Erbe von Immobilien im Ausland (Polen)

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)
Erbe von Immobilien im Ausland (Polen)

Hallo zsmn,

Vater A lebte bis 2003 in Polen hatte dort eine Immobilie, wohnt seit 2003 in Deutschland, doppelt Staatsbürgerschaft polnisch/deutsch.

Vater A verstirbt, die Erbgemeinschaft bildet sich aus 5 Kinder.

Vater A hat bereits früher die Immobilie auf nur Kind 1 umgeschrieben (oder wie man es auch nennen mag).

Vater A verstirbt jedoch mit Schulden in DE,
was passiert mit der Immobilie in Polen, wenn Kind 1 das Erbe aufgrund Schulden ausschlägt?

Die Immobilie wurde ja auf das Kind 1 unrschrieben.


Gilt dieses Erbe ausschlagen weltweit oder nur für Deutschland?

Gruß


-- Editier von derdatedoktor am 27.06.2017 20:49

-- Editier von derdatedoktor am 27.06.2017 21:36

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Ausschlagung gilt jedenfalls nicht für die Immobilie, da die ja gar nicht zum Erbe gehört.

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