weniger al 400.000€ betragen, so spielt es keine Rolle, ob Dein Vater erbt und dann den Nachlass an Dich verschenkt oder ob Du direkt erbst. Wenn der Nachlass einen Wert von 400.000€ überschreitet, dann kann es zu einer doppelten Besteuerung kommen, wenn Dein Vater zuerst erbt.
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Dankeschön auch nochmal für den Link zum Focus, wo man den Erbschaftsrechner findet. Laut diesem Rechner muss ich 25% = 81000 Euro an das Finanzamt abführen, wenn ich als Neffe von meinem Onkel das Erbe erhalte.
Allerdings soll bei Geschwistern, also Erbschaft von meinem Onkel zu meinem Vater, auch eine Erbschaftsteuer von 25% = 81000 Euro fällig sein. Kann das sein? Mein Vater und ich müssen uns da unbedingt sicher sein, da wir von der Erbmasse nicht unnötig viel verlieren wollen. Hat jemand weitere Infos zu diesem Thema?
Danke für die Info hh. Jetzt bin ich schon schlauer. Die 400.000 Euro scheinen ja eine magische Grenze zu sein. Eine doppelte Besteuerung muss in jedem Fall ausgeschlossen werden. Hat jemand noch etwas zu ergänzen?
Mein Vater und ich müssen uns da unbedingt sicher sein, da wir von der Erbmasse nicht unnötig viel verlieren wollen.
Dann sollte man einen Steuerberater konsultieren und sich nicht auf ein Forum verlassen.
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Ja, das werden wir am besten auch nochmal tun. Sicher ist sicher.
quote:
Allerdings soll bei Geschwistern, also Erbschaft von meinem Onkel zu meinem Vater, auch eine Erbschaftsteuer von 25% = 81000 Euro fällig sein. Kann das sein?
Ja, das ist richtig. Die Erbschaftsteuer für Geschwister ist gleich hoch wie die Erbschaftsteuer für Neffen.
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Ein großes Dankeschön für die Antworten hier im Forum. Ich denke zu diesem Thread ist dann alles gesagt. Wenn noch jemand etwas hinzufügen möchte, kann er es natürlich tun.
Mit freundlichem Gruß
petersen1975
Ja, eine Frage hätte ich schon noch: Lebt der Onkel noch oder überlegt ihr nur, wie ihr den eingetretenen Erbfall am besten abwickeln könnt?
Wenn er noch lebt, wäre es übrigens das günstigste, wenn er dich adoptieren würde.
Ja, danke nochmal der Nachfrage. Also, mein Onkel lebt noch, allerdings in einer psychiatrischen Klinik. Er hat einen Betreuer (Vormund) beim örtlichen Betreuungsverein. Von daher denke ich, ist an den Umständen nichts mehr ändern.
Ich denke jetzt wurde alles gesagt. Meinetwegen kann der Thread jetzt zugemacht werden.
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