Erbe von Onkel

11. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Negan123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe von Onkel

Guten Abend,
ich bin zum Erbe meines Onkel ernannt worden. (50% Vermögensanteil)
Der andere Erbe ist die Nichte meines Onkel (ebenfalls 50% Vermögensanteil)
Dieses Erbe kann ich binnen 6 Wochen ausschlagen.
Das Vermögen oder die Summe des Nachlasses ist komplett unbekannt.

Mein Onkel hat seinen Grundbesitz allerdings Fremden außerhalb der Familie vermacht.
Ebenso Wertgegenstände.

Zudem wurde Testamentvollstreckung angeordnet. Vollstrecker sind die Empfänger der Vermächtnisse.

Ich habe mich jetzt bereits ein wenig belesen.
Ich weiß, dass die Vermächtnisse nun bei den den Erben eingefordert werden müssen und dass diese dann wohl nicht in die Summe des Nachlasses mit eingehen. Ist das richtig?

Wie ist es mit der Testamentvollstreckung? Muss ich hier jetzt überhaupt noch etwas tun oder kann ich einfach abwarten?

Ich habe ebenso gelesen, dass die Kosten je nachdem zu Lasten der Erben gehen. Davor habe ich große Bedenken. Muss ich mich hier mit einem Anwalt in Verbindung setzen?

Eine weitere Sache die ich gelesen habe, ist dass es manchmal besser ist das Erbe auszuschlagen und stattdessen einen Pflichtteil einzufordern.
Steht uns als Neffe und Nichte überhaupt ein Pflichtteil zu? Sonstige Verwandte wie Kinder und Ehefrau etc. gibt es nicht.
Kann ich jetzt die Einsicht auf die Nachlasssumme verlangen?

Ich bin über jeden Tipp dankbar, den man mir mit über den Weg geben kann. Vielen Dank im Voraus.







2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 38x hilfreich)

Es gibt keinen Pflichtteil für Nichten und Neffen.
Das ist ganz sicher.

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von Negan123):
Eine weitere Sache die ich gelesen habe, ist dass es manchmal besser ist das Erbe auszuschlagen und stattdessen einen Pflichtteil einzufordern.
Steht uns als Neffe und Nichte überhaupt ein Pflichtteil zu?

Nein.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html
Zitat:
Kann ich jetzt die Einsicht auf die Nachlasssumme verlangen?

Man erhält nur Einsicht z.B. in Bankkonten, wenn man einen Erbnachweis vorlegen kann.

Wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es Möglichkeiten die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen.

-- Editiert von User am 11. Dezember 2022 21:01

0x Hilfreiche Antwort

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