Erbe vom Ur Großvater

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Landpost
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe vom Ur Großvater

Hallo hab eine Frage zur Bodenreform wer erbt danach alles?
Im Grundbuch steht noch mein Ur Opa Paul xxxxx seitdem hat sich keiner mehr darum gekümmert.Mein Vater seine Tante hat bis letztes Jahr die Pacht bekommen ist aber jetzt verstorben.
Komme als einziger in Frage der Anspruch auf das Ackerland hat da keiner weiter in der Landwirtschaft arbeitet.
Bodenreformland!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hab das auch schriftlich vom Land Sachsen Anhalt.
Wer erbt jetzt alles mit?
z.b Kinder vom Ur Opa?
Kinder von meiner Oma?
Kinder von meinen Vater oder alle?
Erbscheine von mein Vater und Oma hab ich.
Was ist wenn mein Ur Opa ein Testament hat Erben dann nur seine Kinder mit ohne meine Tanten und Onkel?
Bin an der Sache dran hab einen Termin von einer Tante von meinen Vater die wohl einen Erbschein wie auch ein Testament haben soll.
Danke im Vorraus auf ihre Antworten!!!!!!!!!!!
Mit freundlichen Grüssen.

Testament oder Erbe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wie hier die Erbfolge ist, hängt sehr davon ab, in welcher Reihenfolge die Personen verstorben sind und ob es Testamente gab.

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#2
 Von 
Landpost
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So hab Neuigkeiten in diesen Fall!!!!!!!!
Folgendes hab ich rausbekommen:
Ur Grossvater steht noch im Grundbuch ist auch ein Bodenreformvermek Vorhanden.
Ur Grossvater Verstoben.
Hat 5 Kinder zwei davon bereits verstorben.
1 Tochter hat einen Sohn
1 Tochter hat 3 Kinder von dem ein Kind gestorben ist.
Das verstorbene Kind hat drei Kinder (unsere Familie)
Da ich durch den Bodenreformvermerk Erbberechtig bin nun meine Frage erben alle mit?
War bei einer Tante von meinen Vater ob sie irgendwelche Unterlagen von ihren Vater hat sagte sie sie habe nichts.
Dann habe ich ihr erklärt das sie ohne mich überhaupt keinen Acker mehr hätte weil dann der Fiskus zugeschlagen hätte gab sie mir schon mal eine Sterbeurkunde von ihrem Vater.
Also bohrte ich weiter und auf einmal war auch ein Testament da man höre und staune!!
Nach einem Tag suchen rief dann der Sohn an und sagte mir das sie das Testament gefunden hätte und nun auf die Sterbeurkunde seiner Tante warte und will dann beides an mich übergeben bin ja mal gespannt.
Erben dann auch alle mit wenn ein Testament da ist oder geht das dann nur durch mich und den restlichen Erben des Ur Grossvaters?
Da ich ja in der eigenen Familie schon eine Erbfamilie habe haben alle 1/4 geerbt kommt das auch in dieser Erbgemeinschaft?
Halt euch auf den laufenden was da noch passiert.
Ach so zwei Erbscheine Hab ich schon einen von meiner Oma und einen von meinem Vater.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Hat 5 Kinder zwei davon bereits verstorben.
1 Tochter hat einen Sohn
1 Tochter hat 3 Kinder von dem ein Kind gestorben ist.
Das verstorbene Kind hat drei Kinder (unsere Familie)


Was ist mit den anderen beiden Kindern?
Was ist mit den Enkeln (Kinder der beiden Töchter)?
Die Urenkel natürlich auch nicht vergessen!

Erben dann auch alle mit wenn ein Testament da ist oder geht das dann nur durch mich und den restlichen Erben des Ur Grossvaters?

Was steht denn im Testament?

Da ich ja in der eigenen Familie schon eine Erbfamilie habe haben alle 1/4 geerbt kommt das auch in dieser Erbgemeinschaft?

Du meinst Erbengemeinschaft. Die Antwort ist nein, da hier eine neue Erbengemeinschaft gebildet wird.

Ach so zwei Erbscheine Hab ich schon einen von meiner Oma und einen von meinem Vater.

Sammelst Du Erbscheine oder was hat das mit dieser Frage zu tun?

Mir ist insgesamt noch völlig unklar, ob Du überhaupt erbberechtigt bist, da Du wesentliche für die Beurteilung wichtige Fakten nicht genannt hast.

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#4
 Von 
Landpost
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So bin jetzt einen Schritt weiter also es wird eine Erbengemeinschaft gebildet!!!!!!!
Ich sammle keine Erbscheine sondern versuche
endlich das jeder sein Erbe bekommt nichts anderes!!
Bin Erbberechtigt da es sich um Landwirtschaftliche Flächen aus der Bodenreform handelt und ich in der Zeit in der Landwirtschaft gearbeitet habe!
Die Erbengemeinschaft besteht somit aus 10 Erben zu je eine 1/4.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Erbengemeinschaft besteht somit aus 10 Erben zu je eine 1/4.

Wie soll das denn gehen? :???:

Bin Erbberechtigt da es sich um Landwirtschaftliche Flächen aus der Bodenreform handelt und ich in der Zeit in der Landwirtschaft gearbeitet habe!

Was hat denn das Erbrecht des Jahres 2007 damit zu tun, dass Du in der Landwirtschaft gearbeitet hast?

Du gibst mir Rätsel auf.

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#6
 Von 
Landpost
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Erbrecht 2007 hat das nicht zu tun!
Bei der Ackerfläche handelt sich es um Bodenreformland!!!!!!!!!
Mein Ur Opa hat ein Testament gemacht wo alle Kinder zu gleichen Teilen erben und danach Engel usw.
Kann nur das sagen was ich von der Notarin gesagt bekommen habe.

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#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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