Erbe vom Vater - einfach so beschließen, ohne dass Miterbinnen einbezogen werden?

18. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
passau25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe vom Vater - einfach so beschließen, ohne dass Miterbinnen einbezogen werden?

Hallo zusammen.
Mein Vater ist vor einigen Monaten gestorben. Er hatte bereits vor vielen Jahren ein Testament verfasst, dieses hatte er vor 3 Jahren noch einmal geändert. In meiner Abschrift und meiner Schwester ist alles korrekt, nur wurde wahrscheinlich das alte Testament nicht aufgehoben. Ein Onkel meinte nun, dass wenn das alte nicht aufgehoben wurde, ist das neuere nicht gültig und somit wären die Kinder die alleinigen Erben, da dieses alte T. vor der Ehelichung seiner neuen Frau gemacht wurde, die er vor einigen Jahren geheiratet hat. Angeblich bekommt sie jetzt nichts, oder gibt es in diesem Fall einen Pflichtteil, wie es normal mit Kindern o.ä. gemacht werden kann?
In der Abschrift heißt es, dass die Aufhebung noch nachgereicht wird, aber nachdem es sich jetzt schon so lange hinzieht, weiß ich nicht, ob es nur Hinhaltetaktik ist, will aber damit keinem was Böses unterstellen.
Es handelt sich bei diesem Erbe auch um ein Haus, das jetzt von der verwitweten Frau einfach so zum Verkauf angeboten wird, ohne das wir Geschwister davon etwas wissen, unsere Cousine hat dies im Internet entdeckt. Man kann das doch nicht einfach so beschließen, ohne das die Miterbinnen mit einbezogen werden, die auch einen Teil der Hauses geerbt haben? Wir haben ein sehr herzliches Verhältnis, aber im Moment fühle ich mich ziemlich hintergangen.

Vielleicht kennt jemand so einen Fall.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
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Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ein Haus kann sowieso nur dann verkauft werden, wenn man den Umstand, dass man Eigentümer ist, gegenüber dem Grundbuchamt nachweist. Das geht nur mit einem Erbschein. Der Erbschein wird aber nur dann ausgestellt, wenn die Erbfolge klar ist.

Die verwitwete Frau kann daher das Haus gar nicht verkaufen.

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#3
 Von 
passau25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Anworten.

Wegen dem Haus hab ich mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt.
Also im neuen Testament steht, dass sie das Geld auf den Konten, Wohnungsinventar, etc bekommt. Das Haus ist dort aufgeteilt, dass sie 50 %, meine Schwester und ich je 25% bekommen. Dort steht auch, dass das Haus zu verkaufen ist. Das es jetzt zum Verkauf steht, ist ja garnicht das Problem, sondern das sie einfach einen Makler beauftragt, es ins Internet gestellt wird, ohne das wir gefragt werden, ob wir das überhaupt über einen Makler abwickeln wollen, ob wir es eigenständig verkaufen wollen. Wir fühlen uns halt total ausgeschlossen! Das Haus wird zu einem vernünftigen Preis angeboten, aber dennoch fühle ich mich hintergangen, da man sich unter den 3 Erben doch eigentlich absprechen sollte.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Das es jetzt zum Verkauf steht, ist ja garnicht das Problem, sondern das sie einfach einen Makler beauftragt, es ins Internet gestellt wird, ohne das wir gefragt werden, ob wir das überhaupt über einen Makler abwickeln wollen, ob wir es eigenständig verkaufen wollen.


Das ist doch ihr Problem. Ohne Eure Zustimmung läuft jedenfalls gar nichts. Ihr seid nicht gezwungen einen Kaufvertrag zu unterschreiben, was dann natürlich dazu führt, dass kein Kaufvertrag zustande kommt.

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#5
 Von 
passau25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich stehen wir dem Verkauf nicht im Weg, soll ja so sein. Nur eben dieses heimliche, das find ich überhaupt nicht ok. Sicher hätten wir der Maklerbeauftragung zugestimmt, das wäre nicht schlimm, nur halt nicht hinter dem Rücken.

Ich habe mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass das erste Testament vor dem Notar gemacht wurde, unser Vater und seine zweite Frau haben unterschrieben. Dann wurde das Testament geändert, dort hat aber nur unser Vater unterschrieben. Angeblich ist es so, dass er das alte Testament, das vor dem Notar gefertigt wurde, dort nicht aufgehoben wurde und angeblich muss man das Auflösen ebenfalls vor dem Notar tun, kann das sein?
Das neue Testament ist nur von Hand geschrieben, dort wird aber weder die Auflösung des alten erwähnt, noch wurde von beiden Seiten unterschrieben.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten kann nur auf zwei Wegen aufgehoben werden:

1. Durch gemeinschaftliche Änderung oder Erstellung eines neuen gemeinschaftlichen Testamentes

2. Durch notarielle Erklärung des einen Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten.

Da Dein Vater das Testament aber einseitig geändert hat ohne notarielle Erklärung gegenüber seine Frau, ist das neue Testament unwirksam.

