Hallo zsmn,
Vater A lebte bis 2003 in Polen hatte dort eine Immobilie, wohnt seit 2003 in Deutschland, doppelt Staatsbürgerschaft polnisch/deutsch.
Vater A verstirbt, die Erbgemeinschaft bildet sich aus 5 Kinder.
Vater A hat bereits früher die Immobilie auf nur Kind 1 umgeschrieben (oder wie man es auch nennen mag).
Vater A verstirbt jedoch mit Schulden in DE,
was passiert mit der Immobilie in Polen, wenn Kind 1 das Erbe aufgrund Schulden ausschlägt?
Die Immobilie wurde ja auf das Kind 1 unrschrieben.
Gilt dieses Erbe ausschlagen weltweit oder nur für Deutschland?
Gruß
-- Editier von derdatedoktor am 27.06.2017 20:49
-- Editier von derdatedoktor am 27.06.2017 21:36
Erbe von Immobilien im Ausland (Polen)
27. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juni 2017 | 20:38
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 10x hilfreich)
Erbe von Immobilien im Ausland (Polen)
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2017 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47625 Beiträge, 16832x hilfreich)
Die Ausschlagung gilt jedenfalls nicht für die Immobilie, da die ja gar nicht zum Erbe gehört.
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