Erbe vom verstorbenen Bruder auszahlen lassen

23. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Huni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe vom verstorbenen Bruder auszahlen lassen

Mein Bruder starb im Frühjahr hinterließ eine Frau und ein Haus, die Frau steht nicht im Grundbuch und ein Testament ist auch nicht vorhanden.
Das Auto hat sie schon verkauft und mir und meinen 2 anderen Geschwistern schriftlich mitgeteilt , das haus sie 30.000€ Wert, entweder werden wir miterben und zahlen auch alles mit oder jeder bekommt 3.500€ und er ist raus. Meine Geschwister wollen sich damit zufrieden geben, da wir es nicht schätzen lassen wollen.
Ich habe meiner Schwägerin gesagt das ich mit 3.500€ nicht einverstanden bin da ich das Haus alles mit saniert habe und möchte 5.000€ haben. Sie sagte die 3.500 oder nix.
Ist Sie im Recht?
Ein Gutachter würde ja einiges kosten da bleibt ja nix.
Wie kann ich weiter verfahren und mir meinen Anteil auszahlen lassen.
Achso ein Verzeichnis was alles da war wie Auto , Kontoauszüge usw. haben wir auch nicht erhalten .
Ich weiß nicht wie ich den Brief formulieren soll.




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 170x hilfreich)

Wie kommen die Geschwister auf die fidele Idee, erbberechtigt zu sein?
Man könnte sich fix die 3500,- auszahlen lassen, bevor der erbenden Ehefrau auffällt, dass sie das gar nicht muss.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von amtsmeier):
Wie kommen die Geschwister auf die fidele Idee, erbberechtigt zu sein?

Vielleicht ist er kinderlos und die Eltern sind bereits vorverstorben? Da es kein Testament gibt, wären die Geschwister gesetzliche Erben.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von Huni):
Das Auto hat sie schon verkauft und mir und meinen 2 anderen Geschwistern schriftlich mitgeteilt , das haus sie 30.000€ Wert

Ein Haus für EUR 30.000?
Zitat:
entweder werden wir miterben und zahlen auch alles mit oder jeder bekommt 3.500€ und er ist raus.

Nein, so einfach geht das nicht. Da eine Immobilie vorhanden ist, müsste hierfür ein notarieller Vertrag beurkundet werden.
Zitat:
Wie kann ich weiter verfahren und mir meinen Anteil auszahlen lassen.

Es müsste ein notarieller Erbteilsübertragungsvertrag beurkundet werden.
Zitat:
Achso ein Verzeichnis was alles da war wie Auto , Kontoauszüge usw. haben wir auch nicht erhalten.

Als Miterben könnt ihr unter Vorlage eines Erbscheins, der hier zwingend erforderlich ist, selbst Auskunft z.B. bei der Bank einholen.

Man kann aber auch mal ganz höflich fragen, ob die Witwe eine Aufstellung macht.

-- Editiert von cruncc1 am 23.10.2020 12:28

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#4
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 170x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):

Vielleicht ist er kinderlos und die Eltern sind bereits vorverstorben? Da es kein Testament gibt, wären die Geschwister gesetzliche Erben.

Dann bleiben, wenn wir das Haus zugrunde nähmen, noch 25% für die Geschwister, das sind von 30.000,- = 7500,- geteilt durch drei Geschwister = 2500,-

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#5
 Von 
Überfragt99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend,

wenn man davon ausgeht, dass dein Bruder keine Kinder hat und deine Eltern bereits vorverstorben sind, seid ihr 3 Geschwister zu 1/4 also zu je 1/12 Erben geworden. Heißt, sollte das Auto allein deinen Bruder gehört haben, hätte sie es nie verkaufen dürfen ohne eure Genehmigung da ihr eine Erbengemeinschaft bildet. Da könntest du Ersatzansprüche geltend machen, oder zumindest den Wert auf euren Erbteil mit anrechnen können.

Euer Bruder ist im Grundbuch eingetragen als alleiniger Eigentümer. Sollte die Ehefrau sich ins Grundbuch eintragen wollen, müsste sie einen Erbschein beantragen. Diesen müsstet ihr widerrum genehmigen und ihr ständet zu je 1/12 mit in diesem drin. Damit könntet ihr euch aber auch nur alle zusammen ins Grundbuch eintragen. Dies ist mit Sicherheit nicht das, was deine Schwägerin will, da sie (fast) nie ohne eure Genehmigung über das Grundstück verfügen dürfte. Deswegen will sie mit Sicherheit erreichen dass ihr dann auf euren Anspruch mit Auszahlung des Betrages verzichtet. Wie oben schon geschrieben stehen dir rein theoretisch 1/12 von den 30.000 Euro zu, also 2500. Jetzt ist halt noch die Frage, wie viel das Auto wert war, bzw. was für anderes Vermögen noch da war. Die Sanierung wäre ja im Hauswert eig. schon berücksichtigt... wie oben schon geschrieben kann man mit einem Erbschein aber auch Auskunft bei den Banken erlangen.

