Erbe von Oma bei verstorbenen Vater

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Zweiblum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe von Oma bei verstorbenen Vater

Hallo,
ich hoffe mal hier vielleicht etwas Hilfe zu bekommen. Die Situation ist etwas ´verzwickt und hoffe das ich es verständlich rüberbringe.
Also:

Mein Vater ist vor 19 Jahren gestorben, meine Mutter hat das Erbe angenommen und seine Schulden bei seinem Bruder bezahlt.
Mein Vater hatte jedoch eine Firma mit seinem anderen Bruder zusammen und hatten für einander gebürgt.
Der Bruder (Gläubiger) verzichtete jedoch darauf das geld von meiner Mutter zu holen da sie den teil meines Vaters gezahlt hat. Sie wurde wohl schon verurteilt damals aber von einem Titel ist nichts bekannt (sowas wüsste man doch wenn oder?)

Jetzt ist meine Oma verstorben. Mein Bruder und ich haben das Erbe angenommen anstelle meines Vaters. Nun vordert mein Onkel (Gläubiger) von meinem Bruder und mir einen Teil des erbes wegen der Schulden meines anderen Onkels für die mein Vater damals gebürgt hat.

Ist das rechtlich ok???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 963x hilfreich)

So ganz steige ich durch den Sachverhalt nicht durch, aber wenn ich das richtig verstehe, hat das mit Erbrecht nichts zu tun.
Deine Oma ist verstorben. Gab es kein Testament und lebte auch der Ehemann nicht mehr, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d.h. die Kinder erben.
Ist eines der Kinder vor der Oma verstorben (dein Vater), treten dessen Kinder an seine Stelle.
Daraus kann der Onkel (welcher auch immer) aber keine Forderungen aus einem alten Schuldverhältnis deines Vaters was abzwacken.





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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7763 Beiträge, 4427x hilfreich)

#Ist das rechtlich ok???#
Nein, der Sterbefall deiner Oma hat nichts mit dem deines Vaters zu tun.

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#3
 Von 
Zweiblum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Soweit dachte ich mir das auch so. Die frage ist dabei aber auch ob ich jetzt gradestehen muss für das erbe das meine mutter ja angenommen hat als ich noch minderjährig war und wobei meine Mutter ja noch lebt.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7763 Beiträge, 4427x hilfreich)

#Mein Vater ist vor 19 Jahren gestorben, meine Mutter hat das Erbe angenommen und seine Schulden bei seinem Bruder bezahlt.#
Du schreibst das deine Mutter das Erbe angenommen hat, daraus schließe ich, dass deine Mutter per Testament Alleinerbin geworden ist?

Oder gibt es doch kein Testament und ihr wurdet ebenfalls Erben?

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#5
 Von 
Zweiblum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

soweit ich weiss gab es kein Testament. Der Anwalt meiner Mutter sagte ihr damals sie solle alles aufschreiben da sie es bei meinem bruder und mir holen kann.
Also nehme ich an das wir dadurch auch erben wurden, aber ich war ja damals minderjährig.
Zudem verjährt das doch oder? Er ist ja nie gegen mich vorgegangen.

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