Guten Abend,
ich bin zum Erbe meines Onkel ernannt worden. (50% Vermögensanteil)
Der andere Erbe ist die Nichte meines Onkel (ebenfalls 50% Vermögensanteil)
Dieses Erbe kann ich binnen 6 Wochen ausschlagen.
Das Vermögen oder die Summe des Nachlasses ist komplett unbekannt.
Mein Onkel hat seinen Grundbesitz allerdings Fremden außerhalb der Familie vermacht.
Ebenso Wertgegenstände.
Zudem wurde Testamentvollstreckung angeordnet. Vollstrecker sind die Empfänger der Vermächtnisse.
Ich habe mich jetzt bereits ein wenig belesen.
Ich weiß, dass die Vermächtnisse nun bei den den Erben eingefordert werden müssen und dass diese dann wohl nicht in die Summe des Nachlasses mit eingehen. Ist das richtig?
Wie ist es mit der Testamentvollstreckung? Muss ich hier jetzt überhaupt noch etwas tun oder kann ich einfach abwarten?
Ich habe ebenso gelesen, dass die Kosten je nachdem zu Lasten der Erben gehen. Davor habe ich große Bedenken. Muss ich mich hier mit einem Anwalt in Verbindung setzen?
Eine weitere Sache die ich gelesen habe, ist dass es manchmal besser ist das Erbe auszuschlagen und stattdessen einen Pflichtteil einzufordern.
Steht uns als Neffe und Nichte überhaupt ein Pflichtteil zu? Sonstige Verwandte wie Kinder und Ehefrau etc. gibt es nicht.
Kann ich jetzt die Einsicht auf die Nachlasssumme verlangen?
Ich bin über jeden Tipp dankbar, den man mir mit über den Weg geben kann. Vielen Dank im Voraus.
Erbe von Onkel
11. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2022 | 20:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe von Onkel
#1
Antwort vom 11. Dezember 2022 | 20:18
Von
Status: Praktikant (537 Beiträge, 38x hilfreich)
Es gibt keinen Pflichtteil für Nichten und Neffen.
Das ist ganz sicher.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2022 | 21:00
Von
Status: Richter (8579 Beiträge, 4662x hilfreich)
Zitat :Eine weitere Sache die ich gelesen habe, ist dass es manchmal besser ist das Erbe auszuschlagen und stattdessen einen Pflichtteil einzufordern.
Steht uns als Neffe und Nichte überhaupt ein Pflichtteil zu?
Nein.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html
Zitat:Kann ich jetzt die Einsicht auf die Nachlasssumme verlangen?
Man erhält nur Einsicht z.B. in Bankkonten, wenn man einen Erbnachweis vorlegen kann.
Wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es Möglichkeiten die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen.
-- Editiert von User am 11. Dezember 2022 21:01
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
296.294
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
68 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten