Erbe vom Vater

30. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenblume24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe vom Vater

Hallo,

benötige eine Information dahingehend, wie ich nun weiter vorgehen soll?
Es exestiert ein Erbe und die Erbengemeinschaft setzt sich zusammen aus div. Tanten/Onkeln. Soll heißen, ich trete für meinen verstorbenen Vater das Erbe an.

Habe nun die Information bekommen, das das Erbe (Haus und Grundstück)
veräußert werden sollen, da meine Großmutter nun in einem Altenheim lebt. Dieser Verkauf wird derzeit von den Geschwistern meines verstorbenen Vaters angestrebt. Ob diese Information der Richtigkeit
enspricht entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.

Ich möchte nun wissen, wie ich an diese wichtige Information kommen
kann, "OB und WANN" dieses Haus/Grundstück nun tatsächlich verkauft wurde, da ich (leider) die Vermutung hege, übergangen zu werden?!
Der Kontakt zu dieser Familie ist auch leider nicht mehr existent.

Macht es Sinn, bzw. welche Möglichkeiten habe ich, bereits im Vorfeld einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um hier meine Möglichkeiten der Informationssicherheit in Richtung der Familie aufzuzeigen?

Über konstruktive Tipps und Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar,
da es auch eine sehr emotionale Angelegenheit ist.

Vielen Dank.

Schönen Gruß
Sonnenblume






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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Frage ist doch :
1.) wer ist als Eigentümer im Grundbuch ?
2.) auf welcher Grundlage besteht bereits eine Erbengemeinschft - genauer : wieso sind die Kinder schon Erben wenn die Mutter noch lebt ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sonnenblume24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


-Danke für die Antwort-

Nur, wie soll ich an diese Info`s rankommen?

Schönen Abend noch
Sonneblume

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Wenn Sie zu einer Erbengemeinschaft gehören können Sie von Grundbuchamt einen Grundbuchauszug erhalten.
Dann sehen sie nähere Einzelheiten.

Mich macht Ihr Begriff Erbengemeinschaft stutzig.
Meinen Sie ein zu erwartendes Erbe anstelle Ihres verstorbenen Vaters ?
Gruss Vienna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ich würde mich zunächst einmal um einen Erbschein bemühen. Wenn es den Erbschein noch gar nicht gibt, dann wird im Grundbuch noch Dein Vater als Eigentümer stehen.

Das Haus kann eigentlich ohne Deine Zustimmung gar nicht verkauft werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

hh hat recht, das haus kann eigentlich nicht ohne deine zustimmung verkauft werden.

du kannst beim grundbuchamt die einsicht bzw. eine kopie verlangen, wenn du glaubhaft darstellst, das ein berechtigtes interesse besteht. sollte noch der vater (sprich dein großvater) deines verstorbenen vaters im grundbuch stehen, kannst du mit deiner geburtsurkunde die verwandtschaftsverhältnisse darlegen. dann bekommst du auch die nötige infos.
so war es zumindest bei mir;-)

@Vienna
warum ein erbe, wenn die mutter noch lebt...gesetzliche erbfolge. großvater war eigentümer (im grundbuch gestanden), dann gehen 50 % an seine frau und 50% an die kinder. und sonnenblume tritt für ihren dad ( er ist vorverstorben) das erbe an.

vermute ich jetzt mal,

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

beim hausverkauf geht man in der regel zum notar. dieser will die erbfolge wissen, die mit testamenten oder/und erbscheinen belegt werden muss. denn alle lebenden müssen mit personalausweis beim verkauf anwesend sein und diesen unterschreiben.

spätestens hier geht es nicht weiter, wenn man dich übergehen will. denn beim verkauf muss die erbengemeinschaft vollständig sein.

wichtig ist, dass du dir sicher bist, ob eine gesetzliche oder testamentarische erbfolge vorliegt. nicht, dass ein testament existiert, worin dein dad als "ausgezahlt" gilt.

kenne dieses spielchen, habe ich vor 3 jahren durchgemacht. nur, dass wir das grundbuch von unserem großvater bereinigen mussten, der im krieg verschollen ist......
auch bei mir herrschte kein kontakt zu den "tanten" und "onkels"
ich habe keinen anwalt im vorfeld kontaktiert, sondern nur einen ganz netten brief an meine verwandten geschrieben, dass sie sich jederzeit bei mir melden können, da ich den nötigen erbschein für meinen dad besitze.

ein paar nett formulierte zeilen zeigen manchmal, dass man ahnung hat. keinesfalls würde ich ihnen in dem brief bösartigen sachen unterstellen,

grüße


grüße


-- Editiert von Úedipus am 02.02.2005 15:51:01

-- Editiert von Úedipus am 02.02.2005 15:53:01

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