Dass die Frau bereits einen Makler beauftragt, kann man zwar aus moralischer Sicht beanstanden, rechtlich ist dagegen aber nichts einzuwenden.

-- Editiert am 19.05.2009 09:34

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#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
passau25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
tut mir leid, dass es nicht klar zu verstehen ist, die letzten Monate waren einfach zu emotional.
Ich möchte versuchen, es nochmal deutlicher zu machen, von Anfang an und soviel ich weiß, denn in den letzten Tagen wurde etwas Licht ins Dunkle gebracht, sorry das ihr den Rest vermuten musstet. Ich hab halt einfach die Augen vor allem verschlossen, weil es noch so weh tut. Aber dafür könnt ihr ja nix :-)
Also, mein Vater hat vor einigen Jahren einen Erbvertag verfasst, da war er noch gesund und alles war ok. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht wieder verheiratet und erwarb eine Immobilie, in der er mit seiner Lebensgefährtin wohnte. In diesem ist festgelegt, dass seine Kinder, das wären dann wir, alles erben, seine Frau erhält den Nießbrauch. Da er wie erwähnt noch gesund war, dachte er halt, dass das Haus abbezahlt ist, bis er stirbt. Im anderen Fall dürfte er dort wohnen, wenn seine damalige Lebensgefährtin, jetzt Frau bzw Witwe, stirbt. Das wurde von ihm, seiner Lebensgefährtin und einem Notar unterschrieben. So. Dann wurde er krank, davor wurde aber geheiratet und dann wollte er das aufheben. Es liegt ein Aufhebungsvertrag vor, der aber unterschriftslos ist. Laut Stempel ist es eine Kopie, laut Schreiben vom Nachlassgericht von vor ein paar Wochen liegt das Original beim Notar und wird nachgereicht (von der Anwältin der Frau, die ja NUR beim sortieren hilft). Warum aber ist dort keine Unterschrift? Auch für den Fall, dass es nur ein Entwurf ist, warum ist es so schwer, das Original einzufordern? Vorallem weil ja schon ein bisschen Zeit verstrichen ist? Vielleicht gibt es nur den Entwurf, denn vom Datum her ist das kurz vor einem großen Schicksalsschlag passiert, als unser Vater fast gestorben wäre. Vielleicht sollte er das noch gegenlesen und dann wäre es offiziell unterzeichnet worden. Ich weiß es nicht.
Dann gibt es ein Testament, was in den Zeitraum der Aufhebung passt, aber, ohje, ich muss leider gerade grübeln weil ich es nicht vorliegen habe, ich schau gleich morgen nach, kurz vor der Aufhebung verfasst wurde. Dieses trägt die Unterschrift unseres Vaters, aber nicht seiner mittlerweile Ehefrau, was aber angeblich bei Eheleuten von beiden unterzeichnet sein müsste.
Jetzt frag ich mich, da das letzte Testament angeblich durch die eine fehlende Unterschrift ungültig ist, wie es weitergeht. Es gibt einer um 100 Ecken bekannten Anwältin nur 2 Möglichkeiten. Entweder gilt dieser Erbvertrag, wo wir alles bekommen und die Frau den Nießbrauch, sie muss aber dann doch das Darlehen monatlich zahlen (ca 1300 Euro) und alle Nebenkosten, was sie sich niemals leisten könnte. Was passiert dann?
Wenn es zur Aufhebung doch eine Unterschriftensammlung gäbe und die Aufhebung erfolt ist, gilt angeblich die gesetzliche, sprich Frau 50%, Kinder je 25%.
So und nun die große Frage, wie ist es, wenn die Frau es weiß, es aber "vertuscht", natürlich geht das nicht, aber wir fühlen uns so hingehalten und irgendwie sagt das Gefühl, da stimmt was nicht?
Kann sie einfach so den Verkauf bei einem Makler beauftragen, auch wenn es noch 2 weitere Erben (uns Geschwister) gibt?
Mir ist klar, das ich dringend einen Anwalt brauche, aber ich möchte einfach Eure Erfahrungen und Meinungen wissen.
Ich hoffe, ich schreibe nicht schon wieder in Rätseln.

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