Erbe von Oma - verjährter Zivilrechtsanspruch?

20. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Zaltos
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 57x hilfreich)
Erbe von Oma - verjährter Zivilrechtsanspruch?

Hallo,

meine Großmutter ist Ende der 80ziger verstorben. Laut ihr und meiner Großtante war ihr Testament so angelegt, dass ich als Haupterbe eingesetzt war und mein Vater nur seinen Pflichteil erhalten sollte, weil er seine Mutter um einen größeren Betrag betrogen hatte.

Als dann meine Oma verstorben ist, war dieses Testament auf einmal "verschwunden" und mein Vater hat alles allein geerbt. Seither streite ich mich mit ihm herum, denn leider ist auch zwischenzeitlich meine Großtante verstorben und ich habe keine Zeugen mehr, dass dieses Testament je existiert hat. Meine Mutter war ebenfalls im Testament bedacht, hat dieses aber nie zu Gesicht bekommen.

Ich wollte damals gegen meinen Vater nicht rechtlich vorgehen, weil mir meine Mutter davon abgeraten hat so etwas zu tun.

Leider habe ich auf sie gehört und als ich demletzt deswegen beim Anwalt war, hab ich dann erfahren dass die Angelegenheit (strafrechtlich) verjährt ist.

Nun meine Fragen:

1. Bekomme ich als Enkel überhaupt Auskünfte wenn ich mich an das zuständige Notariat wende?
2. Wie lange werden Erbschaftsangelegenheiten überhaupt beim Notariat aufbewahrt?
3. Verjähren in so einem Fall die zivilrechtlichen Ansprüche mit den gleichen Fristen wie die strafrechtlichen?

Mir geht es nur darum herauszufinden, was damals mit dem Testament von meiner Oma passiert ist, falls das beim Notar hinterlegt war.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1973 Beiträge, 1534x hilfreich)

Wäre das Testament hinterlegt gewesen, hätte es nicht verschwinden können.

So hat es wohl entweder nie ein Testament gegeben (viele ältere Leute tun so, als wenn sie eins gemacht hätten, damit sie nicht von den Kindern bedrängt werden), oder aber es lag zuhause und wurde vernichtet.

Aber du kannst natürlich alle Notare der Umgebung fragen, ob dort seit Ende der 80ger ein Testament deiner Oma liegt, aber ich sehe wenig Chancen auf einen Erfolg.

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#2
 Von 
Zaltos
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 57x hilfreich)

Meine Oma war in Geldangelegenheiten immer der korrekteste Mensch, den ich je kennengelernt habe. Außerdem hatte sie eine saumäßige Wut auf meinen Vater. Sie hat sofort nach dem Vorfall das Testament verfasst. Das hat existiert, denn sowohl meine Großtante als auch meine Oma haben mir übereinstimmend vom Inhalt erzählt. Ich denke nicht, dass dieses Testament zuhause aufbewahrt wurde, denn meine Oma meinte, sie hätte dafür gesorgt dass wenn ihr mal "was passiert", dass ich dann ohne Probleme an das Erbe kommen würde.

Ich denke eher, dass das Testament beim Notar hinterlegt war und dass mein Vater seine Mutter dazu überredet hat, es zurückzuziehen. Und da würde ich gerne beim zuständigen Notariat nachforschen und deshalb meine Fragen.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7868 Beiträge, 4454x hilfreich)

Ich denke eher, dass das Testament beim Notar hinterlegt war und dass mein Vater seine Mutter dazu überredet hat, es zurückzuziehen.
Und wenn es so wäre? Deine Großmutter ist seit über einem Jahrzehnt tot, was erhoffst du dir denn jetzt? Kannst du beweisen , dass es ein Testament gab?

Und da würde ich gerne beim zuständigen Notariat nachforschen und deshalb meine Fragen.
Dort wirst keine Auskunft erhalten.

Tatsache ist wohl, dass kein Testament vorhanden ist und somit die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.

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#4
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

Du hast wohl eine mächtige Wut auf Deinen Vater, wenn Du nach über 20 Jahren immer noch nach dem Erbe forschst?

Ein offiziell über einen Notar gemachtes Testament wird meines Wissens weitergeleitet ans Nachlassgericht, so dass die bedachten Erben automatisch dann informiert werden. Und so ein Testament kann man nicht verschwinden lassen.

Und falls der Vater wirklich die Oma "beschwatzt" hat, das Testament zurückziehen. Dann kann man, denke ich, heute a) eh nicht mehr nachvollziehen, ob das Testament je existierte. Und b) selbst wenn, bringt Dir das nichts, denn zurückgezogen ist zurückgezogen.

LG,
Ofelia

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