Bei einem Erbschein kommen auch einige Kosten auf deine Schwägerin hinzu. Grundbuchumschreibung ist zunächst kostenlos, nach einiger Zeit aber auch kostenpflichtig und nicht gerade billig, wobei sich das nach dem Vermögen bzw. nach dem Grundstückswert richtet. Das sind Kosten, die deine Schwägerin dann auch tragen müsste, bzw. sie anteilig von euch als Miterben verlangen könnte. Nur so als Randinformation.

ich hoffe ich habe damit nicht noch mehr verwirrt.

freundliche Grüße

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#6
 Von 
Huni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für deine Antwort, ja soweit ist mir das auch klar .
Die 3500€ hat sie in den Raum geworfen, nur bin ich damit nicht einverstanden, da sie sagt das haus sei nicht mehr Wert. Entweder ihr nehmt die 3500 oder ihr bekommt gar nix. Mein Bruder hat schon gewusst warum er kein Testament gemacht hat und beim Haus wollte er sie auch nicht mit rein haben. Er bekam es vor 8 Jahren von unserer Mutter. Leider lebt sie nicht mehr , aber alles ihr überlassen möchte ich auch nicht und will somit aus der Erbengemeinde raus .

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von Überfragt99):
Dies ist mit Sicherheit nicht das, was deine Schwägerin will

Was die Schwägerin will, spielt keine Rolle. Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft, das gilt auch für die Immobilie. Wenn man das ändern will, muss man einen notariellen Vertrag schließen.
Zitat:
da sie (fast) nie ohne eure Genehmigung über das Grundstück verfügen dürfte.

Sie kann nicht alleine über das Grundstück verfügen.
Zitat:
Die Kosten trGrundbuchumschreibung ist zunächst kostenlos, nach einiger Zeit aber auch kostenpflichtig

Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei.
Zitat:
und nicht gerade billig, wobei sich das nach dem Vermögen bzw. nach dem Grundstückswert richtet.

Bei EUR 30.000 sind die Kosten wohl eher gering.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von Huni):
Danke, für deine Antwort, ja soweit ist mir das auch klar .
Die 3500€ hat sie in den Raum geworfen, nur bin ich damit nicht einverstanden, da sie sagt das haus sei nicht mehr Wert.

Zunächst könnte man sich bei einer ortsansässigen Bank oder bei einem Makler nach dem Wert erkundigen. Ggf. muss das Haus durch einen Gutacher (am Besten durch den Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde) geschätzt werden.

Wo steht denn das Haus, das nur EUR 30.000 wert sein soll?

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#9
 Von 
Huni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Schwägerin ist der Meinung das es nur 30.000€Wert ist , ja es ist sanierungsbedürftig , einen Gutachter möchten die anderen nicht , da würde ich allein da stehen, verzwickt .

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#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 941x hilfreich)

Wie groß ist denn das Grundstück? Und das Haus?

Das Haus meiner Oma war auch "Schrott". Da musste wirklich alles gemacht werden. Sogar die elektrischen Leitungen. Ging trotzdem weg für 160.000. Wegen Garten und Gegend. 30.000? Dafür kriegst Du hier höchstens ne Garage.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#11
 Von 
Huni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nähe Halle Saale, ja bei uns sind die Preise noch geringer als in den alten Bundesländern. Sie denkt sie hat das sagen und wir müssen fleißig nicken

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von Huni):
Nähe Halle Saale, ja bei uns sind die Preise noch geringer als in den alten Bundesländern. Sie denkt sie hat das sagen und wir müssen fleißig nicken

EUR 30.000 halte ich trotzdem für einen Witz. Es wird Zeit, ihr klarzumachen, dass sie eben nicht das Sagen hat. ;)

Übrigens kann jeder Erbe die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Dann wird die ganze Immobilie versteigert. Die "Androhung" wirkt manchmal Wunder. :)

-- Editiert von cruncc1 am 24.10.2020 16:10

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3018x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Da es kein Testament gibt, wären die Geschwister gesetzliche Erben.

aber nur zweiter Ordnung. Die Ehefrau steht den Erben (hier nicht vorhanden) in erster Ordnung gleich 1931 BGB.

Ein Haus ist nur 35,000 € wert? So viel kostet bei uns eine Garage.

Berry

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#14
 Von 
Huni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wollte warscheinlich beim Erbschein sparen, wir werden ihr ein freundliches Schreiben aufsetzen, ja mit 30.000 geb ich mich auch nicht zufrieden .
Danke für eure Antworten.

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#15
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
aber nur zweiter Ordnung. Die Ehefrau steht den Erben (hier nicht vorhanden) in erster Ordnung gleich 1931 BGB.

Das hatten wir schon - die Ehefrau erbt zu 3/4 und die Geschwister 1/4.

-- Editiert von cruncc1 am 24.10.2020 21:20

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#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von Huni):
Die wollte warscheinlich beim Erbschein sparen

Da kann man nicht sparen. Der Erbschein muss zwingend gemäß gesetzlicher Erbfolge beantragt und erteilt werden.

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#17
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 38x hilfreich)

Ist Euer Bruder sehr plötzlich verstorben? Wie alt war er?

Seid Ihr nie auf den Gedanken gekommen, dass es evtl. sei n Wu nsch gewesen sein könnte, dass seine
Frau in demHaus weiterleben kann, ohne Ansprüche Eurerseits?


Signatur:

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